Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auf eigene Kosten
In mehreren Beschwerdeverfahren entschied nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass größere Unternehmen zur Vorhaltung der Daten auf eigene Kosten verpflichtet sind. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuvor den Anträgen der Telekommunikationsunternehmen wegen grundrechtswidriger Übertragung nicht unerheblicher Kosten für öffentliche Aufgaben stattgegeben und somit deren Verpflichtung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung vorläufig ausgesetzt.

