Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

19. März 2026 Top-Urteil

Birkenstock-Sandalen sind nicht als Kunst geschützt

Urteil des BGH vom 20.02.2025, Az.: I ZR 16/24

Die Birkenstock-Sandalen „Madrid“ und „Arizona“ sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst. Auch Gebrauchsgegenstände können grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen. Maßgeblich war hier aber, dass die Klägerin nicht hinreichend darlegen konnte, inwiefern die konkreten Gestaltungsmerkmale über funktionale oder handwerklich-konstruktive Entscheidungen hinaus Ausdruck einer freien kreativen, die Persönlichkeit des Schöpfers widerspiegelnden Leistung sind.

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17. März 2026

KI-Training mit Fotos kann urheberrechtlich zulässig sein

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10.12.2025, Az.: 5 U 104/24

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung eines Fotografen gegen die Nutzung seiner Fotografie für einen KI-Trainingsdatensatz zurückgewiesen. Der Download des online abrufbaren Bildes zum Abgleich mit einer Bildbeschreibung sei als Text und Data Mining nach § 44b UrhG zulässig; zudem greife die Forschungs-Schranke des § 60d UrhG. Ein wirksamer Nutzungsvorbehalt lag nach Auffassung des Senats nicht vor, weil es an einer maschinenlesbaren Form fehlte. Die Revision wurde zugelassen.

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22. Januar 2026

Terminfilter von Doctolib ist irreführend

Bild eines Kalenders, bei dem mehrere Seiten zu sehen sind. Sonntage sind rot markiert.
Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 52 O 149/25

Auf der Plattform Doctolib kann der Filter auf „€ Gesetzlich / Versicherungsart/ Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung“ eingestellt werden. Da trotzdem Termine bei Privatärzten angezeigt wurden, klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich dabei um eine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 1 UWG handelt. Der angezeigte Warnhinweis, dass für gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme fällig wird, kann keine Abhilfe schaffen, weil durch das Anzeigen des Termins bereits die Irreführung verwirklicht wurde.

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21. Oktober 2025

DB-Vorgehen bei Verkauf von „(Super-) Sparpreistickets“ war rechtswidrig

leerer Bahnsteig mit Uhr
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 10.07.2025, Az.: 6 UKl 14/24

Die Deutsche Bahn verlangte von ihren Kunden, die ein „Spar-“ oder „Super-Sparpreisticket“ erwerben wollten, dass diese ihre E-Mail-Adresse oder ihre Handynummer angaben, um darüber das digitale Ticket zu versenden. Eine gegen diese Praxis gerichtete Klage des Dachverbands der Verbraucherzentralen hatte nun vor dem OLG Frankfurt a.M. Erfolg. Da der Vertragsgegenstand die Beförderung und nicht die Generierung eines validen Tickets sei, war die verpflichtende Angabe bereits nicht erforderlich. Darüber hinaus monierte das Gericht die fehlende Freiwilligkeit der Angabe, da sie sonst nicht diese Ticketarten erwerben konnten und der Deutschen Bahn eine marktbeherrschende Stellung zukommt.

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13. August 2025

Keine Werbung mit „Apfelleder“ für Produkte ohne Leder

Fauliger Apfel auf weißem Hintergrund
Pressemitteilung des OLG Köln zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 6 U 51/25

Das Vertreiben von aus künstlichem Material hergestellten Hundehalsbändern mit der Aufschrift "Apfelleder" ist verboten. In der Bezeichnung "Apfelleder" liege eine Gefahr der Irreführung von Verbrauchern. Der Verkehr verstehe nämlich unter Leder ein natürliches, durch Gerben tierischer Häute und Felle hergestelltes Produkt. Der Zusatz "Apfel-" beschreibe nach Ansicht des OLG Köln nicht eindeutig, dass es sich um ein künstlich hergestelltes Produkt handelt. An der fehlenden Eindeutigkeit ändere sich auch daran nichts, dass die Produkte in der Produktbeschreibung auf einer nachgelagerten Seite als "vegan" bezeichnet werden.

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13. August 2025

Werktitel kommt regelmäßig nur Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu

Richterhammer liegt neben blauen Markenrechtsbuch
Urteil des BGH vom 07.05.2025, Az.: I ZR 143/24

Der BGH hat die Voraussetzungen für eine Verwechslungsgefahr von Werktiteln klargestellt. Ihnen steht normalerweise nur ein Schutz vor unmittelbarer Verwechslungsgefahr im engeren Sinn zu, wofür die Gefahr bestehen muss, dass der Verkehr den Titel für einen anderen hält. Im zugrundeliegenden Fall scheidet eine solche Gefahr schon deswegen aus, weil eine Werknähe aufgrund der unterschiedlichen Werke verneint werden muss. In Einzelfällen kann ausnahmsweise eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne bestehen, wenn zusätzlich der Verkehr eine bestimmte betriebliche Herkunft annimmt.

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28. Juli 2025 Top-Urteil

Werbung mit PAYBACK-Punkten im Wert von mehr als 1€ bei Medizinprodukten unzulässig

mehrere Zeitschriften mit der Aufschrift "Werbung" auf einem Stapel
Pressemitteilung Nr. 135/25 des BGH zum Urteil vom 17.07.2025, Az.: I ZR 43/24

Für die Bewerbung von Medizinprodukten gelten strenge Regelungen, damit keine unsachliche Motivation zum Kauf eines Heilmittels führt. Trotz des Verbots des Anbietens, Ankündigens und Gewährens von Werbegaben nach § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG können Gutschriften wie die gegenständlichen PAYBACK-Punkte gewährt werden, da sie keine unmittelbar wirkenden Preisnachlässe und Zahlungen darstellen. Allerdings dürfen sie nur in Form von geringwertigen Kleinigkeiten bestehen, d.h. eine relevante unsachliche Beeinflussung muss ausgeschlossen erscheinen. Insofern hat der BGH nun die Grenze bei 1€ festgesetzt, wobei die Gesamtsumme der gewährten PAYBACK-Punkte abzustellen ist.

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01. Juli 2025 Top-Urteil

Urheberrechtlicher Schutz von Handyaufnahmen

Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main zum Urteil vom 16.05.2025, Az.: 2-06 O 299/24

Das LG Frankfurt am Main hat herausgearbeitet, dass Handyaufnahmen grundsätzlich ein urheberrechtlicher Schutz zusteht. Davon sind insbesondere Aufnahmen erfasst, denen ein Filmcharakter und damit eine gestalterische Leistung fehlt. Diese sogenannten Laufbilder werden gemäß § 95 UrhG urheberrechtlich geschützt und der Schöpfer kann somit ausschließliche Nutzungsrechte einräumen. Auch eine Verbreitung in den sozialen Medien steht einer solchen Rechteeinräumung nicht im Weg.

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10. Juni 2025

Steckt in „Top-Mediziner“ auch top-Medizin drin?

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Urteil des OLG München vom 22.05.2025, Az.: 29 U 867/23 e

Das Verwenden des Siegels „TOP Mediziner“ und das Veröffentlichen von Ärztelisten durch ein Medienunternehmen, ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Eine Irreführung ist nicht darin zu sehen, dass die Bewertung von Ärzten im Wesentlichen subjektiv geprägt ist, also bspw. durch ein "Scoring" erworben wurde, bei welcher der wesentlichste Bewertungsfaktor auf den Selbstauskünften von Ärzten beruht und auch ohne Gewichtung angegeben wird. Denn zum einen seien auch diese Faktoren hinreichend objektivierbar und zum anderen wissen laut dem OLG München alle Personen, die auf der Suche nach einem geeigneten Mediziner für eine bestimmte Fachrichtung sind, dass es sich hierbei nicht um Siegel und Bewertungen eines anerkannten Prüfinstitutes handelt, sondern um Rechercheergebnisse eines Medienunternehmens.

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16. Juli 2024

Frisch gepresster O-Saft muss eindeutig bepreist sein

ein Entsafter gefüllt mit Orangensaft
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.07.2024, Az.: 14 UKl 1/23

Das OLG Karlsruhe hat in einem Fall bezüglich frisch gepressten Orangensafts in einem Supermarkt geurteilt, dass es für die Vergleichbarkeit mit abgefüllten Säften zwingend einer Grundpreisangabe bedarf. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Preisklarheit gem. § 1 Abs. 3 S. 2 PAngV. Ausschlaggebend ist die Einstufung des frisch gepressten Orangensafts als „lose Ware“ i.S.d. § 2 Nr. 5 PAngV. Die Vorgehensweise im zugrundeliegenden Fall, nach der der Kunde die Flaschengröße unabhängig vom Füllstand bezahlte, sei daher nicht zulässig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, auch für andere Geschäftsmodelle mit Frischware, ist eine Revision zum BGH möglich.

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