Urteile aus der Kategorie „Datenschutzrecht“

08. Mai 2015

Keine Auskunftserteilung zu dynamischen IP-Adressen an die BNetzA

Schild mit entgegengesetzten Richtungen auf dem einen DATA und auf dem anderen IPv4/IPv6
Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 10.11.2014, Az.: 13 A 1973/13

Die Bundesnetzagentur kann Telekommunikationsunternehmen nicht über §§113, 115 TKG zur Auskunftserteilung verpflichten, wenn Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden die Mitteilung der zu einer dynamischen IP-Adressen gehörenden Kundendaten verlangen.

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25. Juli 2019

Auskunftsverlangen darf mittels Zwangsgeldes durchgesetzt werden

Überwachungskamera_500px
Urteil des VG Mainz vom 09.05.2019, Az.: 1 K 760/18.MZ

Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden haben gegenüber nichtöffentlichen Stellen einen Auskunftsanspruch, wobei auch Zwangsmittel eingesetzt werden dürfen. Da der Betreiber eines Tanzlokals diesbezüglich mehreren Aufforderungen nicht nachgekommen ist, verhängte der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro. Das VG Mainz entschied nun, dass dies rechtmäßig und verhältnismäßig war. Der Betreiber müsse dem Verlangen der Behörde nachkommen und einen Fragekatalog bezüglich der Videoüberwachung in seiner Gaststätte beantworten.

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15. Juni 2016

Zur Zulässigkeit der Datenweitergabe im Rahmen eines Treuhandverhältnisses

Paragraphenzeichen ist vor Ordner mit Aufschrift "Datenschutz" abgebildet
Beschluss des BGH vom 22.02.2016, Az.: II ZR 48/15

Die Weitergabe von Namen und Anschriften der Treugeber einer Fondsgesellschaft an Mitgesellschafter bzw. Mittreugeber ist mit § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vereinbar, wenn die Treugeber bei Erhebung ihrer Daten wussten, dass dies zum Zwecke der Durchführung des Gesellschaftsvertrags geschieht, sodass eine konkludente Zweckbestimmung vorliegt, welche den Erfordernissen des § 28 Abs. 1 Satz 2 BDSG genügt.

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15. November 2017

Tierbeobachtungskameras und Datenschutz

Überwachungskamera versteckt im Wald
Urteil des OVG Saarlouis vom 14.09.2017, Az.: 2 A 216/16

Soweit Wildbeobachtungskameras der Beobachtung von Kirrungen (d.h. Lockfütterungen) dienen, besteht eine Meldepflicht nach § 4d BDSG. Da die Kameras eine Differenzierung zwischen Mensch und Tier nicht erfassen können, besteht die Möglichkeit, dass auch personenbezogene Daten von Personen erhoben werden. Personen steht jedoch das Recht zu, den Wald als öffentlich zugänglichem Raum der Erholung, im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung aufzusuchen ohne dort beobachtet zu werden, geschweige denn Gegenstand einer Videoüberwachung zu werden. Selbst ein Betretungsverbot für diesen Bereich steht dem nicht entgegen, da ein faktischer Zugang für die Öffentlichkeit besteht. Da die Ausübung der Jagd nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt, liegt keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit vor, sodass das BDSG auch anwendbar ist.

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01. Februar 2018

Videoüberwachung in einer Apotheke zulässig

zwei Überwachungskamers auf einem hellen Hintergrund
Urteil des OVG Saarlouis vom 14.12.2017, Az.: 2 A 662/17

Videoüberwachung in einer Apotheke innerhalb des öffentlich zugänglichen Raumes ist dann zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkt bestehen, dass die schutzwürdigen Interessen (informationelles Selbstbestimmungsrecht) der Betroffenen überwiegen. Sie muss außerdem dazu geeignet sein, den jeweiligen Zweck zu verwirklichen und es darf kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, mit dem der Zweck ebenso erfolgreich erreichbar wäre. Zudem besteht für den Betreiber der Apotheke eine Kennzeichnungspflicht. Im Hinblick auf die Aufzeichnung von Beschäftigten müssen die Interessen des Arbeitgebers, Gefahren für seinen Betrieb zu vermeiden gegen den Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers abgewogen werden.

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10. Januar 2019 Top-Urteil

Airbnb Ireland muss Vermieterdaten herausgeben

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Pressemitteilung zum Urteil des VG München vom 13.12.2018, Az.: M 9 K 18 4553

Airbnb Ireland muss künftig der Stadt München die Daten zu Ferienwohnungen offenlegen, welche eine bestimmte Mietdauer im Jahr überschreiten. Eine Vermietung von privaten Wohnräumen ohne Genehmigung ist nach dem bayerischen Zweckentfremdungsrecht nur acht Wochen im Jahr erlaubt. Wird diese Zeitspanne überschritten, so bedarf es aufgrund der Fremdbeherbergung einer Genehmigung. Trotz des Firmensitzes in Irland hat sich Airbnb, aufgrund ihrer Tätigkeit im Bundesgebiet, an nationales Recht zu halten. Als Vermittlerin der Wohnungen ist das Unternehmen nun verpflichtet, die Daten herauszugeben, um die Überwachung der Zweckentfremdung sicherzustellen. Die Herausgabe der personenbezogenen Daten stoßen auf keine datenschutzrechtlichen Bedenken.

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27. März 2020

Portraitwerbung mit satirischer Anspielung zulässig

Mitarbeiter des Monats wird von den Kollegen gefeiert
Beschluss des BVErfG vom 22.01.2020, Az.:1 BvR 556/19

Nachdem eine Gewerkschaft Bahnstreiks durchführte, schaltete eine Autovermieterin, die an einem Bahnhof ihre Leihwagen zur Verfügung stellt, eine Werbeanzeige mit dem Portrait des Geschäftsführers der Gewerkschaft. Das Bild betitelte sie mit „Unser Mitarbeiter des Monats“ und nannte in der Werbeanzeige den Geschäftsführer beim Namen. Dem Einwand des Geschäftsführers, die Werbung verstoße aufgrund der satirischen Anspielung gegen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, stimmte das Bundesverfassungsgericht nicht zu. Es fehle hierfür an einem herabsetzenden Inhalt.

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03. September 2014

Löschung von E-Mail-Dateien eines früheren Ministerpräsidenten

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014, Az.: 1 S 1352/13

Es besteht ein Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien des Outlook-Postfaches und sämtlicher Kopien dieser Dateien eines ehemaligen Ministerpräsidenten, wenn es sich um personenbezogene Daten und Daten zur Erfüllung von Aufgaben handelt, die nicht mehr erforderlich sind.

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07. März 2014

Davidoff Hot Water

Beschluss des BGH vom 17.10.2013, Az.: I ZR 51/12

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 195 vom 2. Juni 2004, S. 16) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG dahin auszulegen, dass diese Vorschrift einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Bankinstitut in einem Fall wie dem Ausgangsverfahren gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern?

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