Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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10. März 2014

Unbegründeter Marken-Dispute auf einer Domain stellt Rechtsverletzung dar

Urteil des LG Köln vom 05.03.2013, Az.: 33 O 144/12

Wird unter einer Internet-Domain, welche identisch mit einer eingetragenen Marke ist, Domain-Parking betrieben und betreffen die eingeblendeten Parking-Anzeigen den Kennzeichenbereich dieser Marke, so begründet dies zwar einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain. Wird zugleich ein Marken-Dispute bei der Denic bzgl. dieser Domain gestellt, um die Übertragung der Domain auf den Markeninhaber zu veranlassen, so ist ein Gegenantrag auf Löschung dieses Eintrags begründet, wenn die Nutzung der Domain auch ohne Verletzung von Kennzeichenrechten möglich ist.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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07. März 2014

Zur sekundären Darlegungslast des Internet-Anschlussinhabers in Filesharing-Fällen

Beschluss des OLG Hamm vom 04.11.2013, Az.: I-22 W 60/13

Ein Internetanschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast, indem er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen konnten. Zu einer Umkehr der Beweislast wie auch einer Verpflichtung, dem Gegner alle zum Prozesserfolg benötigen Informationen zu verschaffen, führt dies jedoch nicht.

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07. März 2014

Nachzahlungsklausel bei Prepaid-Verträgen unwirksam

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 09.01.2014, Az.: 1 U 98/13

Kunden eines Prepaid-Vertrages können davon ausgehen, dass mit Verbrauch ihres Guthabens keine weiteren Kosten mehr entstehen. Eine Klausel, die dem Anbieter eine verzögerte Abbuchung mit der Folge erlaubt, dass durch die Entstehung eines Negativsaldos der Kunde zur Nachzahlung verpflichtet wird, enthält eine von der ursprünglichen Vorleistungspflicht abweichende Regelung und verstößt gegen das Transparenzgebot. Gleiches gilt für eine Klausel, die zur fortlaufenden Entrichtung nutzungsunabhängiger Entgelte trotz Sperrung verpflichtet.

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07. März 2014 Top-Urteil

Betreiben von sog. „Abo-Fallen“ im Internet stellt einen versuchten Betrug dar

Geschäftsmann mit Sturmmaske und einem offenen Laptop in der Hand steht in einem Büro.
Pressemitteilung Nr. 43/2014 des BGH vom 06.03.2014, Az.: 2 StR 616/12

Der BGH hat mit Urteil vom 05.03.2014 (Az.: 2 StR 616/12) entschieden, dass eine Webseite, die darauf abzielt, ahnungslose Internet-Nutzer in eine Abo-Falle zu locken, einen versuchten Betrug darstellen kann. Es ist dabei unerheblich, ob der Nutzer die entsprechenden Hinweise wahrnehmen konnte, wenn diese durch die Gestaltung der Webseite absichtlich verschleiert wurden.

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