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Stellt Streaming eine urheberrechtliche und damit abmahnfähige Verletzung der dem Rechteinhaber vorbehaltenen, urheberrechtlichen Verwertungsrechte dar? Im Folgenden findet sich eine Darstellung der Beurteilung des Streamings durch deutsche Gerichte und ein unter Umständen auf den Vorgang des Streamings anwendbares Urteil des EuGH.
Im Wege der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU ist das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr am heutigen Tage in Deutschland in Kraft getreten. Ernanntes Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr. Im Wege der Umsetzung wurde § 271a BGB und § 1a UKlaG völlig neu geschaffen und §§ 286, 288, 308, 310 BGB abgeändert.
Für gut aufgestellte Gewerbetreibende ist das Betreiben eines Online-Shops Erfolgsrezept für ein erfolgreiches Unternehmen. Denn immer mehr Kunden sehen den digitalen Zugang zum Waren- oder Dienstleistungssortiment des Unternehmens als Voraussetzung, um schnell und vor allem bequem die alltäglichen und auch nicht so alltäglichen Geschäfte des Lebens abzuwickeln. Für Betreiber von Online-Shops heißt dies jedoch mittlerweile, dass sie hierbei eine schier unüberschaubare Anzahl von Regelungen beachten müssen um sich rechtskonform zu verhalten. Diese reichen von den Besonderheiten des Fernabsatzrechts über die Bereiche des Urheber-, IT- und AGB-Rechts bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Unterläuft hier ein Fehler seitens des Unternehmers, so droht eine teure Abmahnung durch die Konkurrenz oder von gewerblichen Abmahnern.
Für gut aufgestellte Gewerbetreibende ist das Betreiben eines Online-Shops Erfolgsrezept für ein erfolgreiches Unternehmen. Denn immer mehr Kunden sehen den digitalen Zugang zum Waren- oder Dienstleistungssortiment des Unternehmens als Voraussetzung, um schnell und vor allem bequem die alltäglichen und auch nicht so alltäglichen Geschäfte des Lebens abzuwickeln. Für Betreiber von Online-Shops heißt dies jedoch mittlerweile, dass sie hierbei eine schier unüberschaubare Anzahl von Regelungen beachten müssen um sich rechtskonform zu verhalten. Diese reichen von den Besonderheiten des Fernabsatzrechts über die Bereiche des Urheber-, IT- und AGB-Rechts bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Unterläuft hier ein Fehler seitens des Unternehmers, so droht eine teure Abmahnung durch die Konkurrenz oder von gewerblichen Abmahnern.
Für gut aufgestellte Gewerbetreibende ist das Betreiben eines Online-Shops Erfolgsrezept für ein erfolgreiches Unternehmen. Denn immer mehr Kunden sehen den digitalen Zugang zum Waren- oder Dienstleistungssortiment des Unternehmens als Voraussetzung, um schnell und vor allem bequem die alltäglichen und auch nicht so alltäglichen Geschäfte des Lebens abzuwickeln. Für Betreiber von Online-Shops heißt dies jedoch mittlerweile, dass sie hierbei eine schier unüberschaubare Anzahl von Regelungen beachten müssen, um sich rechtskonform zu verhalten. Diese reichen von den Besonderheiten des Fernabsatzrechts über die Bereiche des Urheber-, IT- und AGB-Rechts bis hin zu wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Unterläuft hier ein Fehler seitens des Unternehmers, so droht eine teure Abmahnung durch die Konkurrenz oder von gewerblichen Abmahnern.
Die Europäische Kommission hat am 24.06.2014 bekannt gegeben, dass die Roamingaufschläge ab 01. Juli 2014 weiter gesenkt werden.
Der neue Basiszinssatz ab dem 01.07.2014 beträgt -0,73 Prozent. Bis zum 30.06.2014 lag er noch bei -0,63 Prozent. Damit sinkt er erneut auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit 4,27 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 7,27 Prozent.
Für gut aufgestellte Gewerbetreibende ist das Betreiben eines Online-Shops Erfolgsrezept für ein erfolgreiches Unternehmen. Denn immer mehr Kunden sehen den digitalen Zugang zum Waren- oder Dienstleistungssortiment des Unternehmens als Voraussetzung, um schnell und vor allem bequem die alltäglichen und auch nicht so alltäglichen Geschäfte des Lebens abzuwickeln. Für Betreiber von Online-Shops heißt dies jedoch mittlerweile, dass sie hierbei eine schier unüberschaubare Anzahl von Regelungen beachten müssen, um sich rechtskonform zu verhalten.
Ist das Recht auf Datenschutz in unserer heutigen digitalisierten und vernetzten Welt überhaupt noch durchsetzbar? Dieser Frage geht die Vereinigung "Europe versus Facebook" nach und hat nun gegen die irische Datenschutzbehörde Klage vor dem irischen High Court eingereicht.