Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. Juni 2014 Top-Urteil

BearShare

Sechs Computermäuse, deren Kabel in der Mitte zusammen laufen. Dort steht in rot "P2P". Filesharing
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 169/12

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde.

c) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast. Dieser entspricht er dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Insoweit ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 – Sommer unseres Lebens; Urteil vom 15. November 2012 I ZR 74/12, GRUR 2013, 511 = WRP 2013, 799 – Morpheus).

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04. Juni 2014 Top-Urteil

Bloße Abrufbarkeit einer Widerrufsbelehrung auf einer Website ist nicht ausreichend

Aufgeschlagenes BGB mit Ausschnitt des § 312d BGB auf dem ein Kugelschreiber liegt.
Urteil des BGH vom 15.05.2014, Az.: III ZR 368/13

Die bloße Abrufbarkeit einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung auf der Website eines Unternehmens erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, da die Belehrung auf diese Weise nicht in einer unveränderlichen textlich verkörperten Gestalt in den Machtbereich des Verbrauchers gelangt. Die vom Unternehmer in einer Eingabemaske vorgegebene Bestätigung der Kenntnisnahme der Belehrung, die vom Kunden zwingend durch Anklicken mit einem Häkchen im Kontrollkasten bestätigt werden muss, verstößt gegen AGB-Recht, weil sie die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers verschiebt und ist daher unwirksam.

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03. Juni 2014

Zum Zu-Eigen-machen fremder Inhalte durch Verlinkung einer Website

Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 49/13

Ein Arzt, der auf seiner Internetseite für eine Behandlungsform wirbt und dem Internetnutzer mit einem Link zu einer fremden Internetpräsenz "weitere Informationen auch über die Studienlage" anbietet, hat sich zwar weiterführende Darstellungen erspart und den Verweis auf die fremde Website mit den dort vorgehaltenen Informationen für seinen eigenen Auftritt nutzbar gemacht.
Das bloße Setzen eines elektronischen Verweises auf die Startseite eines fremden Internetauftritts reicht jedoch für die Annahme, der Linksetzer habe sich die Inhalte in einer Weise zu eigen gemacht, die es rechtfertigt, sie ihm wie eigene Werbeaussagen zuzurechnen, nicht aus. So hat er mit dem Link nicht die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt der Internetseite übernommen.

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02. Juni 2014

Veröffentlichung von Interview-Fragen ohne Zustimmung

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2012, Az.: 308 O 388/12

Die Veröffentlichung von Interview-Fragen auf einer Webseite ohne Zustimmung des Berechtigten kann einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung von fremden Urheberrechten begründen. Auch Interview-Fragen können als Sprachwerke unter urheberrechtlichem Schutz stehen.

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30. Mai 2014 Top-Urteil

Klage gegen E-Mail-Überwachung des BND als unzulässig abgewiesen

Mann blickt mit seinem Auge durch ein Schlüsselloch.
Pressemitteilung Nr. 35/2014 des BVerwG zum Urteil vom 28.05.2014, Az.: 6 A 1.13

Voraussetzung einer Feststellungsklage zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen ist die eigene und konkrete Betroffenheit des Klägers. Dazu hätte der Telekommunikationsverkehr des Klägers, insbesondere sein E-Mail-Verkehr im Jahre 2010 im Zuge der strategischen Telekommunikationsüberwachung durch den BND tatsächlich erfasst werden müssen. Solange sich nur die Möglichkeit nicht ausschließen lässt, dass auch von ihm versandte oder an ihn gerichtete E-Mails von der Überwachung erfasst waren, ist der Kläger nicht konkret betroffen. Von diesem Erfordernis kann auch nicht dann abgesehen werden, wenn der Kläger durch die Heimlichkeit der Überwachung einerseits und die gesetzlichen Löschungsansprüche andererseits in eine Beweisnot seiner tatsächlichen Betroffenheit gerät, weil damit letztlich eine allgemeine Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte eröffnet werden würde. Diese Kontrolle wird jedoch schon durch die G-10-Kommission des Bundestages gewährleistet.

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27. Mai 2014

Böhse Onkelz unterliegen eBay-Händler bei Streit um Weiterverkauf von Konzertkarten

Urteil des LG Hamburg vom 15.04.2014, Az.: 312 O 34/14

Nach dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen eBay-Händler hat das LG Hamburg diese in einem Urteil aufgehoben. Das Gericht konnte keine Erstbegehungsgefahr für einen unlauteren Schleichbezug des Händlers, der schon vor dem offiziellen Vorverkaufsstart auf eBay Karten für das Konzert der "Böhsen Onkelz" angeboten hatte, feststellen, da dieser keine Tickets unter Verschleierung seiner Wiederverkaufsabsicht von der autorisierten Vorverkaufsstelle erworben hatte.

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27. Mai 2014

Verbraucherschützer erreichen Erfolg gegen englisch verfasste AGB von WhatsApp

Versäumnisurteil des LG Berlin vom 09.05.2014, Az.: 15 O 44/13

Durch das Vorhalten von lediglich englisch verfassten AGB beim Kurznachrichtendienst WhatsApp werden diese Verbrauchern nicht zumutbar zur Kenntnis gebracht. Dies gilt umso mehr, als Verbraucher im Übrigen (z.B. auf der Webseite des Kurznachrichtendienstes) nur auf deutsch angesprochen werden und nicht davon ausgegangen werden kann, dass Verbraucher die ohnehin schon schwer verständlichen Rechtstexte in einer anderen Sprache verstehen können. Darüber hinaus kam der Dienst seinen Informationspflichten nach § 5 TMG nicht nach, da es Nutzern unter anderem weder postalische Anschrift des Unternehmens noch einen zweiten Kommunikationsweg anbot.

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27. Mai 2014

Verwendung einer fremden Marke als Metatag oder „Title“ bei erschöpfter Ware

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 31.03.2014, Az.: 6 W 12/14

Wird ein fremder Markenname als Metatag oder sogenannter „Title“ im Quellcode einer Internetseite verwendet, kann dies zulässig sein, wenn es sich dabei um einen Wiederverkäufer bereits erschöpfter Ware handelt. Der Markeninhaber könnte sich einer solchen Verwendung seiner Marke dann widersetzen, wenn sich aus den Gesamtumständen berechtigte Gründe ergeben.

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23. Mai 2014

Irreführende Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“ und nicht-amtlichem Gütesiegel

Urteil des LG Berlin vom 29.10.2013, Az.: 15 O 157/13

Wirbt ein Online-Shop mit einer „Geld-zurück-Garantie“, so müssen die Bedingungen für deren Inanspruchnahme klar und eindeutig sowie an für den Verbraucher leicht zugänglicher Stelle angegeben werden, anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

Auch die Werbung mit einem „Shop Usability Award“ ohne Angabe der Kriterien für dessen Verleihung sowie mit einem eigens angefertigten Gütesiegel ist irreführend und daher unzulässig.

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23. Mai 2014

Markenrechtsverletzung durch Domainweiterleitung

Urteil des LG Kiel vom 17.10.2013, Az.: 15 O 102/13

Werden durch die Weiterleitung der Domain eines Kunden auf eine geschäftliche Website des technischen Ansprechpartners der DENIC (sog. „Tech-C“) die Markenrechte eines Dritten verletzt, so wird vermutet dass der technische Assistent zumindest Kenntnis von der Weiterleitung gehabt und diese stillschweigend gebilligt hat, obwohl er sie selbst sofort hätte beseitigen können. § 12 Abs. 2 UWG findet bei kennzeichenrechtlichen Streitigkeiten im Interesse einer schnellen und effektiven Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, die auf gewerbliche Schutzrechte gegründet werden, analoge Anwendung.

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