Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. Juni 2015

Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

silbernes Paragraphenzeichen in dreidimensionaler Form auf weißem Untergrund
Urteil des OLG Köln vom 10.04.2015, Az.: 6 U 149/14

Die Abgabe einer vollstreckbaren notariellen Unterlassungserklärung alleine reicht nicht aus, um auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu antworten um dadurch die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Die Wiederholungsgefahr entfällt bei einer notariellen Unterwerfungsklage nicht bereits mit der Aushändigung, sondern erst mit Zustellung des Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO.

Die Erwirkung eines solchen Androhungsbeschlusses stellt im Verhältnis zur Erhebung einer Hauptsacheklage i.d.R. einen einfacheren Weg zur Erlangung eines durchsetzbaren Vollstreckungstitels dar. Für eine Hauptsacheklage kann es infolgedesssen an dem Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn wie in dem vorliegenden Fall der Antragsgegner im Rahmen eines laufenden einstweiligen Verfügungsverfahrens die Bestimmung einer Frist zur Hauptsache nach § 826 Abs. 1 ZPO beantragt.

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11. Juni 2015

Fehlende Kennzeichnung nach dem Elektrogesetz kein Wettbewerbsverstoß

Schwarzes Mülltonensymbol, das rot durchgestrichen ist
Urteil des OLG Köln vom 20.02.2014, Az.: 6 U 118/14

Die fehlende Kennzeichnung eines Elektrogerätes (hier Kopfhörer) mit dem Symbol der "durchgestrichenen Tonne" nach § 7 S. 2 ElektroG, welches den Verbraucher darauf hinweist, dieses Gerät nicht über die kommunale Abfalltonne zu entsorgen, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Es handelt sich dabei nicht um eine Marktverhaltensregel nach § 4 Nr. 11 UWG, die den Schutz der Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern bezweckt, sondern lediglich um das Ziel, eine ökologisch effektive Abfallbewirtschaftung zu erreichen, welche das Allgemeininteresse an einem effektiven Umweltschutz betrifft.

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11. Juni 2015

Ordnungsgemäße Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

Ein Zeitungsstapel mit 12 Zeitungen
Beschluss des OLG Hamburg vom 07.04.2015, Az.: 7 W 49/15

Das Urteil, das eine Beschlussverfügung bestätigt, muss dem Antragsgegner zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung erneut zugestellt werden, wenn es gegenüber dem bestätigenden Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält. Ändert sich im Rahmen des Urteils jedoch lediglich die Wohnanschrift des Antragsstellers oder wird diese erstmals ergänzt, so ist diese Änderung nicht wesentlich.

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08. Juni 2015

Ein Wettbewerbsverstoß ist nicht automatisch eine unerlaubte Handlung

§ 823 Schadensersatzpflicht im Gesetzestext auf dem ein Kuli liegt
Urteil des LG Limburg vom 21.11.2014, Az.: 5 O 18/14

Wettbewerbswidriges Verhalten stellt nicht immer automatisch eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB dar. Der Grund dafür ist, dass die UWG-Regelungen – bis auf einzelne Ausnahmen – grundsätzlich keine Schutzgesetze sind. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb und dem allgemeinen Schutz der Verbraucher. Die Normen hätten nicht primär den besonderen Schutz des einzelnen Mitbewerbers zum Zweck.

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08. Juni 2015

Fotomontage einer Partei-Spitzenkandidatin verletzt nicht zwingend Persönlichkeitsrecht

Kommunalwahl NRW 2014
Beschluss des LG Dortmund vom 20.04.2015, Az.: 34 Qs 79/14

Fertigt ein Mitglied einer Partei eine Fotomontage von einem Wahlplakat einer anderen Partei, auf dem die Spitzenkandidatin abgebildet ist, an und veröffentlicht diese, so handelt es sich dann nicht um Schmähkritik, wenn die Herabwürdigung der Kandidatin nicht im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fotomontage in der Sache provozieren soll und sich die Kritik auf die Konkurrenzpartei im Allgemeinen bezieht. Auch das Recht am eigenen Bild wird nicht verletzt, weil das Persönlichkeitsrecht der Spitzenkandidatin als Person der Zeitgeschichte eingeschränkt ist.

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08. Juni 2015

Pfandgebühr für SIM-Karte ist unzulässig

Rote SImkarte
Urteil des OLG Schleswig vom 19.03.2015, Az.: 2 U 6/14

Ein Mobilfunkanbieter darf von seinem Kunden kein SIM-Karten Pfand verlangen, wenn dieser nach Beendigung des Vertrages die deaktivierte SIM-Karte nicht zurückschickt. Eine derartige Regelung in den AGB des Anbieters ist unwirksam. Auch darf der Mobilfunkanbieter keine Gebühr verlangen, wenn der Kunde in einem gewissen Zeitraum keine SMS verschickt und keine Anrufe tätigt (Nichtnutzungsgebühr).

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08. Juni 2015

Zur Lauterkeit von Ansprüchen aus wettbewerbswidrig geschlossenen Verträgen

eine Schwarze Lupe und ein schwarzer Kugelschreiber auf dem Formular für eine Krankenversicherung
Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.07.2014, Az.: I-15 U 43/14

Wird ein Gewerbetreibender durch wettbewerbswidriges Verhalten zu einem Vertragsabschluss veranlasst, so ergibt sich hieraus nicht automatisch, dass auch die Abwicklung des Vertrages wettbewerbswidrig ist. Vielmehr ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus solchen Verträgen nur dann wettbewerbswidrig, wenn die Täuschung die zum Vertragsschluss führte, auch bei der Abwicklung aufrechterhalten wird. Die Geltendmachung von Forderungen aus dem Vertrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Gewerbetreibende die an ihn gestellten Forderungen gerade nicht mehr unter dem fortwirkenden Eindruck der vorangegangenen Irreführung erfüllt.

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08. Juni 2015

Amazon haftet für Verstöße wegen fehlender Textilkennzeichnungen und fehlender Grundpreisangaben

Wäscheetikett mit Wasch- und Pflegeanleitungen
Urteil des LG Köln vom 06.11.2014, Az.: 31 O 315/13

Erfolgt die Bewerbung von Produkten über die Internetplattform „Amazon“ ohne nach der Textilkennzeichnungsverordnung erforderliche Angaben über die Textilzusammensetzung bei Kleidungsstücken oder werden Haushaltsartikel angeboten, bei denen neben dem Gesamtpreis der Grundpreis fehlt, so ist in einem derartigen Angebot jeweils ein Rechtsverstoß zu sehen für den der Anbieter - hier Amazon selbst - haftet.

Eine Ausnahme liegt auch nicht bei einem vermeintlichen „Ausreißer“-Angebot vor, wenn zum einen nicht nur ein Produkt mit einem solchen Verstoß gefunden wurde und zum anderen keinerlei entsprechende Angaben gemacht werden, die eine „Ausreißer“-Stellung begründen würden.

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08. Juni 2015

Bezugsquellen für Bachblüten

ein Fläschchen Tropfen vor bunten Blüten
Urteil des BGH vom 11.12.2014, Az.: I ZR 113/13

Weist ein Unternehmen auf seiner Internetseite im Zusammenhang mit Angaben zu einer bestimmten Therapie (hier: Original Bach-Blütentherapie) auf die "Original Produkte" zu dieser Therapie hin und hält es für den Verbraucher einen elektronischen Verweis (Link) im Rahmen des Internetauftritts bereit, der zum Angebot der "Original Produkte" eines bestimmten Herstellers führt, liegt eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor.

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08. Juni 2015

Kinder haben Anspruch auf Identität des anonymen Samenspenders

Anonyme Männer in Reihen mit Anzügen
Urteil des BGH vom 28.01.2015, Az.: XII ZR 201/13

a) Das mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugte Kind kann gegen den Reproduktionsmediziner einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf Auskunft über die Identität des Samenspenders haben. Die hierfür erforderliche rechtliche Sonderverbindung folgt aus dem Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes handelt.

b) Der Anspruch setzt kein bestimmtes Mindestalter des Kindes voraus. Machen die Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter des Kindes geltend, ist aber erforderlich, dass die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangt wird.

c) Ob es dem Reproduktionsmediziner zumutbar ist, Auskunft über die Identität des Samenspenders zu erteilen, ist durch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung der durch die Auskunftserteilung berührten rechtlichen, insbesondere grundrechtlichen, Belange zu klären. Dabei können auch die durch die ärztliche Schweigepflicht geschützten rechtlichen Belange des Samenspenders Berücksichtigung finden.

d) Der Rechtsposition des Kindes, der sein verfassungsrechtlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht zugrunde liegt, wird regelmäßig ein erhebliches Gewicht im Rahmen der Abwägung zukommen.

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