Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

22. September 2004

Sind Domains pfändbar?

Beschluss des LG Mönchengladbach vom 22.09.2004, Az.: 5 T 445/04
Beschluss des LG München vom 12.02.2001, Az.: 20 T 19368/00 Internet-Domains sind laut Beschluss des LG Mönchengladbach vom 22.09.2004 als schuldrechtliche Ansprüche des Inhabers des Domainnamens gegenüber der DENIC pfändbar. Gegenstand der Pfändung ist ein "anderes Vermögensrecht" im Sinne des § 857 ZPO. Die schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber gegenüber der DENIC zustehen, sind übertragbar. Die Entscheidung des LG Mönchengladbach hat die Praxisrelevanz der Pfändung von Domains erkannt.
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09. September 2004

Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers – mho.de

Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
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05. September 2004 Kommentar

Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer

Kommentar zum Beschluss des LG München I

Das Verbraucherportal dialerschutz.de hat am LG München I über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen ein Münchner Unternehmen und dessen Geschäftsführer erwirkt. Letzteren wurde vom LG untersagt gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem darf der Betreiber nicht für den Zugang zu solchen Informationen werben, die es auf der Trittbrett-Fahrer-Webseite gar nicht gibt.

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31. August 2004

Schadensersatz bei verspäteter Domainanmeldung

Urteil des LG Görlitz vom 31.08.2004, Az.: 1 O 127/03

1. Ein Internet-Service-Provider hat die Pflicht Domainnamen unverzüglich anzumelden.

2. Ergibt sich aus den Vertragsbedingungen, dass die Domain binnen eines Arbeitstages angemeldet wird, verletzt der Provider seine Pflicht, wenn er eine im Verlauf des Freitags eingehende Anmeldung erst am Montag vornimmt.

3. Der Provider muss den Kunden im Rahmen des Schadensersatzes so stellen, wie er stehen würde, wenn der Provider ordnungsgemäß erfüllt hätte. Ist die Domain zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, gehören hierzu die Kosten der Umprogrammierung und die Kosten für einen eventuellen Erwerb der Domain

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14. August 2004

admin-c – Haftung bei Wettbewerbsverstößen

Urteil des AG Bonn vom 24.08.2004, Az.: 4 C 252/04 Der admin-c einer Domain haftet bei Wettbewerbsverstößen als Mitstörer, da er durch seine Eintragung als admin-c willentlich und kausal an der Störung mitwirkt und rechtlich in der Lage ist den Wettbewerbsverstoß zu beseitigen. Der admin-c kann sich dabei nicht auf die Haftungsprivilegierung des Teledienstegesetz berufen.
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28. Juli 2004

Widerruf von eBay-Bewertungen

Urteil des LG Konstanz vom 28.07.2004, Az.: 11 S 31/04 1. Die Antwort auf eine eBay-Bewertung, bei der Bewertung handele es sich um "echten Unfug", stellt eine dem Widerruf nicht zugängliche Meinungsäußerung dar. 2. Dagegen stellt die Formulierung, der Erwerber habe aus Kaufreue einen Transportschaden vorgetäuscht, eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht berührende Tatsachenbehauptung dar, die bei Unrichtigkeit zu einem Anspruch auf Widerruf und Unterlassung führt. 2. Onlineauktionen bei eBay stellen keine Versteigerunen im Rechtssinne dar.
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24. Juni 2004

Zwangstrennungspflicht von Telefonverbindungen binnen einer Stunde

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 24.06.2004, Az.: 3 U 13/03 Mit Entscheidung vom 24.06.2004 hat das OLG Frankfurt a.M. das Urteil des Landgericht Gießen (AZ 5 O 134/02) folgendermaßen abgeändert und neu gefasst: Wer Telefonkommunikationsdienstleistungen erbringt, muss sicherstellen, dass Telefonverbindungen zu 0190-Service-Nummern nach einer Stunde abgeschaltet werden (Pressemitteilung OLG Frankfurt a.M. vom 01.07.2004). Der Netzbetreiber hatte geltend gemacht, dass er ohne vertragliche Beziehungen zu den Anbietern der 0190er-Rufnummer (Dienstebetreiber) keinen Einfluss auf die vom Anschluss des Beklagten aus aufgebauten Verbindungen nehmen könne. Eine zwangsweise Unterbrechung der Verbindung eines solchen Telefon-Providers sei nicht möglich. Das Landgericht Gießen ist dieser Argumentation gefolgt und hatte der Zahlungsklage in vollem Umfang stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das OLG Frankfurt a.M. diese Entscheidung abgeändert und der Klägerin lediglich das Nutzungsentgelt für eine Stunde zugesprochen. Dem Anschlussinhaber steht nach Auffassung des OLG in Höhe des eine Stunde überschreitenden Verbindungspreises ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht durch die Netzbetreiberin zu, mit dem er gegen die Entgeltforderung aufrechnen könne.
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19. Mai 2004

whirlpools.at – „catch-all“-Funktion bei Domains wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshof Österreich vom 19.05.2004, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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19. April 2004

Manipulationen an 0190er-Sperren muss Kunde nicht vertreten

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 19.04.2004, Az.: U 235/03 Stattet der Inhaber eines Telefonanschlusses diesen mit einer Sperrvorrichtung gegen 0190er-Rufnummern aus, so muss er nicht für 0190er Einwahlen zahlen, wenn diese aufgrund der Manipulation von Dritten zustande gekommen sind. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. Es genügt, wenn der Anschlussinhaber die Sperre von einer Fachfirma hat anbringen lassen und in einem ihm zumutbaren Rahmen fortlaufend kontrolliert hat.
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08. April 2004

grundke.de – kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

Urteil des OLG Celle vom 08.04.2004, Az.: 13 U 213/03

Nach dem Urteil des OLG Celle verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.

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