Urteile aus der Kategorie „Äußerungsrecht“

15. April 2016

Veröffentlichung eines Falschzitats bezüglich einer Äußerung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Komma schwarz dick
Urteil des LG Hamburg vom 18.03.2016, Az.: 324 O 621/13

Die Veröffentlichung der Aussage eines Rechtsanwalts im Rahmen einer Gerichtsverhandlung (hier: "ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig!"), die nicht eindeutig bewiesen werden kann, ist geeignet, den Betreffenden als Organ der Rechtspflege in seinem sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen. Auch kann dies eine Herabsetzung seiner Kollegen und sämtlicher Amtsrichter unterstellen und begründet daher eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

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07. April 2016

Beleidigungen in WhatsApp-Chat können Unterrichtsausschluss begründen

Hand hält ein Smartphone mit einem WhatsApp-Chat auf dem Display
Urteil des VG Stuttgart vom 01.12.2015, Az.: 12 K 5587/15

Wiederholte, gegen eine Lehrkraft gerichtete Beleidigungen in dem Gruppenchat einer Schulklasse bei WhatsApp stellen neben einem Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin auch eine schwere Störung des schulischen Friedens dar und können als schwerwiegendes Fehlverhalten des Schülers einen zeitweiligen Ausschluss vom Unterricht gemäß § 90 VI S. 1 SchG begründen.

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04. März 2016

Zur Haftung eines Blog-Betreibers wegen kritischem Forumsbeitrag

Ein Finger drückt auf eine blaue Taste einer schwarzen Tastatur mit der Aufschrift "User Forum".
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.12.2015, Az.: 6 U 244/14

Zwischen einem Unternehmen, das unter anderem geschlossene Immobilienfonds anbietet und einem Blog-Betreiber besteht grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis, ein solches kann auch nicht anhand des Wechselwirkungsgrundsatzes des BGH hergeleitet werden. Damit besteht kein Anspruch des Kapitalanlageunternehmens auf Unterlassung eines auf dem Blog erschienenen kritischen Forumsbeitrags. Insbesondere stellt das Freischalten des Beitrags keine geschäftliche Handlung dar, weil der Blog-Betreiber für Drittbeiträge nicht verantwortlich ist, sich diese nicht zu eigen macht und ihn keine allgemeinen Prüfungs- oder Überwachungspflichten treffen. Allerdings muss ein rechtswidriger Beitrag vom Blog-Betreiber nach Kenntnis gelöscht werden. Eine Pflicht zur Herausgabe der Nutzerdaten des Verfassers besteht jedoch nicht.

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16. Februar 2016

„Teilen“-Funktion dient lediglich Verbreitung eines Postings

Hand hält Zettel mit Aufschrift "Just Share!"
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.11.2015, Az.: 16 U 64/15

Die bei Facebook verfügbare, sogenannte „Teilen“-Funktion bietet den Nutzern der Social-Media-Plattform die Möglichkeit, auf private Beiträge anderer Nutzer aufmerksam zu machen. Dabei macht sich der jeweilige Nutzer einen Post durch Teilen nur dann zu eigen, wenn er sich mit der geteilten Aussage identifiziert und sie so in seinen Gedankengang einfügt, dass sie als seine eigene erscheint. Ist dies nicht der Fall, so erschöpft sich der Zweck des Teilens lediglich in der Verbreitung des Postings.

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28. Januar 2016

Bestimmung des Streitgegenstands bei rechtswidrigen Äußerungen

rote ZPO auf zwei anderen Büchern
Urteil des OLG Hamburg vom 01.12.2015, Az.: 7 U 68/15

Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird. Unerheblich für den Streitgegenstand sind demnach etwaige Einwendungen der Gegenseite. Beruft sich die Antragsgegnerin zur Rechtfertigung ihrer Äußerungen auf die Grundsätze rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung, so ändert sich also dadurch nicht der Streitgegenstand.

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10. Dezember 2015

Verbot unzulässiger Werbung für Diätprodukt mittels Erfahrungsberichten

Frau, die ihre Taille misst
Urteil des OLG Celle vom 22.10.2015, Az.: 13 U 47/15

Die Darstellung von Erfahrungsberichten der Produktverwender eines Diätmittels zu Werbezwecken ist unzulässig, wenn sie konkrete Angaben über Zeitraum und Höhe der Gewichtsabnahme enthalten. Ebenfalls unzulässig sind Werbeaussagen darüber, dass das Produkt die Gesundheit fördere bzw. einen Zustand mit Krankheitswert verbessere, wenn diese Aussagen nicht ausdrücklich durch die HCVO erlaubt sind.

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13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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31. August 2015

Unwahre Online-Berichterstattung über Abmahnungen wettbewerbswidrig

Person hat Karton auf dem Kopf, auf dem sich ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen befindet.
Beschluss des HansOLG vom 05.06.2014, Az.: 3 W 64/14

Online-Berichterstattungen über Abmahnungen können ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellen, wenn sie unwahre Tatsachen enthalten. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn in dem Bericht ein falscher Rechteinhaber angeführt wird. Unerheblich ist hierbei, dass keine namentliche Nennung des Rechteinhaber erfolgt, wenn dieser durch andere Umstände, wie etwa der Warenbezeichnung, für die angesprochenen Verkehrskreise mittelbar erkennbar ist.

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27. August 2015 Top-Urteil

Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten als Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Chatverlauf auf Smartphone
Urteil des LG Köln vom 10.06.2015, Az.: 28 O 547/14

Die Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten eines bekannten Sportlers, welche Details zu dessen Beziehungsverhältnisse bekannt geben, stellen einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Insbesondere liegt keine relevante Selbstöffnung des Betroffenen vor, welche die Privatsphäre einschränke, sodass in einer Gesamtabwägung der Persönlichkeitsschutz das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

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