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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
15. Dezember 2003 Urteil des LAG Köln vom 15.12.2003, Az.: 2 Sa 816/03 Die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage führt regelmäßig zu Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor allem, wenn die Nutzung nicht geregelt ist, wirft dies Probleme auf. Generell ist anzumerken, dass das Ausmaß und die Art der Nutzung der betrieblichen Computeranlage durch den Arbeitgeber vorgegeben wird. Eine Privatnutzung kann komplett untersagt werden.
Ist nichts geregelt, bedarf es laut Landesarbeitsgericht Köln der vorherigen Abmahnung des Arbeitnehmers, wenn dieser während der Arbeitszeit private Emails versendet.
Weiterlesen 18. November 2003 Urteil des LG Hannover vom 18.11.2003, Az.: 18 O 300/02Nach dem Urteil des LG Hannover verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.
Weiterlesen 06. November 2003 Urteil des AG Lübeck vom 06.11.2003, Az.: 29 C 2632/03 Das AG Lübeck hat entschieden, dass mit einem verkürzten Einzelverbindungsnachweis nicht nachgewiesen werden kann, ob überhaupt Leistungen in Anspruch genommen wurden. Hier wäre es Aufgabe der Klägerin gewesen, die vollständigen Zielrufnummern offenzulegen. Dies konnte der Klägerin auch zugemutet werden, da der Beklagte Einwendungen innerhalb der 80-Tages-Frist erhoben hat.
Weiterlesen 22. Oktober 2003 Urteil des BVerwG vom 22.10.2003, Az.: 6 C 23/02 Den Anbieter von Telekommunikationsdiensten trifft die Pflicht , im öffentlichen Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteresse Kundendateien zu führen und in diese bestimmte, dem automatisierten Abruf durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliegende Daten aufzunehmen. Dies jedoch nur für diejenigen Daten ihrer Kunden, die sie zuvor nach Maßgabe des für die Vertragsabwicklung Erforderlichen in zulässiger Weise erhoben haben.Zur Erhebung der einschlägigen Daten bei den Kunden sind sie nicht verpflichtet.
Weiterlesen 30. September 2003 Beschluss des OLG Oldenburg vom 30.09.2003, Az.: 13 U 73/03 Mit Beschluss vom 30.09.2003 hat das OLG Oldenburg eine Berufung gegen das Urteil des LG Oldenburg vom 14.05.2003, AZ 5 O 3852/03, abgelehnt. Dort wurde der gleichnamige Privatmann Schulberg verurteilt die Nutzung der Domain schulberg.de zu unterlassen. Ein Freigabeanspruch der Gemeinde Schulberg wurde dagegen abgewiesen. Das OLG sah einen grundsätzlichen Vorrang der Gemeinde an der Domain. Durch das Domain-Sharing mit anderen Gleichnamigen habe der Beklagte außerdem seine Rechtsposition verschlechtert. Das Urteil führt zu dem Ergebnis, dass keine der Parteien die Domain nutzen kann. Der Beschluss des OLG weicht von der bisherigen Rechtsprechung zum Recht der Gleichnamigen erheblich ab und steht auch im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH.
Weiterlesen 30. September 2003 Beschluss des OLG Oldenburg vom 30.09.2003, Az.: 13 U 73/03 (rechtskräftig)
Mit Beschluss vom 30.09.2003 hat das OLG Oldenburg eine Berufung gegen das Urteil des LG Oldenburg vom 14.05.2003, Az. 5 O 3852/03, abgelehnt. Dort wurde der gleichnamige Privatmann Schulberg verurteilt die Nutzung der Domain schulberg.de zu unterlassen. Ein Freigabeanspruch der Gemeinde Schulberg wurde dagegen abgewiesen. Das OLG sah einen grundsätzlichen Vorrang der Gemeinde an der Domain. Durch das Domain-Sharing mit anderen Gleichnamigen habe der Beklagte außerdem seine Rechtsposition verschlechtert. Das Urteil führt zu dem Ergebnis, dass keine der Parteien die Domain nutzen kann. Der Beschluss des OLG weicht von der bisherigen Rechtsprechung zum Recht der Gleichnamigen erheblich ab und steht auch im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH.
Weiterlesen 23. September 2003 Urteil des BGH vom 23.09.2003, Az.: VI ZR 335/02 a) Die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG in der Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870) sind als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen.
b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 TDG a.F. hat an dem allgemeinen Grundsatz nichts geändert, daß der Kläger bei einer deliktischen Haftungsgrundlage grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen hat, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt.
Weiterlesen 05. September 2003 Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
Weiterlesen 03. September 2003 Beschluss des BAG vom 03.09.2003, Az.: 7 ABR 12/03 Existiert innerhalb einer Firma ein Intranet, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen die Nutzung des Intranets gestatten. Zudem darf der Arbeitgeber Informationen, die der Betriebsrat über das Intranet verbreitet, nicht eigenmächtig entfernen.
Der Betriebsrat darf das Intranet als ein Mittel der betrieblichen Kommunikation grundsätzlich für erforderlich halten. Er muss aber die berechtigten Interessen des Arbeitgebers mitberücksichtigen. Er hat daher nicht pauschal auf jedes von ihm geforderte Kommunikationsmittel einen Anspruch, sondern muss die Erforderlichkeit des Mittels begründen. Ein Anhaltspunkt ist hierbei vor allem die Üblichkeit bestimmter Kommunikationswege im Betrieb.
Weiterlesen 02. September 2003 Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2003, Az.: 312 O 271/03 Mit vorliegendem Urteil hat das LG Hamburg die Verwendung der Domain tipp.ag im geschäftlichen Verkehr untersagt, da die Bezeichnung gemäß § 3 UWG ireführend sei. Zwar sei .ag die Top-Level-Domain für Antigua und Barbuda, allerdings werbe die zuständige Vergabestelle damit, dass die Endung deutschen und österreichischen Aktiengesellschaften entspreche. Bei der Beklagten handelte es sich um eine GmbH, die unter "tipp.AG" im geschäftlichen Verkehr auftrat. Das Gericht sah nicht nur in der Großschreibung .AG auf der Webseite eine Irreführung des Verkehrs, sondern auch die Domain "tipp.ag" - klein geschrieben - als irreführend an. Danach gingen die Internet-Nutzer davon aus, dass es sich bei Firmenbezeichnungen unter der Top-Level-Domain AG um Aktiengesellschaften handle. Diesen bringe der Verkehr großes Vertrauen entgegen, so dass eine Irreführung gemäß § 3 UWG angenommen werde müsse.
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