Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

22. April 2022

Die Aussage „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ ist irreführend

Kind füttert Hühner im Gras
Urteil des OLG Celle vom 11.11.2021, Az.: 13 U 84/20

Die Aufschrift „Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern“ auf einem Eier-Karton ist irreführend. Die Hühner des Beklagten werden alle zwei Wochen durch repräsentative Probenentnahmen auf Salmonellen getestet. Alle Vorkehrungen des Beklagten führen zu einer sehr niedrigen Wahrscheinlichkeit eines Salmonellenbefalls. Trotzdem ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Verbraucher die Aussage dahingehend versteht, dass die Hühner, die die in dem Karton befindlichen Eier gelegt haben, nachweislich salmonellenfrei sind.

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01. April 2022

Firmierung als „Manufaktur“

Paragraphenzeichen vor einem Wettbewerbsrecht-Ordner
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 29.06.2021, Az.: 6 U 46/20

Die Werbung eines Unternehmens als "Manufaktur" ist nicht irreführend, wenn das Produkt überwiegend durch Handarbeit hergestellt wird. Der Begriff "Manufaktur" suggeriere eine traditionelle und qualitativ hochwertige Produktion, weshalb ein Unternehmen nur unter diesen Voraussetzungen die Bezeichnung "Manufaktur" tragen dürfe. Es sei dennoch erlaubt, gewisse Produktionsschritte von technischen Geräten durchführen zu lassen, solange der Großteil durch Handarbeit angefertigt werde.

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30. März 2022

Herkunftstäuschung trotz abweichender Kennzeichnung

Bunte Armbanduhren vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 17.02.2022, Az.: 6 U 202/20

Der Vertrieb von aus Plastik hergestellten Uhren kann trotz einer markenähnlichen Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Zwar liegt in einem solchen Fall keine unmittelbare Herkunftstäuschung vor, in Betracht kommt allerdings eine mittelbare Herkunftstäuschung, wenn sich die streitgegenständlichen Uhren sehr ähnlich sind. Es sei auf dem Uhrenmarkt üblich, dass mit Zweitmarken oder Lizenzverträgen gearbeitet werde, so dass der Verkehr annehme, es würden lizenzrechtliche Beziehungen zwischen beiden Unternehmen bestehen oder eine Zweitmarke vorliegen, so das Gericht. Außerdem hat das OLG festgestellt, dass auch niedrigpreisige Produkte einer Rufausbeutung unterliegen können.

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18. März 2022

Keine Haftung für wettbewerbswidriges Verhalten von Affiliates

Laptopbildschirm, auf dem die Internetseite Amazon geöffnet ist
Urteil des OLG Köln vom 11.02.2022, Az.: 6 U 84/21

Auf der Internetseite „www.schlafbook.de“, welche den Eindruck eines redaktionellen Online Magazins vermittelt, wurde ein Ranking zu den „besten Matratzen 2019“ veröffentlicht. Zu jeder Matratze wurden sog. Affiliate-Links eingefügt, die alle zu Angeboten der jeweiligen Matratze auf der Internetseite der Beklagten, Amazon, führten. Dies war aus Sicht der Klägerin, einer Matratzenherstellerin und -vertreiberin, irreführend gem. § 5a Abs. 2 UWG, sowie ein Fall der verschleierten Werbung gem. § 5a Abs. 6 UWG. Die Klägerin ging deshalb gegen Amazon selbst vor. Das Gericht stellte jedoch klar, dass der Beklagten das Handeln der Betreiber von schlafbook.de nicht zugerechnet werden kann, da letzterer kein Mitarbeiter oder Beauftragter i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG ist. Dafür fehle es an der notwendigen Eingliederung in die Organisation der Beklagten, sowie an einem bestimmenden Einfluss auf die Werbung.

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04. März 2022

Marke „Schützenlisl“ für verfallen erklärt

Mehrere Leute stoßen mit Biergläsern an
Urteil des LG München I vom 25.02.2022, Az.: 33 O 8225/21

Ein Brauereiunternehmen beantragte vor Gericht, dass die Marken der Beklagten, einem Unternehmen im Bereich Gastronomie, Catering und Event, für verfallen erklärt werden. Die Klägerin möchte die „Schützenlisl“, um die es geht, als Marke für ihr Bier, während die Beklagte die Marke für ein Festzelt auf dem Oktoberfest nutzen wollte. Nachdem die Bewerbung zur Zulassung des Festzeltes aber keinen Erfolg hatte, erklärte das Gericht die Marke wegen fehlender Nutzung für verfallen. Die Bewerbung stellt nur eine vorbereitende Handlung dar und genügt nicht den Anforderungen an eine rechtserhaltende Benutzung. Auch das Vorhaben die „Schützenlisl“ für einen Biergarten zu nutzen, steht dem nicht entgegen, da dies nur dem Zweck dienen sollte, den Verfall der Marke zu verhindern.

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04. Februar 2022

Markenstreit um Design von Saftflaschen

drei stehende Saftflaschen
Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2022, Az.: 312 O 294/21

Der Streit zwischen Edeka und Granini hat zumindest vorläufig ein Ende. Im Rahmen einer Preisauseinandersetzung wurden die Granini-Säfte ausgelistet und stattdessen Säfte der Eigenmarke albi in das Sortiment aufgenommen. Diese darf Edeka nun nicht mehr verkaufen: Die Aufmachung der Flaschen ähnle sich zu sehr, es handle sich um eine unlautere Nachahmung, so das Gericht. Die zylindrische Form von Flaschenbauch und Flaschenhals sowie die Einkerbungen und das am Flaschenhals angebrachte Etikett seien prägende Gestaltungselemente der Granini-Flasche, durch die Nachahmung bestehe die Gefahr einer Herkunftstäuschung.

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15. Dezember 2021

Irreführung bei Werbung für Matratzen mit Testsieg

Mehrere Matratzen in einer Reihe in einem Ladengeschäft
Beschluss des OLG Frankfurt vom 18.11.2021, Az.: 6 W 92/21

Bei Werbung für ein Produkt mit Testergebnissen, die nicht das beworbene Produkt, sondern ein anderes betreffen, ist es nicht irreführend, wenn darüber in unmittelbarer Nähe der Aussage aufgeklärt wird. Hinzu kommt, dass bei der Anschaffung einer neuen Matratze davon ausgegangen werden kann, dass der durchschnittliche Verbraucher bei einer solchen langlebigeren und teureren Anschaffung aufmerksamer ist.

Jedoch ist es irreführend, damit zu werben, dass die Matratze Testsieger aus 500 getesteten Matratzen ist, wenn diese 500 Matratzen nicht in einem Test, sondern in mehreren Tests, über mehrere Jahre hinweg getestet wurden.

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14. Dezember 2021

Patentrechtsverletzung durch Sturmgewehr

roter Stempelabdruck "patentiert", Patent
Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 16.11.2021, Az.: 4a O 68/20

Das LG Düsseldorf hat über einen patentrechtlichen Streit bei Waffen entschieden: Die Klägerin ist Inhaberin eines Patents über die Ausgestaltung eines Waffenverschlusssystems, welches insbesondere eine Öffnung für eine schnelle Wasserableitung beinhaltet. Indem die Beklagte dieses Verschlusssystem bei ihrem Sturmgewehr „Haenel CR 223“ benutzte, hat sie das Patent verletzt. Das LG Düsseldorf sah mithin Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf und Vernichtung Schadensersatz und Restschadensersatz gegen die Beklagte gegeben.

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07. Dezember 2021

Webseitenbetreiber haftet für falsch vorgenommene Einstellungen der Cookies durch beauftragten Dienstleister

Illustration eines Laptops, auf dem Cookie-Einwilligung abgefragt wird
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 19.10.2021, Az.: 3-06 O 24/21

Es ist wettbewerbswidrig, wenn nicht notwendige Cookies ohne Einwilligung des Besucher ist der Webseite gespeichert werden. Unter anderem wird der Besucher der Webseite über wesentliche Merkmale der Nutzung der Website getäuscht, da diese aufgrund ihres Klicks auf das Kästchen „Notwendig“ und „Einstellungen speichern“ angenommen haben, dass keine optionalen Cookies aktiviert sind und diese nicht gespeichert werden. In dieser Annahme wurden die Nutzer jedoch getäuscht. Es entlastet den Betreiber der Webseite nicht, wenn beauftragte Dritte diesen Fehler begangen haben.

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22. November 2021

Lockangebot zur Kontaktaufnahme durch Mobilfunkanbieter irreführend

Callcentermitarbeiter im Anzug mit Headset lügt am Telefon
Urteil des OLG Frankfurt am Main vm 16.09.2021, Az.: 6 U 133/20

Ein Mobilfunkanbieter bot dem Kläger zusätzliches Datenvolumen an, wenn er zurückriefe. Dieser hatte zuvor seinen Mobilfunkvertrag bei besagtem Anbieter gekündigt. Beim Rückruf wurde ihm sodann mitgeteilt, dass er das zusätzliche Datenvolumen nur bekomme, wenn er die Kündigung zurückziehe. Dies stellt eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar, welche auch geeignet ist zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen. Das Angebot war als Anreiz zur Kontaktaufnahme gedacht, um so im direkten Gespräch den Gesprächspartner leichter zu einer Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses zu überzeugen.

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