Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
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Rapidshare haftet voll!
Rapidshare haftet für alle Rechtsverletzungen durch Dritte, die urheberrechtlich geschützte Inhalte auf die Webseite des Diensteanbieters hochladen, vollumfänglich nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Der Anbieter habe willentlich kausal zu den Rechtsverletzungen geschützter Rechtsgüter beigetragen; seine Maßnahmen zur Unterbindung urheberrechtlicher Verstöße seien ungenügend.
Von der Zeitschrift ins Internet
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 21.05.2008, Az.: 5 U 75/07
Wer urheberrechtlich geschützte Lichtbilder rechtswidrig digital nutzt, ist dem Urheber gegenüber wegen der Urheberrechtsverletzung zu Schadensersatz verpflichtet. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn andere Nutzungsberechtigte nicht dazu verpflichtet sind. Eine identische Übernahme eines Printmediums in digitalisierter Form stellt lediglich eine konkrete überschießende Nutzung durch öffentliches Zugänglichmachen und keine Folgeveröffentlichung dar. Das lizenzierte Lichtbild wird im gleichbleibendem Publikationszusammenhang in einer anderen Form genutzt, die als Annex der vertraglich vergüteten Nutzung zu bewerten ist.
Warenrücksendung nur mit Originalverpackung?
Der Verkäufer kann nicht die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung unter Verwendung des Retourenaufklebers und Rücksendescheins verlangen. Den Käufer trifft lediglich die Pflicht die Kaufsache so zu verpacken, dass sie vor typischen Transportgefahren geschützt wird. Ebenso ist ein Mengenreduzierungs- und Vorratslieferungsvorbehalt bei "raren Spitzenweinen" rechtswidrig, § 307 BGB.
Kerngleiche Erweiterung einer Unterlassung von Zeitung auf Internet
Urteil des OLG Stuttgart vom 21.08.2008, Az.: 2 U 41/08
Wird eine Unterlassungserklärung mit dem Inhalt abgegeben, Angebote bzw. Werbung ohne Hinweis auf die Gewerblichkeit zu unterlassen, erstreckt sich diese auch auf kerngleiche Erweiterungsformen, hier von der Zeitungsannounce auf ein Internetinserat. Bei der Auslegung des Vertragsstrafeversprechens ist nach den allgemeinen Regeln vorzugehen, die alle Handlungen, die das Charakteristische der verletzenden Handlung aufweisen, miteinbeziehen. In beiden Fällen wird der Verbraucher durch den fehlenden Hinweis auf die Gewerblichkeit irregeführt und glaubt, ein Privatangebot anzunehmen.
Verkehrssicherungspflichten des administrativen Ansprechpartners
Urteil des LG Berlin vom 13.01.2009, Az.: 15 O 957/07
Einem administrativen Ansprechpartner, welcher mit der Betreuung von Internetdomains beauftragt ist, ist bei einer Markenverletzung diesem auch dann fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er tatsächlich keine Kenntnis von der konkreten Domainregistrierung hatte. Es steht fest, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, um die daraus Dritten drohenden Gefahren abzuwenden. Diese Verkehrssicherungspflicht stellt in diesem Fall die Prüfungspflicht des administrativen Ansprechpartners dar.Titelsponsoring ist Werbung
Beschluss des VG Hamburg vom 08.07.2009, Az.: 4 E 1677/09
Wird der Name und das Logo eines Unternehmens, das im Internet die Teilnahme an Glücksspielen ermöglicht, für ein Titelsponsoring verwendet, handelt es sich hierbei um Werbung i.S. von § 5 GlüStV. Das verbotenen Glücksspiel soll mit seinem Namen, der einen Aufforderungscharakter hat und damit einen zusätzlichen Anreiz schaffen will, das wirtschaftliche Interesse im Rahmen der Tätigkeit als Titelsponsor umsetzen. Das Verbot der Fernsehwerbung erstreckt sich auf die Präsentation des Logos bei öffentlichen Auftritten, da diese im Fernsehen übertragen werden können.
Streitwert bei Inanspruchnahme aufgrund von Internetveröffentlichung
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 20.04.2009, Az.: 14 W 53/08
Nimmt ein Kläger mehrere Verletzer auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen in Anspruch, so sind die Unterlassungsschuldner auch dann nicht Gesamtschuldner, wenn die materiellen Ansprüche dieselbe Verletzungshandlung betreffen. ...
Keine Registrierung einstelliger Domains
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 20.05.2009, Az.: 2-6 O 671/08
Einstellige Second-Level-Domains müssen unter der Top-Level-Domain ".de" nicht registriert werden. Das Interesse potentieller Kunden an einstelligen Domains hat sich dem gemeinwohlorientierten Interesse der Registrierungsstelle an der Schaffung bzw. Offenhaltung von Möglichkeiten sinnvoller Zuordnung von Domains zu Personen und Unternehmen unterzuordnen.