Urteile aus der Kategorie „Gebrauchsmusterrecht“

02. September 2014

Zur Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.05.2014, Az.: I-2 U 22/13

Die Aussetzung eines Patentrechtstreits nach § 148 ZPO wegen eines gegen ein Patent ergriffenen Rechtsbehelfs ist zurückhaltend anzuwenden. Sie kommt nur dann infrage, wenn die Vernichtung bzw. der Wiederruf des Patents nicht nur möglich, sondern auch wahrscheinlich ist. Eine zu großzügige Aussetzung würde zu einem Missbrauch von Rechtsbehelfen gegen erteilte Patente führen, sodass das Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers praktisch suspendiert wäre.

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26. August 2014

Schutzrechtsverwarnung oder Berechtigungsanfrage?

Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2014, Az.: I-2 U 90/13

Für die Frage des Vorliegens einer Abmahnung oder lediglich einer Berechtigungsanfrage muss für den Empfänger erkennbar sein, ob an ihn ein ernsthaftes und endgültiges Unterlassungsbegehren gerichtet ist. Bereits die Beifügung einer vorformulierten Verpflichtungserklärung macht eine gewisse Erwartungshaltung bezüglich eines Verhaltens deutlich. Die Androhung der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für den Fall der Nichtunterzeichnung verleiht einem solchen Verlangen besonderen Nachdruck, womit im Ergebnis bereits von einer Abmahnung (hier: unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auszugehen ist.

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12. September 2013

Tintenstrahldrucker

Beschluss des BGH vom 06.08.2013, Az.: X ZB 2/12 a) Die Löschung eines Gebrauchsmusters hat zu unterbleiben, wenn der Schutzanspruch zwar ein Merkmal enthält, das in den ursprünglich eingereichten Unterlagen nicht als zur Erfindung gehörend offenbart ist, das aber nur zu einer Beschränkung des Gegenstandes und nicht zur Erteilung von Schutz für ein "Aliud" führt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - Xa ZB 14/09, GRUR 2011, 40 Rn. 18 ff. - Winkelmesseinrichtung; Urteil vom 21. Juni 2011 - X ZR 43/09, GRUR 2011, 1003 Rn. 24 ff. - Integrationselement). b) Der Umstand, dass das eingefügte Merkmal auch bei nicht offenbarten Ausgestaltungen verwirklicht sein kann, mit denen das Ziel der Erfindung unter Umständen nicht erreicht wird, führt nicht zwingend zu einer abweichenden Beurteilung.
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23. August 2013

Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung

Urteil des BGH vom 16.04.2013, Az.: X ZR 49/12 a) Die Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität einer deutschen Patentanmeldung ist auch dann nicht formbedürftig, wenn die Priorität für eine europäische Patentanmeldung in Anspruch genommen werden soll. b) Zur konkludenten Übertragung des Rechts auf Inanspruchnahme der Priorität innerhalb eines Konzerns.
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26. Februar 2013

Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

Beschluss des BGH vom 18.12.2012, Az.: X ZB 11/12 Im Patentnichtigkeitsverfahren unterliegen Beschlüsse des Patentgerichts, mit denen über eine Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung entschieden wird, der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. § 143 Abs. 3 PatG ist im Nichtigkeitsverfahren nicht entsprechend anwendbar. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt ist typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist.
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31. Januar 2013 Top-Urteil

Kinderwagen II

Schwarz-beiger Kinderwagen

Urteil des BGH vom 12.07.2012, Az.: I ZR 102/11

a) Die Partei, die ihre Ansprüche sowohl auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster als auch auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Gegenseite stützt, verfolgt ihre Ansprüche in erster Linie aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster und nur hilfsweise aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten, wenn die Klageanträge das gesamte Gebiet der Europäischen Union umfassen.

b) Der Schutzumfang des Klagemusters wird durch die Musterdichte bei den fraglichen Erzeugnissen einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand des Klagemusters vom Formenschatz andererseits bestimmt.

c) Aus dem Umstand, dass der informierte Benutzer übereinstimmenden Merkmalen des Klagemusters und des angegriffenen Modells, die durch eine technische Funktion bedingt sind, für den Gesamteindruck eine eher geringe Bedeutung beimisst, folgt nicht, dass er Unterschieden in Merkmalen, die eine technische Funktion erfüllen, ebenfalls nur eine geringe Bedeutung für den Gesamteindruck beilegt.

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10. Oktober 2012

Kein Sandmalen für Wettbewerber

Urteil des BGH vom 22.03.2012, Az.: I ZR 22/11 a) Die aus einem Erzeugnis und mit diesem funktional zusammenhängenden Zubehörstücken bestehende Sachgesamtheit kann Gegenstand des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG sein, wenn der konkreten Ausgestaltung oder der besonderen Kombination der Merkmale wettbewerbliche Eigenart zukommt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen).
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28. August 2012

Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

Beschluss des BGH vom 17.07.2012, Az.: X ZB 1/11

Die beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt bei Gebrauchsmustern auch in Bezug auf einzelne Löschungsgründe in Betracht.
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21. Februar 2012

ACTA – das Ende des freien Internets?

ACTA verunsichert und polarisiert. Es wird befürchtet, dass ACTA zu einer Internetzensur, Netzsperren, einem Three-Strike-Modell und zu einer lückenlosen Kontrolle des Internets durch Staat und Private führen wird.
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