Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

03. November 2021 Top-Urteil

Kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des BMI

Kommunikation, Vektor
Pressemitteilung zum Urteil des BVerwG vom 28.10.2021, Az.: 10 C 3.20

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer Sprungrevision entschieden, dass das Bundesinnenministerium dem Betreiber der Internetseite FragDenStaat keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten gewähren muss. Nach Ansicht des BVerwG setzen amtliche Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz voraus, dass ihre Aufzeichnung auch amtlichen Zwecken dient. Die streitgegenständlichen Nachrichten seien nach Ansicht des Gerichts nicht inhaltlich ausreichend relevant.

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14. Oktober 2021 Top-Urteil

Münchens Stadtportal missachtet Gebot der Staatsferne

Rathaus in München mit Platz
Urteil des OLG München vom 30.09.2021, Az.: 6 U 6754/20

Das Gebot der Staatsferne verlangt von der Gemeinde eine Beschränkung auf Sachinformationen. Die Meinungsbildung soll vom Volk ausgehen, sodass staatliche Publikationen keine wertenden Elemente enthalten dürfen und als solche erkennbar sein müssen. Andernfalls wird die Unabhängigkeit der Informationsfunktion der Presse gefährdet. Das Internetangebot von muenchen.de sei jedoch aufgrund der großen Anzahl an redaktionellen Beiträgen zu presseähnlich. Auch sei die Anzeigenwerbung auf der Website "ausufernd" und damit die Internetseite von kommerziellem Charakter, so das Gericht. Abschließend geklärt ist der Streit jedoch noch nicht: die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht zugelassen.

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25. August 2021 Top-Urteil

Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen YouTube wegen verspäteter Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt

Videolöschung
Beschluss des OLG Dresden vom 29.06.2021, Az.: 4 W 396/21

Gegen Google als Muttergesellschaft der Internetplattform YouTube wurde ein Ordnungsgeld über 100.000 EURO wegen der verspäteten Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt. Zuvor war gegen den Videoportalbetreiber eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergangen, woraufhin Google das auf der Plattform www.youtube.de zu Unrecht gelöschte Video mit Informationen über das Corona-Virus wochenlang nicht wieder online gestellt hatte. Darin sah das OLG Dresden einen vorsätzlichen und – aufgrund der Zeitdauer – auch schweren Verstoß seitens Google gegen die Unterlassungsverfügung. Bei der Bemessung der Höhe des Ordnungsgelds wurden einerseits die wirtschaftlichen Verhältnisse der Firma Google und andererseits die Tatsache berücksichtigt, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelte.

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05. August 2021 Top-Urteil

Kontosperrung wegen Hassrede: Facebook muss Nutzer vorab informieren und Gegenäußerung ermöglichen

ein weißer Gefällt mir Button vor einer blauen Wand
Pressemitteilung Nr. 149/2021 zu den Urteilen des BGH vom 29.07.2021, Az.: III ZR 179/20, III ZR 192/20

Die Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und zur Sperrung von Nutzerkonten sind gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, weil sie die Nutzer des Netzwerks entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Facebook ist zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen. Zudem darf sich das Netzwerk vorbehalten, bei Verstößen gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren. Allerdings ist Facebook verpflichtet, den betreffenden Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung des Nutzerkontos vorab zu informieren, den Grund für die Sperrung zu nennen und eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

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06. Mai 2021 Top-Urteil

Abschaffung des „fliegenden Gerichtstands“

Schachbrett, Wettbewerb
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.02.2021, Az.: 20 W 11/21

Das OLG Düsseldorf wandte sich gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf und lehnte eine einschränkende Auslegung des § 14 UWG ab. Insbesondere ist es durch die Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ nunmehr nicht mehr möglich - bei Wettbewerbsverstößen - das Gericht frei zu wählen. Das OLG Düsseldorf erklärte daraufhin das LG Düsseldorf für unzuständig. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Missbrauchsgefahr weitestgehend einzuschränken.

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12. April 2021 Top-Urteil

Handytarife mit Online-Diensten zum „Nulltarif“ verstoßen gegen EU-Recht

Handy und Bargeld
Urteil des EuGH vom 15.09.2020, Az.: C-807/18 & C-39/19

Verträge von Mobilfunkanbietern, die die Nutzung bestimmter Onlinedienste von dem bereitgestellten Datenvolumen exkludieren oder eine uneingeschränkte Nutzung über das vereinbarte Datenvolumen hinaus gestatten, verstoßen laut EuGH gegen geltendes EU-Recht. Das Gericht beruft sich hierbei auf Art. 3 der Verordnung 2015/2120, welcher den Endnutzern, vorbehaltlich weniger Ausnahmen, einen uneingeschränkten Zugang zum Internet sichern soll. Die Praxis, einige Anwendungen bevorzugt zu behandeln, schränke das Recht der Endnutzer auf einen uneingeschränkten Internetzugang ein und sei auch nicht zu rechtfertigen, da sie aus Sicht des Gerichts allein auf kommerziellen Erwägungen beruhen.

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12. März 2021 Top-Urteil

EuGH zum Framing: Nunmehr eine Urheberrechtsverletzung?

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 09.03.2021, Az.: C-392/19

Das sogenannte Framing, also das Einbetten fremder Inhalte auf der eigenen Webseite, ohne den entsprechenden Inhalt selbst verfügbar zu machen, beispielsweise durch das Zeigen eines „Thumbnails“, kann unter Umständen eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellen. Dies sei dann der Fall, wenn der Rechtsinhaber Maßnahmen getroffen hat, um die entsprechenden Inhalte nur einem bestimmten Publikum zur Verfügung zu stellen und diese Maßnahmen durch das Framing umgangen würden. Konkret bedeutet dies, dass es künftig der Erlaubnis des Rechtsinhabers bedarf, wenn entsprechend geschützte Inhalte im Wege des Framings auf der eigenen Webseite eingebettet werden sollen.

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18. Januar 2021 Top-Urteil

Zu geringe Schöpfungshöhe: Werbetext fällt nicht unter Urheberrechtsschutz

Strichmännchen zeigt verägert auf Copyright-Symbol.
Urteil des LG Frankenthal vom 03.11.2020, Az.: 6 O 102/20

Grundsätzlich können auch einfache geistige Schöpfungen, aufgrund der sog. „kleinen Münze“, urheberrechtlich schutzfähig sein. Allerdings gilt dies nicht für einen Gebrauchstext, auch wenn er ca. 1.500 Zeichen lang ist, wenn er sich in einer einfachen Aneinanderreihung von technischen Informationen erschöpft. Dies entschied das LG Frankenthal in seinem Urteil, indem es darum ging, ob der Verfasser eines Werbetextes seinen Konkurrenten wegen unerlaubter Nutzung seines Textes auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagen kann.

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04. Januar 2021 Top-Urteil

BGH zum Formerfordernis der Widerrufsbelehrung

Kugelschreiber liegt auf einem Schriftstück, auf dem das Wort Widerrufsrecht gelb markiert ist.
Urteil des BGH vom 26.11.2020, Az.: I ZR 169/19

Der BGH verkündete in seiner Entscheidung vom 26.11.2020, dass das Fehlen der Aushändigung eines Muster-Widerrufformulars bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, dazu führt, dass die 14-tägige Frist für den Widerruf nicht zu laufen beginnt. In dem zugrundeliegenden Fall schlossen die Vertragsparteien einen Maklervertrag in den Wohnräumen der Beklagten. Der Makler klärte hierbei auch über die Möglichkeit des Widerrufs auf, unterließ es jedoch dem Beklagten das Widerrufsformular in Papierform auszuhändigen. Die Beklagten konnten den Vertrag nach mehr als vierzehn Tagen wirksam widerrufen.

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22. Dezember 2020 Top-Urteil

Sperrung von Nutzerkonten wegen Verwendung eines Pseudonyms?

Eine Ausstellung von Gesichtern
Urteil des OLG München vom 08.12.2020, Az. 18 U 2822/19 Pre

Das OLG München hat entschieden, dass Nutzerkonten auf Facebook gesperrt werden dürfen, sofern nicht der richtige Name verwendet wird. Begründet wurde diese Entscheidung dahingehend, dass Nutzer, die ein Pseudonym verwenden, eher dazu geneigt sind, ein rechtswidriges Verhalten zu begehen. Die Hemmschwelle lege deutlich geringer bei Verwendung des tatsächlichen Namens. Zudem sei es erforderlich, andere Nutzer präventiv vor unangemessenen Aussagen zu schützen.

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