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03. Februar 2015

Nach Fall Edathy: Neuregelung des § 201 a StGB bei Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen tritt in Kraft

Kind steht am Rand vom einem blau-gefließten Pool.

Um die europäischen Vorgaben zum Sexualstrafrecht umzusetzen, wurden zum 21.01.2015 durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches einige Paragrafen des Strafgesetzbuchs überarbeitet. Neugefasst wurde unter anderem der § 201 a StGB als Reaktion auf den Fall Edathy: so stellt der Paragraf, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt, nun vor allem auch die Herstellung, das Angebot und das Verschaffen von Bildaufnahmen von nackten Minderjährigen sowie die Zugänglichmachung von bloßstellenden Fotos unter Strafe.

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02. Februar 2015

Facebook erweitert seine Nutzungsbedingungen

Facebook ist für seine fragwürdige Datenschutzpolitik bekannt. Bisher analysierte und speicherte Facebook die Nutzungsprofile seiner User jedoch nur innerhalb der Facebook-Plattform, um somit auf den Nutzer zugeschnittene und individuelle Werbeanzeigen zu schalten. Mit seinen neuen Nutzungsbedingungen geht das Unternehmen nun noch einen Schritt weiter.

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28. Januar 2015

Hausdurchsuchungen nach Redtube-Abmahnungen

Im Namen der Firma „The Archive AG“ verschickte die Kanzlei U+C Ende 2013 Abmahnungen an ca. 36.000 Telekom-Kunden. Den Empfängern wurde vorgeworfen, durch Streaming über die Erotikfilm-Plattform Redtube Urheberrechtsverletzungen an den gestreamten Filmen begangen zu haben. Neben einer Unterlassungserklärung forderten die Anwälte eine Schadensersatzzahlung in Höhe von mindestens 250 Euro.

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01. Januar 2015

Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2015 auf -0,83 %

Pressenotiz der Deutschen Bundesbank vom 30.12.2014

Der neue Basiszinssatz ab dem 01.01.2015 beträgt -0,83 Prozent. Bis zum 31.12.2014 lag er noch bei -0,73 Prozent. Damit sinkt er erneut auf den tiefsten Stand seit Beginn der Festsetzung eines Basiszinssatzes (vor dem Jahre 1999 Diskontzinssatz) im Jahre 1948. Als neue Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern können somit 4,17 Prozent geltend gemacht werden, gegenüber Unternehmern 8,17 Prozent.

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05. Dezember 2014

DENIC führt „Redemption Grace Period“ für deutsche Top-Level-Domain .de ein

Erteilten Domaininhaber der DENIC nach bisherigem Verfahren einen Löschauftrag für eine .de-Domain, wurde diese daraufhin unwiederbringlich gelöscht. Einigen Domaininhabern ist dabei das Missgeschick unterlaufen, dass sie ungewollt eine Internet-Domain durch versehentliche Löschung verloren haben, z.B. weil diese von einem Domain-Grabber unmittelbar nach der Löschung neu registriert wurde.

Mit Wirkung zum 03. Dezember 2013 hat die DENIC als zentrale Registrierungsstelle von .de-Domains ein neues Verfahren eingeführt, welches Domaininhaber in diesem Fall vor ungewolltem Verlust schützen soll. Die jeweilige .de-Domain wird dann erst nach einer Karenzfrist gelöscht, so wie dies bei Registrierungsstellen anderer Top-Level-Domains (z.B.: .com, .net oder .info) bereits der Fall ist.

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14. November 2014

Preisfehler bei eBay: Mandant erhält Weinkühlschrank für € 1.496 (statt für € 14.966)!

Weinflaschen im Weinkühlschrank

Beinahe täglich schließen wir Kaufverträge ab, oftmals ohne den Vertragsschluss überhaupt bewusst als solchen wahrzunehmen. Relevant wird die Frage nach dem Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages jedoch beispielsweise bei Online-Käufen, wenn sich der Händler weigert, die bestellte Ware zu liefern. Unterlief dem Verkäufer ein sogenannter Preisfehler, indem er versehentlich einen falschen Produktpreis angab, so stellt sich die Frage, ob der Käufer einen Anspruch darauf hat, die bestellte Ware zu diesem fehlerhaften, oft deutlich günstigeren Preis zu erhalten.
Das Landgericht Düsseldorf hatte kürzlich in einem solchen Rechtsstreit eines durch die Kanzlei Hild & Kollegen vertretenen Klägers zu entscheiden.

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06. November 2014

Presseverlage der VG Media räumen Google eine „Gratiseinwilligung“ zur Rechtenutzung ein

Pressemitteilung der VG Media vom 22.10.2014

Die Verwertungsgesellschaft VG Media, die unter anderem die Verlage Axel Springer und Burda vertritt, gab kürzlich bekannt, dass die Presseverlage dem Internet-Konzern Google eine "Gratiseinwilligung" für die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse einräumen. Die Presseverleger sehen sich zu diesem bedeutsamen Schritt gezwungen, da Google angekündigt hatte, die Internetangebote der VG Media nur noch eingeschränkt darzustellen.

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