Umstrittenes WLAN-Gesetz trotz Kritik verabschiedet
Ungeachtet der erheblichen Kritik hat das Bundeskabinett am Mittwoch, den 16.09.2015 einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter Fassung verabschiedet.

Ungeachtet der erheblichen Kritik hat das Bundeskabinett am Mittwoch, den 16.09.2015 einen Gesetzesentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots in unveränderter Fassung verabschiedet.
Die Richter am obersten Gericht in Karlsruhe werden sich am 23. September 2015 mit der Klage eines eBay-Bieters befassen, der Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion fordert. Der BGH muss sich in dem Verfahren (Az.: VIII ZR 284/14) insbesondere mit der Frage beschäftigen, ob der Anbieter die von ihm vorgenommene vorzeitige Beendigung unter Streichung aller Gebote nachträglich damit begründen durfte, dass der Bieter in den letzten sechs Monaten eine erhebliche Anzahl von Kaufgeboten auf eBay zurückgezogen hatte.
Die schwedische Modemarke H&M musste gegen die französische Luxusmarke Yves Saint Laurent eine juristische Niederlage einstecken. Die Modekette H&M hatte vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg gegen die Eintragung zweier Geschmacksmuster einer Handtasche von Yves Saint Laurent geklagt.
Der Bundesgerichtshof wird sich in naher Zukunft mit weiteren, derzeit noch strittigen Fragen in der Rechtsprechung im Bereich des Filesharings auseinandersetzen zu haben. Im konkreten Fall hatte die Constantin Film Verleih GmbH, die anwaltlich von der Münchener Abmahn-Kanzlei Waldorf Frommer vertreten wurde, den Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Urheberrechtsverletzung begangen worden war, abgemahnt. Nachdem der Anschlussinhaber zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, sich aber geweigert hatte, auch die geltend gemachten Abmahnkosten und Schadensersatz zu zahlen, kam es zur Klage.
Das Oberlandesgericht Köln äußerte sich in einem Rechtsstreit zwischen dem Grünen-Politiker Daniel Mack und der Bild GmbH, die über eine Verdachtsberichterstattung stritten, ob ein separates Verbot für Online-Teaser in Betracht komme.
In Großbritannien wurde kürzlich ein Hacker zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt. Der Angreifer soll im Jahre 2014 iPhones und iPads von über 900 Mitarbeitern des weltweit fünftgrößten Versicherers Aviva gelöscht und anschließend den Verwaltungsserver für die mobilen Geräte des Unternehmens zurückgesetzt haben.
Der Internetkonzern YouTube hat am 26.08.2015 seine neue Livestreaming-Plattform „YouTube Gaming“ gestartet. Diese ist in Deutschland jedoch vorerst nicht verfügbar. Statt eines Livestreams sehen potentielle Zuschauer nur den Hinweis „Live Streaming ist wegen Rechteproblemen in Deutschland leider nicht möglich“.
Der österreichische Datenschutzexperte Maximilian Schrems kämpft seit Jahren gegen den Social-Media-Riesen Facebook. Im Jahr 2012 gründete er den Verein „europe-v-facebook.org“, der sich die Durchsetzung des Grundrechts auf Datenschutz zur Aufgabe gemacht hat. Zwei Jahre später erhob er dann in Wien Sammelklage gegen Facebook, der sich bis jetzt bereits 25.000 Nutzer angeschlossen haben. Nun liegt eine erste Entscheidung des Landesgerichts Wien im Prozess vor.
Nachdem Spotify letze Woche seine neuen AGBs veröffentlicht hatte war die Kritik daran zunächst groß: zu umfangreich seien die Rechte, die sich Spotify selbst darin einräume und zu vage die Absichten, die Spotify mit diesen Neuerungen verfolge. Aufgrund der vielen Kritik äußerte sich Spotify CEO Daniel Ek nun persönlich und versprach, die neuen AGBs nochmals zu überarbeiten.
In den nächsten Monaten stehen einige interessante und wichtige Verhandlungen auf dem Gebiet des Urheberrechts an. Der Bundesgerichtshof hat über verschiede Themenbereiche im Rahmen des Urheberrecht zu entscheiden, über welche im Folgenden ein Überblick gegeben werden soll:
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