Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“

15. März 2012

Kaufvertrag ist trotz Abbruch einer eBay-Auktion wirksam

Pressemitteilung des LG Detmold vom 14.03.2012, Az.: 10 S 163/11 Bereits im Zeitpunkt der Freistellung der Angebotsseite zur Versteigerung liegt eine ausdrückliche Erklärung vor, dass das höchste wirksam abgegebene Kaufangebot angenommen werde. Wird die Auktion vorzeitig abgebrochen, so kommt dennoch ein Vertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden zustande, es sei denn es lag eine gesetzliche Berechtigung des Anbieters vor das Angebot zurückzunehmen.
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08. Februar 2012

Vertrag trotz abgebrochener eBay-Auktion

Urteil des AG Nürtingen vom 16.01.2012, Az.: 11 C 1881/11 Bricht der Verkäufer eine eBay-Auktion vorzeitig ab, so kommt dennoch ein Vertrag zwischen dem aktuell Höchstbietenden und dem Verkäufer zustande, wenn der Kaufgegenstand aufgrund von Umständen nicht mehr verfügbar ist, die dem Verkäufer als willentlich verursacht zuzurechnen sind.
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08. Februar 2012

Unverzügliche Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkauf

Pressemitteilung des OLG Hamm vom 03.02.2012, Az.: I-4 U 145/11

Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per Email unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen.

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07. Dezember 2011

Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 28.11.2011, Az.: 327 O 196/11

Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in der Angebotsübersicht von eBay vornehmen und nicht erst in der Artikelbeschreibung.
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07. Dezember 2011

Verstärkte Prüfungspflicht von eBay

Pressemitteilung des HansOLG Hamburg vom 08.11.2011, Az.: 5 U 45/07

Internetauktionshäuser wie eBay, sind verpflichtet die Angebote ihrer Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen, wenn die entsprechenden Inserate durch das Internetauktionshaus unterstützt werden, etwa durch die Schaltung von Google-AdWords-Werbung.
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17. November 2011

Abbruch einer eBay-Auktion

Urteil des AG Hamm vom 14.09.2011, Az.: 17 C 157/11 Der Abbruch einer eBay-Auktion, ohne dass ein Vertrag mit dem Höchstbietenden abgeschlossen wird, ist unter zwei Voraussetzungen möglich: Erstens muss ein vorzeitiger Beendigungsgrund vorliegen – z.B. Artikel ist nicht mehr zum Verkauf verfügbar – und zweitens müssen die technischen Voraussetzungen – 12 oder mehr Stunden bis zum Auktionsende - für ein Beenden gegeben sein.
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14. November 2011

Abbruch einer eBay-Auktion

Urteil des AG Menden vom 24.08.2011, Az.: 4 C 390/10

Eine Auktion auf eBay darf nicht ca. zehn Minuten vor Ende abgebrochen werden, auch wenn in der Zwischenzeit der Gegenstand zu einem höheren Preis an einen Dritten verkauft wurde.
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04. Oktober 2011

Stiftparfum

Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 57/09 a) Weist ein Rechteinhaber den Betreiber eines Online-Marktplatzes auf eine Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hin, trifft den Betreiber als Störer die mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzbare Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (Fortführung von BGHZ 158, 236 - Internet-Versteigerung I; BGHZ 172, 119 - Internet-Versteigerung II; BGHZ 173, 188 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).

b) Dies setzt voraus, dass der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Adressat des Hinweises den Rechtsverstoß unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - feststellen kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Betreiber zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Betreibers auf der anderen Seite.

c) Ein Beleg der Rechtsverletzung durch den Beanstandenden ist nur dann erforderlich, wenn schutzwürdige Interessen des Betreibers des Online-Marktplatzes dies rechtfertigen. Das kann der Fall sein, wenn der Betreiber nach den Umständen des Einzelfalls berechtigte Zweifel am Bestehen eines Schutzrechts, an der Befugnis zur Geltendmachung dieses Schutzrechts durch den Hinweisenden oder aber am Wahrheitsgehalt der mitgeteilten tat-sächlichen Umstände einer Rechtsverletzung haben darf und deshalb auf-wendige eigene Recherchen anstellen müsste, um eine Rechtsverletzung hinreichend sicher feststellen zu können. Hat der Betreiber des Online-Marktplatzes solche berechtigten Zweifel, ist er grundsätzlich gehalten, dem Hinweisenden diese Zweifel mitzuteilen und nach den Umständen angemessene Belege für die behauptete Rechtsverletzung und die Befugnis des Hinweisenden zu ihrer Verfolgung zu verlangen.

d) Eine Verhaltenspflicht des Betreibers, deren Verletzung eine Wiederholungsgefahr begründen kann, entsteht erst nach Erlangung der Kenntnis von der Rechtsverletzung. Damit kann in derjenigen Verletzungshandlung, die Gegenstand einer Abmahnung oder sonstigen Mitteilung ist, mit der der Betreiber des Online-Marktplatzes erstmalig Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, keine Verletzungshandlung gesehen werden, die eine Wiederholungsgefahr im Sinne eines Verletzungsunterlassungsanspruchs begründet. Für die Annahme von Wiederholungsgefahr ist vielmehr eine vollendete Verletzung nach Begründung der Pflicht zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen erforderlich (Fortführung von BGHZ 173, 188 Rn. 53 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
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16. September 2011

Beschaffenheitsvereinbarungen in eBay-Angeboten

Urteil des KG Berlin vom 17.06.2011, Az.: 7 U 179/10

Eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit wird von einem zugleich oder nachträglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht erfasst. Die Angebotsbeschreibung im Rahmen der eBay-Versteigerung hat nicht nur werbenden Charakter. Mit Abschluss der eBay-Auktion kommt ein Kaufvertrag zu Stande und zwar zu den Bedingungen, die der Anbieter im Internet bekannt gemacht hat. Weist er auf eine bestimmte Beschaffenheit hin, wird diese Grundlage des Vertrages und stellt daher eine Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB dar.
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23. August 2011

Urheberrechtsverletzung eines Gewährleistungsrechte wahrnehmenden Käufers

Urteil des AG Köln vom 21.04.2011, Az.: 137 C 691/10

Stellt ein Kunde im Rahmen eines Gewährleistungsanspruchs die mangelhafte Ware zum Weiterverkauf bei ebay ein, um seiner Schadensminderungspflicht zu genügen, und verwendet hierbei die Fotos des Verkäufers für die diesem die ausschließlichen Nutzungsrecht zustehen, begeht dieser eine Urheberechtsverletzung. Es handelt sich hierbei jedoch um eine unerhebliche Rechtsverletzung im Sine des § 97a Abs. 2 UrhG, so dass die Erstattung der Abmahnkosten auf 100 € begrenzt ist. In einem solchen Fall können für die Berechnung des Schadensersatzanspruches die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing nicht der Höhe nach angewendet werden, sondern können nach Ermessen des Gerichts geschätzt werden. Das Gericht schätzt diese auf 50 Prozent der Honorarempfehlung für den Nutzungszeitraum von 1 Woche, somit 45 € pro Bild.
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