Urteile aus der Kategorie „gewerblicher Rechtsschutz“

30. Oktober 2017

Zahlungspraxis von expedia.de ist rechtswidrig

Grafik, auf der eine Weltkugel mit einem Reisekoffer, Flugzeug, Palmen und dergleichen abgebildet ist
Urteil des LG Berlin vom 01.08.2017, Az.: 16 O 362/16

Wer ein Reiseportal unterhält, ist für den Zahlungsvorgang zwischen Reiseanbieter und Verbraucher verantwortlich. Verlangt der Reisevermittler für die gängigen Zahlungsmittel eine Gebühr und ist die einzig kostenfreie Zahlungsmethode höchst unüblich, handelt der Vermittler rechtswidrig. Das gilt insbesondere dann, wenn die Gebühren für die gängigen Zahlungsmittel über die Kosten hinausgehen, die dem Reiseportal tatsächlich entstehen.

Weiterlesen
30. Oktober 2017

Ritter Sport – Quadratisch, praktisch, markengeschützt

quadratische Schokoladentafel
Pressemitteilung Nr. 162/2017 zu den Beschlüssen des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZB 105/16, I ZB 106/16

Markenschutz können insbesondere auch dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware selbst genießen. Die Schutzfähigkeit ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die konkrete Form allein durch die Art der Ware bedingt ist. Ob dieses Ausschlusskriterium jedoch auf die bekannte Verpackung der hier gegenständlichen Ritter Sport Schokolade zutrifft, blieb dahingestellt, da die quadratische Form selbst jedenfalls keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade im Allgemeinen ist. Die erfolgte Löschungsanordnung wurde somit aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

Weiterlesen
30. Oktober 2017

Markenschutz für Dextro Energy

Traubenzucker
Pressemitteilung Nr. 163/2017 zu den Beschlüssen des BGH vom 18.10.2017, Az.: I ZB 3/17, I ZB 4/17

Markenschutz können insbesondere auch dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware selbst genießen. Die Schutzfähigkeit ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die konkrete Form allein zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. In der Quaderform des aus acht Traubenzucker-Täfelchen bestehenden Dextro-Energy-Stapels sowie der Einkerbungen der Einzeltäfelchen ist zwar eine rein technische Funktion zu sehen, für die Gestaltung der Ecken und Kanten der Täfelchen gilt dies hingegen nicht, diese dienen vielmehr der Sensorik des Verbrauchers beim Verzehr. Markenschutz für eine Warenformmarke ist jedoch nur dann zu versagen, wenn alle wesentlichen Merkmale einer rein technischen Funktion dienen. Die erfolgte Löschungsanordnung wurde somit aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.

Weiterlesen
30. Oktober 2017 Top-Urteil

Tabakwerbung im Internet

Mann und Frau stehen Rücken an Rücken während beide eine gewaltige Dampfwolke ausatmen, die durch einen Vaporizer erzeugt wurde
Pressemitteilung Nr. 154/2017 zum Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: I ZR 117/16

Wer als Tabakhersteller auf seiner Verkaufswebsite für seine Tabakerzeugnisse wirbt, handelt unlauter. Denn bei der ebenfalls für den Fernabsatz genutzten Internetseite handelt es sich um einen „Dienst der Informationsgesellschaft“ i.S. des Gesetzes über Tabakerzeugnisse. Deshalb darf die Beklagte auf ihrer Startseite kein Foto veröffentlichen, das mehrere Personen ersichtlich glücklich beim Konsum von Tabakprodukten zeigt.

Weiterlesen
27. Oktober 2017

IKEA muss unentgeltlich Elektroschrott zurücknehmen

Elektroschrott auf hellem Hintergrund
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 28.09.2017, Az.: 3-10 O 16/17

Wer auf einer Fläche von mehr als 400 m² Elektro- und Elektronikgeräte verkauft oder lagert, unterfällt den Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes. Dies hat zur Folge, dass der Unternehmer u.a. sämtliche Elektrogeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, unentgeltlich zurücknehmen muss. Daneben muss er den Verbraucher über dessen Rückgaberechte vor Ort informieren. Verstößt er gegen eine der Pflichten, kann er abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Weiterlesen
26. Oktober 2017

Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ in Online-Vergleichsportal

Angebotsvergleich auf Tablet
Urteil des OLG Hamburg vom 09.02.2017, Az.: 3 U 208/15

Ein Verbraucher darf von einem Online-Vergleichsportal, das mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ wirbt, erwarten können, dass dieses Preise einer repräsentativen Anzahl von Anbietern aufzeigt. Dabei muss das Vergleichsportal unparteiisch und unbeeinflusst Angebote aufzeigen und darf nicht lediglich Angebote von Kooperationsunternehmen anzeigen, von denen das Portal für die Auflistung ihrer Angebote Provisionen erhält.

Die Werbeangabe, einen „objektiven Preisvergleich“ zu ermöglichen, deutet für den Verbraucher darauf hin, dass ihm entweder alle verfügbaren Angebote präsentiert werden oder dass die angezeigten Angebote zumindest durch einen neutralen Vorauswahlprozess bestimmt wurden. Folglich stellt die Werbung mit dem Angebot eines „objektiven Preisvergleichs“ eine irreführende Angabe dar, solange das Vergleichsportal ausschließlich Angebote von Kooperationspartnern aufzeigt.

Weiterlesen
17. Oktober 2017

Instagram: Bloße Verwendung des Hashtags #ad genügt nicht zur Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks

Personen zeigen Hashtags auf ihren Smartphones
Urteil des OLG Celle vom 08.06.2017, Az.: 13 U 53/17

Der kommerzielle Zweck eines Beitrags in sozialen Medien (hier: Instagram) ist derart deutlich kenntlich zu machen, dass der angesprochene Verbraucherkreis diesen auf den ersten Blick erkennt. Die bloße Verwendung des Hashtages #ad am Ende eines Beitrages bzw. an zweiter Stelle von mehreren Hashtags genügt dabei nicht aus, um den Beitrag als Werbung zu kennzeichnen.

Weiterlesen
13. Oktober 2017

Schrankenregelung des § 50 UrhG gilt nur, wenn Berichterstatter keine Möglichkeit hat, die Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen

Sprechblase mit Hand
Beschluss des BGH vom 27.07.2017, Az.: I ZR 228/15

1. Lassen die Vorschriften des Unionsrechts zu den Ausnahmen oder Beschränkungen dieser Rechte gemäß Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG Umsetzungsspielräume im nationalen Recht?

2. In welcher Weise sind bei der Bestimmung der Reichweite der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta zu berücksichtigen?

3. Können die Grundrechte der Informationsfreiheit (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EU-Grundrechtecharta) oder der Pressefreiheit (Art. 11 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta) Ausnahmen oder Beschränkungen des ausschließlichen Rechts der Urheber zur Vervielfältigung (Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG) und zur öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG) ihrer Werke außerhalb der in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen oder Beschränkungen rechtfertigen?

4. Ist die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im Internetportal eines Presseunternehmens bereits deshalb nicht als erlaubnisfreie Berichterstattung über Tagesereignisse gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. c Fall 2 der Richtlinie 2001/29/EG anzusehen, weil es dem Presseunternehmen möglich und zumutbar war, vor der öffentlichen Zugänglichmachung der Werke des Urhebers seine Zustimmung einzuholen?

5. Fehlt es an einer Veröffentlichung zum Zwecke des Zitats gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG, wenn zitierte Textwerke oder Teile davon nicht - beispielsweise durch Einrückungen oder Fußnoten - untrennbar in den neuen Text eingebunden werden, sondern im Internet im Wege der Verlinkung als neben dem neuen Text selbständig abrufbare PDF-Dateien öffentlich zugänglich gemacht werden?

6. Ist bei der Frage, wann ein Werk im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Buchst. d der Richtlinie 2001/29/EG der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, darauf abzustellen, ob dieses Werk in seiner konkreten Gestalt bereits zuvor mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht war?

Weiterlesen
09. Oktober 2017

Haftung von Videoportalen für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer

Online-Videorekorder am Laptop
Urteil des OLG Hamburg vom 01.07.2015, Az.: 5 U 87/12

Betreiber von Videoportalen sind in erster Linie nicht verpflichtet, zu überwachen, ob Nutzer die Rechte an den Musiktiteln haben, welche sie in ihren Videoclips über die Plattform der Öffentlichkeit zugänglich machen. Werden die Betreiber jedoch auf konkrete Rechtsverletzungen von Nutzern aufmerksam gemacht, so sind sie verpflichtet, das Video unverzüglich zu sperren. Ob im weiteren Verlauf eine Pflicht ihrerseits besteht, zukünftig weiterer solcher Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken, ist von den Umständen des jeweiligen Falles abhängig.

Weiterlesen
02. Oktober 2017

Testkauf: Privat oder gewerblich?

Einkaufskorb in Mäusefalle - Testkauf
Urteil des BGH vom 11.05.2017, Az.: I ZR 60/16

a) Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.

b) Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen.

c) Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a