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16. Oktober 2015

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung – neuer Straftatbestand der Datenhehlerei

grüner Binaercode, im Hintergrund das Auge einer Frau

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung war ein höchst umstrittenes Thema - Experten und Journalisten kritisierten die Einschränkung der Pressefreiheit, die mit dem neuen Gesetz einhergeht. Doch der Bundestag ist überzeugt von der Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung und möchte einen zweiten Anlauf wagen. Das umstrittene Gesetz wurde heute mit großer Mehrheit im Bundestag verabschiedet.

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13. Oktober 2015

Helfer von Kino.to zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt

Silberne Handschellen liegen auf einer weißen Tastatur.

Im Jahr 2011 ist aufgrund einer Razzia das Onlineportal „Kino.to“ aufgeflogen und geschlossen worden. Nachdem vor drei Jahren dann der Gründer des Portals zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, wurden nun zwei weitere mutmaßliche Beteiligte vom Amtsgericht Leipzig zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt.

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13. Oktober 2015

Zahlreiche gefälschte Onlineshops mithilfe gestohlener Daten angemeldet

Einkaufswagen, auf dem ein Dieb abgebildet ist, symbolisiert Diebstahl

Laut eines Berichts des Radiosenders NDR Info haben anonyme Betrüger im Netz tausende Menschen ihrer Identität beraubt. Mithilfe der gestohlenen Daten eröffnen die Hochstapler nun zahlreiche Online-Shops mit gefälschten Waren. Der Datenklau kann schwere Folgen nach sich ziehen: Die vermeintliche Betreiber der Online-Shops müssen grundsätzlich mit der Geltendmachung von Forderungen gegen „seinen“ Shop rechnen, außerdem ist mit Klagen durch Hersteller der Originalwaren gegen denjenigen zu rechnen, auf den der Onlineshop angemeldet ist (z.B. wegen des Vertriebs markenverletzender Waren). Anders als in den diversen Medienberichten verlautet wird ist eine Haftung der vermeintlichen Betreiber der Online-Shops nicht automatisch gegeben. Betroffen sind laut Medienberichten auch zahlreiche Deutsche.

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07. Oktober 2015

Weitere Klage gegen den Werbeblocker AdBlock Plus abgewiesen

Schild mit Aufschrift AD BLOCK symbolisiert einen Werbeblocker

Wie zuvor bereits in Hamburg und München entschieden, hat nun auch das Landgericht Köln im Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und dem Kölner Unternehmen Eyeo anerkannt: AdBlock Plus ist rechtmäßig. Die Nutzer der kostenlosen Software haben somit weiterhin die Möglichkeit ohne Werbung im Netz zu surfen.

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06. Oktober 2015

Markenstreit: Winnetou landet vor dem EuGH

Silhouette des Seitenprofils eines Indianer-Häuptlings

Der Markenstreit um die Wortmarke „Winnetou“ geht in die nächste Runde. Nachdem das Europäische Markenamt befand, die Marke sei wenig aussagekräftig, wehrt sich der Karl-May-Verlag gegen diese Beurteilung nun vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Az.: T-501/13).

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30. September 2015

Springer-Verlag muss Kachelmann Schadensersatz in Rekordhöhe zahlen

Strichmännchen mit Megaphon

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Axel-Springer-Verlag den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann mit 635.000 Euro Schmerzensgeld wegen unwahrer und persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung im Rahmen des Strafprozesses gegen diesen entschädigen muss. Dabei handelt es sich um die höchste Schmerzensgeldsumme, die bisher in einem vergleichbaren Prozess in Deutschland erstritten wurde.

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29. September 2015

Warner Music hat kein gültiges Urheberrecht an „Happy Birthday“

Megafon mit Musiknoten und dem Schriftzug "Happy Birthday", im HIntergrund bunte Girlanden

Das Geburtstagslied “Happy Birthday To You” gehört zu den bekanntesten Liedern der Welt und wohl auch zu den lukrativsten. Rund 5000 Dollar am Tag an Lizenzgebühren brachte das Lied dem Musikverleger Warner/Chappell Music ein, der das Urheberrecht für sich beansprucht. Wurde der Song öffentlich oder zu kommerziellen Zwecken verwendet, bat Warner zur Kasse und nahm so jedes Jahr um die zwei Millionen Dollar ein.

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21. September 2015

Mehrere Alternativen zur Berechnung für Widerrufsfristen sind unter Umständen wettbewerbswidrig: Abmahnungen drohen!

Uhr und Kalender verschmelzen miteinander und symbolisieren einen Fristablauf

Nachdem bisher häufiger Online-Shop-Betreiber von Abmahnungen betroffen waren, die eine veraltete, nicht mehr rechtskonforme Widerrufsbelehrung verwendeten, häufen sich nun auch die Fälle, die sich auf eine nicht korrekte Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers durch die Verbraucherrechterichtlinie 2014 beziehen. Aktuell werden Bedenken laut, die die Realisierung der Verbraucherrechterichtlinie seit dem 13.06.2015 im Hinblick auf die Fristberechnung betreffen. Moniert wird hierbei die Anführung mehrerer Varianten zum Fristbeginn im gesetzlichen Muster der Widerrufsbelehrung, was jedoch nicht dem Gedanken des Gesetzgebers entspricht.

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