Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

04. September 2013

Rufausnutzung einer Damentasche

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 27.06.2013, Az.: 6 U 27/13 Genießt ein Produkt einen sehr hohen Grad an wettbewerblicher Eigenart, eröffnet sich ein besonders weiter Schutzbereich. Maßgeblich für die Ausnutzung von markenrechtlich geschützten Produkten ist hierbei nicht zwingend eine identische Nachahmung des Originals. Es genügt vielmehr die Annäherung an eine fremde Leistung und die vom Original übertragende Vorstellung an Güte oder Qualität.
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04. September 2013 Top-Urteil

Empfindliche Niederlage für Apple: Wegen illegaler Preisabsprachen bei eBooks von US-Gericht verurteilt

Mann, der eine rote Karte zeigt.
Urteil des U.S. District Court, Southern District vom 10.07.2013, Az.: 12 Civ. 2826 (DLC)

Ein wochenlanger Prozess endete kürzlich für den Elektronik-Riesen bitter: Eine New Yorker Richterin sah es als erwiesen an, dass Apple im Jahr 2010 wettbewerbswidrige Absprachen organisierte, die dazu führten, dass die Preise für eBooks zu Lasten der Kunden in die Höhe schnellten. Während das Justizministerium einen „Sieg für Millionen Verbraucher“ feiert, beharrt Apple weiter darauf, „nichts Unrechtes getan“ zu haben, und will in Berufung gehen. Sollte das Urteil dennoch rechtskräftig werden, kommen empfindliche Strafen auf Apple zu.

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04. September 2013

Verpflichtende Angabe von Identität und Anschrift in Werbung

Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2013, Az.: 6 U 28/12 In einer Werbeanzeige, welche die für den Kaufentschluss wichtigsten Vertragsbestandteile enthält, müssen Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden. Eine Telefonnummer oder eine Internetadresse zu nennen genügt nicht.
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04. September 2013

Impressumspflicht auch ohne direkte Bestellungsfunktion

Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.12.2012, I-20 U 147/11 Die Impressumspflicht muss auch auf Webseiten eingehalten werden, auf denen es keine direkte Bestellfunktion gibt. Denn auch die bloße Werbung für Waren ist als Telemediendienst anzusehen und somit impressumspflichtig.
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04. September 2013

Einkaufswagen

Urteil des BGH vom 17.07.2013, Az.: I ZR 21/12 a) Hat der Tatrichter im Rahmen der Feststellung der Verkehrsauffassung auf Anlagen, Produkte oder Modelle Bezug genommen, müssen diese zur Akte genommen oder das Ergebnis des Augenscheins muss protokolliert werden, damit das Revisionsgericht die Beurteilung des Berufungsgerichts nachprüfen kann. b) Trotz einer nahezu identischen Übernahme ästhetischer Gestaltungsmerkmale eines Originalprodukts kann eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung des nachgeahmten Produkts (hier: Einkaufswagen für den Einzelhandel) ausgeschlossen sein, wenn wegen eines Ersatz- oder Erweiterungsbedarfs der Abnehmer ein Interesse an optisch kompatiblen Produkten besteht.
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04. September 2013

(Un-)Kollegiale Fotos von krankgeschriebenem Angestellten

Urteil des LArbG Mainz vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13 Wird ein krankgeschriebener Arbeitnehmer von einem vorgesetzten Kollegen zufällig bei einer Tätigkeit in der Öffentlichkeit, wie hier beim Autowaschen, gesehen, dürfen zu Dokumentationszwecken Fotos von ihm gemacht werden. Zwar steht jedem das Recht am eigenen Bild selbst zu, doch überwiegt hier das Interesse des Arbeitgebers, eine möglicherweise nur vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit aufzudecken, zumal der Betroffene durch die Aufnahmen nur in seiner Sozialsphäre und gerade nicht in Privat- oder gar Intimsphäre tangiert wird.
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04. September 2013

Beschränkung der Anwaltskosten bei privatem Filesharing

Beschluss des AG Hamburg vom 24.07.2013, Az.: 31a C 109/13 Das Amtsgericht Hamburg hat mit Bedacht der sich noch im Gesetzgebungsprozess befindlichen Änderungen des Urhebergesetzes eine Beschränkung des Streitwertes und der damit verbundenen Anwaltskosten in einem Filesharingfall beschlossen.
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04. September 2013

Weitergeltung als Tarif

Urteil des BGH vom 20.02.2013, Az.: I ZR 189/11 a) Die Angemessenheit von nach der Übergangsregelung des § 27 Abs. 1 UrhWG als Tarife weitergeltenden Vergütungssätzen ist gerichtlich überprüfbar. b) Der Vertragspartner der Verwertungsgesellschaft trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG als Tarife weitergeltende Vergütungssätze eines beendeten Gesamtvertrages unangemessen sind. c) Die in einem Gesamtvertrag vereinbarten Vergütungssätze gelten nach dessen Beendigung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 UrhWG ohne Abzug eines vereinbarten Gesamtvertragsnachlasses als Tarife weiter.
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