Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“

28. Oktober 2008

Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.02.2007, Az.: 5 W 7/07

Die Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers ist anhand von verschiedenen Indizien zu bestimmen. Dabei sind insbesondere Zahl und Häufigkeit der Auktionen, die Geschäftsgegenstände, der Auktionsumsatz, der Auftritt des Verkäufers, etwaige Werbebeschreibungen und das Betreiben eines eBay-Shops als maßgebliche Kriterien heranzuziehen.
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21. Oktober 2008

Toilettenhäuschen

Pressemitteilung des LG München I vom 07.08.2008, Az.: 34 S 20431/04

Wird im Rahmen einer Ebay-Auktion eine Ware als "Rarität" und "alt" beschrieben, sichert dies noch nicht die Eigenschaft als Originalmarkenware. Solange fraglicher Gegenstand wirklich selten und einige Jahre alt ist, muss der Käufer den Vertrag gelten lassen.
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14. Oktober 2008

Wiederholungsgefahr bei Drittunterwerfung

Beschluss des LG Bielefeld vom 18.04.2008, Az.: 17 O 66/08

Bei einer Unterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist die Wiederholungsgefahr grundsätzlich als nicht gegeben anzusehen. Im Fall der unzureichenden Widerrufsbelehrung im Internethandel bei eBay kann dies jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, da die Überprüfung und Beanstandung regelmäßig in den Händen der Wettbewerber liegt.
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07. Oktober 2008

Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache

Urteil des LG Berlin vom 02.08.2007, Az.: 96 O 138/07

Das Fehlen einer Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts ist nicht als geeignet anzusehen, den Wettbewerber mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen, da diese Information für den Verbraucher von ungleich geriner Bedeutung ist. Eine nach Vertragsschluss erfolgte Belehrung reicht aus.
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07. Oktober 2008

Widerrufsfrist ab Eingang der Ware

Beschluss des LG Köln vom 20.03.2007, Az.: 31 O 13/07

Die Übernahme der Widerrufsbelehrung aus Anlage 2 zu § 14 Abs.1 BGB-InfoV für Internetgeschäfte, ohne den Verweis darauf, dass die Frist erst bei Eingang der Ware zu laufen beginnt, stellt wettbewerbsrechtliche Unlauterkeit dar.
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30. September 2008

Hehlerei bei eBay-Versteigerung

Urteil des LG Karlsruhe vom 28.09.2007, Az.: Ns 84 Js 5040/07 - 18 AK 136/07

Allein ein geringer Startpreis bei einer Onlineversteigerung ist kein Indiz dafür, dass es sich bei der angebotenen Ware um Diebesgut handelt. Ebenso kann auch ein erheblich unter dem Marktwert liegender Zuschlagspreis sowie das Herkunftsland des Verkäufers kein Misstrauen wecken.
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24. September 2008

Verkauf gestohlener Ware bei eBay

Urteil des BGH vom 27.08.2008, Az.: 2 StR 329/08

Wird von Dritten gestohlene Ware über eBay veräußert, erfüllt der Verkäufer einerseits Hehlerei zum Nachteil des Bestohlenen, wie auch den Betrugstatbestand zu Lasten der Käufer in Tatmehrheit.
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24. September 2008

eBay-Beschreibung als vereinbarte Beschaffenheit

Urteil des LG Krefeld vom 01.02.2008, Az.: 1 S 119/07

Fehlt eine in der Beschreibung des eBay-Angebots angegebene und somit im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit einer Kaufsache, eröffnen sich auch bei einer vertraglichen Haftungsausschlussklausel die gesetzlichen Käufermängelrechte aus § 437 BGB.
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09. September 2008

Widerrufsfrist bei eBay-Geschäften

Urteil des OLG Köln vom 24.08.2007, Az.: 6 U 60/07

Bei den für eBay typischen Vertragsschlüssen verlängert sich die zweiwöchige Widerrufsfrist auf einen Monat, da die Belehrung regelmäßig erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird. Weder die Veröffentlichung der Belehrung auf der eBay-Webseite noch die Möglichkeit zum Herunterladen wahrt die vom Gesetz geforterte Textform.
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01. September 2008

Begehungsgefahr bei der Verwendung von unzulässigen AGB-Klauseln für eBay-Auktionsangebote

Urteil des KG Berlin vom 15.08.2008, Az.: 5 W 248/05

An einer Begehungs-(Wiederholungs- und Erstbegehungs-)Gefahr kann es bei der Verwendung einer unzulässigen AGB-Klausel für eBay-Auktionsangebote fehlen, wenn die unzulässige Klausel von vornherein ohne jede Relevanz für das streitgegenständlich angebotene Warensortiment des Verwenders ist (Klausel bezogen auf den Verkauf von Gebrauchtware, Verkauf nur von Neuware).
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