Urteile aus der Kategorie „Arzneimittelrecht“

17. Juni 2013

Pharmazeutische Beratung über Call-Center

Urteil des BGH vom 19.07.2012, Az.: I ZR 40/11 Ein Apotheker darf zur pharmazeutischen Beratung seiner Kunden keine Telefon-Hotline zur Verfügung stellen, die nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Eine von einer ausländischen Versandapotheke gegenüber Kunden in Deutschland unter der Überschrift "Anwendbares Recht/Gerichtsstand" verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten ausschließlich das Recht des Staates gilt, in dem die Versandapotheke ihren Sitz hat, benachteiligt deutsche Kunden unangemessen.
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29. April 2013

Unzulässigkeit von Werbung für Arzneimittel, deren Aussage nicht ausreichend von wissenschaftlichen Studien gestützt wird

Urteil des BGH vom 06.02.2013, Az.: I ZR 62/11 a) Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum anderen regelmäßig dann vor, wenn die Studie selbst abweichende Studienergebnisse nennt, die die in der Werbung behaupteten Ergebnisse nicht für bewiesen hält.
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04. März 2013

„Zensierte“ Werbung in eigener Sache über ein Bewerbungsportal ist irreführend

Urteil des LG Duisburg vom 21.03.2012, Az.: 25 O 54/11 Werbung in eigener Sache über ein Bewertungsportal ist wettbewerbswidrig, wenn negative oder neutrale Bewertungen im Voraus durch ein Bewerbungsportal aussortiert werden. Dadurch wird dem Verbraucher eine verfälschte Kundenbewertung unterbreitet, die sich überwiegend auf positive Bewertungen beschränkt. Vorliegend verwies der Anbieter einer Internetseite für Werbung in eigener Sache auf ein Bewertungsportal, welches negative oder neutrale Bewertungen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem jeweiligen Kunden "zensierte".
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04. März 2013

Keine Selbstbedienung bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

Urteil des BVerwG vom 18.10.2012, Az.: 3 C 25.11 Das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 ApBetrO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 AMG), verletzt die Apotheker nicht in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14. November 2003.
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21. November 2012

(Un)zulässige Absprache zwischen Klinikärzten und Apothekern

Urteil des LG Freiburg vom 31.10.2012, Az.: 1 O 139/12

Zwischen den Ärzten einer Klinik und einem Apotheker, der Patienten der Klinik bei Entlassung mit Medikamenten versorgt, liegt keine unzulässige Absprache vor, sofern ein neutraler Dritter dazwischentritt. Vorliegend war der Dritte eine GmbH, die auf Anforderung der Ärzte per Telefax Rezepte an Kooperationsapotheken schickte, welche dann die zur Entlassung stehenden Patienten mit den entsprechenden Medikamenten belieferten.
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16. November 2012

Produktbezogene Werbung auch ohne direkten Produktbezug

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 06.09.2012, Az.: 6 U 143/11 Eine Internetseite, welche Informationen zur Empfängnisverhütung enthält, kann auch dann einen unzulässigen gewerblichen Zusammenhang mit einem verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel bewirken, wenn das Arzneimittel auf der Homepage nicht eindeutig benannt wird. Wird beim Leser aufgrund der Gesamtumstände eine gedankliche Verbindung zwischen der Internetseite und dem indirekt beworbenen Arzneimittel hervorgerufen, liegt eine produktbezogene Werbung vor. Alle Aussagen, die darauf abzielen, den Absatz eines Arzneimittels zu fördern - wenn auch indirekt – gelten als Werbung für das entsprechende Medikament.
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07. November 2012

Schleichwerbung – getarnt in einem Wikipedia-Eintrag – ist wettbewerbswidrig

Urteil des OLG München vom 10.05.2012, Az.: 29 U 515/12 Eine Schleichwerbung, die in einem Wikipedia-Eintrag eingebettet wird, ist wettbewerbswidrig. Der Verbraucher erwartet bei einem solchen keine Wirtschaftswerbung, sondern eine neutrale Recherche eines Dritten. Die Verschleierung des Werbecharakters ist damit zur Täuschung der Verkehrskreise geeignet und beeinflusst diese.
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31. Oktober 2012

DAS GROSSE RÄTSELHEFT

Urteil des BGH vom 25.04.2012, Az.: I ZR 105/10 a) Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen - hier: Rätselhefte - bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen. b) Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu bewerten.
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15. Oktober 2012

1-€-Rabatt auf Apothekenprodukte kann unzulässig sein

Beschluss des OVG Lüneburg vom 31.08.2012, Az.: 13 ME 142/12

Das OVG Lüneburg entschied jüngst, dass bereits bei einem Bonus von 1 € pro eingelöstem verschreibungspflichtigen Arzneimittel auf den nächsten Kauf eines freiverkäuflichen Produktes die Eingriffsschwelle für den Erlass einer Unterlassungsverfügung überschritten sei. Insbesondere müsse bei der Ermessensentscheidung über den Erlass einer Unterlassungsverfügung neben dem Arzneimittelpreisrecht auch das Heilmittelwerberecht sowie das Wettbewerbsrecht Berücksichtigung finden. Bei der Beurteilung, ob bei letzterem Recht die Spürbarkeitsschwelle überschritten sei, ist u. a. zu beachten, dass bei Versandapotheken aufgrund ihres größeren Einzugsgebiets die Spürbarkeitsschwelle niedriger anzusiedeln ist als bei Präsenzapotheken.
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17. September 2012

„Artrostar“

Urteil des BGH vom 15.03.2012, Az.: I ZR 44/11 Für den gemäß § 14b Abs. 1 Satz 2 DiätV zu führenden Nachweis der Wirksamkeit eines als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ergänzende bilanzierte Diät) beworbenen und vertriebenen Mittels bedarf es insbesondere auf dem Gebiet der Schmerzlinderung in Fällen, in denen objektiv messbare organische Befundmöglichkeiten fehlen und der Wirksamkeitsnachweis allein von einer Beurteilung des subjektiven Empfindens der Probanden abhängt, placebo-kontrollierter Studien.
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