Urteile aus der Kategorie „Designrecht“

22. Juli 2015

Schutz einer Prestige-Damenhandtasche vor Nachahmung

Frau shoppt zwei Handtaschen und ist sehr glücklich
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 11.06.2015, Az.: 6 U 73/14

Einer Damenhandtasche kommt auch dann wettbewerbliche Eigenart zu, wenn ihre, an sich vorbekannten und geläufigen, einzelnen Gestaltungsmerkmale in besonderer Weise kombiniert werden und sich die konkrete Ausgestaltung der Faltbarkeit der Tasche von anderen Modellen abhebt. Ihre Bekanntheit bei den maßgeblichen Verkehrskreisen steigert die Eigenart zudem. Übernimmt eine Nachahmung sämtliche prägenden Merkmale der Originaltasche, so ist das Anbieten und Bewerben der Tasche unlauter, weil dadurch die Wertschätzung des Originals unangemessen ausgenutzt wird.

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06. Juli 2015

Zum Schutz eines eingetragenen farbigen Stoffmusters

Gummistiefel mit Sonnenblumenmuster liegen auf dem Boden
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 12.05.2015, Az.: 11 U 104/14

Vertreibt ein Unternehmen Schuhe mit dem Stoffmuster eines anderen Unternehmens, welches auf einer deutlich früheren Produktionsstufe tätig ist, so ist zunächst fraglich, ob zwischen diesen Unternehmen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Zweifelhaft ist ferner, ob das streitgegenständliche Stoffmuster hinreichende Individualität aufweist, um eine wettbewerbliche Eigenart zu begründen. Schließlich kann die Verwendung abweichender Farben und die konkrete Verarbeitung des Stoffes zur Entstehung eines neuen Gesamteindrucks führen und damit der Verletzung eines eingetragenen Geschmacksmusters entgegenstehen.

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19. Juni 2015

„Super Bayern“ als Ausbeutung der Markenrechte des FC Bayern München

Fußball in blau, weiß und rot
Beschluss des BPatG vom 17.03.2015, Az.: 27 W (pat) 110/12

Die Wort-/Bildmarke "Super Bayern", die durch ihre runde Form, einer weißen im Kreisrand abgesetzten Schrift, das Wort "Bayern" und den Farben Rot, Weiß und Blau sowie einer Rautenform gekennzeichnet ist, stellt aufgrund der Ähnlichkeiten mit der weltweit bekannten Marke FC Bayern München eine rechtswidrige Beeinträchtigung und unlautere Ausnutzung derselben dar. Der betroffene Verein ist der erfolgreichste deutsche Club mit internationaler Präsenz und branchenübergreifendem erheblichem wirtschaftlichen Wert. Die Marke "Super Bayern" nutzte diese Wertschätzung ohne rechtfertigenden Grund für sich aus und ist daher zu löschen.

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11. Juni 2015

Zulässige Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens in einem Verbandsnamen

Schriftzug Markenrecht im Schild einer Akte
Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 02.04.2015, Az.: 6 U 35/15

Die beschreibende Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens innerhalb eines Verbandsnamens (hier: "Unabhängige Interessenvertretung der Handelsvertreter der XVZ") stellt keine Unternehmenskennzeichenverletzung dar. Es ist bereits fraglich, ob darin eine Benutzung der fremden Marke zu sehen ist. Der Verband kann sich jedoch auf die Schutzschranke des § 23 Nr. 3 MarkenG berufen, die es erlaubt, eine fremde geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Dienstleistung zu benutzen, soweit diese Benutzung notwendig und nicht sittenwidrig ist.

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09. April 2015

Zur Reichweite des Schutzbereichs eines eingetragenen Designs

dunkelbrauner alter Fahrradsattel, der abmontiert ist
Beschluss des OLG Frankfurt vom 17.11.2014, Az.: 6 W 96/14

Besteht für ein eingetragenes Design (hier: Fahrradsattel) nur ein geringer Gestaltungsspielraum, ist grundsätzlich auch dessen Schutzbereich gering. Dies gilt unabhängig von einer bereits bestehenden, hohen "qualitativen" Musterdichte auf dem betreffenden Warengebiet. Eine Erweiterung des Schutzumfangs ist jedoch möglich, wenn das Design einen so großen Abstand zu den bisher bekannten Formen aufweist, der größer ist, als es zur Begründung der Eigenart notwendig ist.

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27. März 2015

Geschmacksmusterrechtlicher Schutz einer Sportbrille – Voraussetzungen und Umfang

Sportbrille vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt vom 11.09.2014, Az.: 6 U 58/14

Bei Sportbrillen ist der für die Eigenart eines Geschmackmusters maßgebliche Gestaltungsspielraum, bedingt durch den besonderen Verwendungszweck einer solchen Brille, sehr klein. Dadurch sind an die Eigenart keine hohen Anforderungen zu stellen, der Schutzumfang eines solchen Geschmackmusters ist gering. Hebt sich eine Sportbrille jedoch deutlich von der vorbekannten Mustervielfalt ab und übersteigt die Kriterien, die nötig sind, um eine Eigenart zu begründen, so führt dies zu einer Erweiterung des Schutzumfangs.

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26. März 2015

Gemeinschaftsmarke des Zauberwürfels (Rubik’s Cube) gültig

Bunter Rubik-Würfel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des EuG Nr. 158/14 zum Urteil vom 25.11.2014, Az.: T-450/09

Das EuG hat die Gemeinschaftsmarke des sog. Zauberwürfels oder Rubiks's Cube für gültig und die Klage des deutschen Spielzeugherstellers Simba Toys als unbegründet abgewiesen. Der Argumentation, dass die Marke eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht als Marke geschützt werden könne, folgten die Richter nicht. Dies deshalb, weil der Drehmechanismus im Inneren des Würfels auf der dreidimensionalen EU-Marke selbst nicht zusehen ist. Markenbestandteil sei lediglich ein Würfel als solcher und eine Gitterstruktur auf jeder Würfelseite; eine technische Funktion stelle dies aber nicht dar. Aus der Gültigkeit der Marke folge jedoch kein Vertriebsverbot jeglicher Art dreidimensionaler Geduldsspiele für Dritte. Es beschränke sich auf dreidimensionaler Geduldsspiele in Form eines Würfels, dessen Seiten eine Gitterstruktur aufweisen.

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30. September 2014

Zur Beurteilung der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Urteil des EuGH vom 19.06.2014, Az.: C-345/13

Im Rahmen einer Verletzungsklage ist ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen, wenn dessen Inhaber angibt, inwiefern das Geschmacksmuster Eigenart aufweist, d.h. wenn er das oder die Elemente benennt, die diesem Eigenart verleihen. Eine Nachweispflicht besteht dagegen nicht. Ob Eigenart vorliegt, ist durch Vergleich des Geschmacksmusters mit einem oder mehreren genau bezeichneten, der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmustern zu bestimmen.

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22. September 2014

Kein urheberrechtlicher Schutz bei nicht ausreichender Abänderung eines „Geburtstagszugs“

Urteil des OLG Schleswig vom 11.09.2014, Az.: 6 U 74/10

Ein „Geburtstagszug“, der von einem Spielwarendesigner entworfen wurde, genießt keinen Urheberrechtsschutz, wenn er nicht die notwendige Individualität und Gestaltungshöhe besitzt. Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn sich der entwickelte „Geburtstagszug“ an bereits vorhandenen Modellen orientiert, ohne dass dem Zug durch die Änderungen hinreichend eigene  Individualität und Werkqualität zukommt.

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