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Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“
09. Januar 2003 Urteil des LG Kiel vom 09.01.2003, Az.: 11 O 433/02 Wenn ein vom Nutzer unbemerkter Verbindungsaufbau ins Internet durch einen Dialer zustande kommt, liegt kein Vertrag zwischen Nutzer und Telefonnetzbetreiber vor. Es fehlt insoweit bereits an der Willenserklärung des Kunden. Der Nutzer hat keine Verpflichtung, Schutzprogramme gegen Dialer zu installieren. Ist die Standardeinwahl offensichtlich über einen Dialer zustande gekommen, trifft die Beweislast für den Vertragsschluss den Netzbetreiber.
Weiterlesen 01. Januar 2003 Die Masche der Tele Hansa GmbH ist nicht neu, aber besonders dreist: Wählt man sich über eine normale Handy-Nummer ein, erhält der Anrufer über diesen Anruf eine Rechnung über 39 €.
Ein Mandant unserer Kanzlei musste diese Erfahrung machen und wandte sich mit dem Fall an uns. Wir prüften dies nach und wählten ebenfalls besagte Handy-Nummer. Nach einigen Ansagen mit erotischen Inhalten, beendeten wir den Anruf in dem Glauben lediglich eine normale Handy-Nummer gewählt zu haben. Zu keiner Zeit wurden wir auf mögliche Kosten noch auf die Höhe derselben hingewiesen.
Eine halbe Stunde später wurden wir von einem Mitarbeiter der Tele Hansa GmbH kontaktiert und um unsere Adresse gebeten. Es wurde uns versichert, dass der Anruf "völlig kostenfrei" gewesen sei und man lediglich zu statistischen Zwecken die Adresse benötige. Da uns der Ausgang der Sache interessierte, gaben wir unsere Anschrift bereitwillig an. Eine Woche später bekamen auch wir eine Rechnung über 39 € zugesandt.
Wir vertreten die Rechtsauffassung, dass dieser Rechnung kein vertragliches Verhältnis zugrunde liegt, da wir lediglich eine Mobilfunknummer angewählt haben und diese nur zu den normalen Handy-Tarifen abrechenbar ist. Daher reichten wir Klage beim Amtsgericht Augsburg gegen die Tele Hansa GmbH ein. Es handelt sich hier um eine negative Feststellungsklage. Mit dieser soll festgestellt werden, dass der Tele Hansa GmbH keine Ansprüche gegen die Kanzlei Hild zustehen. Zusätzlich stellten wir eine Anzeige bei der Kripo Augsburg wegen versuchtem Betrug.
Der an sich geringe Streitwert ist für die Klage nicht ausschlaggebend gewesen. Nachdem sich immer mehr Mandanten gemeldet haben, die auf diese Betrugsmasche entweder hereingefallen sind oder kurz davor waren, fühlten wir uns verpflichtet, zu handeln. Obsiegen wir in diesem Prozess, kann dies richtungsweisend auch für die Fälle unserer Mandanten gegen die Tele Hansa GmbH sein.
Wir raten generell, solche dubiosen Rechnungen nicht zu bezahlen und sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, falls die fraglichen Firmen hartnäckig bleiben.
Auf der Seite www.dialerschutz.de gibt es weitere ausführliche Informationen zu diesem Fall.
Weiterlesen 10. Dezember 2002 Kommentar zum Urteil des LG Bochum vom 10.12.2002, Az.: 12 O 126/02Die Bezeichnung "Großmarkt Dortmund" ist unterscheidungskräftig und genießt markenrechtlichen Schutz gegenüber der Domain "grossmarkt-dortmund.de". Der Begriff Großmarkt steht nicht nur für eine bestimmte Vertriebsform, sondern bezeichnet die zentrale Einkaufsmöglichkeit für Händler in der Stadt. Daher gibt es nach dem allgemeinen Sprachgebrauch in jeder Stadt nur einen Großmarkt auf dem Lebensmittel und Frischwaren an Einzelhändler veräußert werden. Ein Unterlassungsanspruch verjährt erst mit Beendigung des Störzustandes.
Weiterlesen 18. Oktober 2002 Urteil des LG Hamburg vom 18.10.2002, Az.: 416 O 75/02Die Internetznutzer wussten es schon lange. Bereits kleinste Änderungen eines Zeichens in einer Webadresse führen zu einer anderen Webseite. Deshalb achteten diese bei der Eingabe der Webadresse in den Browser peinlich genau auf die Schreibweise, insbesondere Bindestriche. Jetzt hat das LG Hamburg im Fall public-com.de entscheiden, dass die Internetnutzer sehr genau zwischen den einzelnen Schreibweisen der Adressaten zu differenzieren wissen, und die Klage abgewiesen. Zahlreiche Gerichte hatten dies in der Vergangenheit anders beurteilt.
Weiterlesen 12. September 2002 Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 12.09.2002, Az.: 6 U 128 /01 Mit Urteil vom 12.09.2002 hat das OLG Frankfurt das Urteil des LG Frankfurt im Fall www.drogerie.de aufgehoben. Damit bleibt die rechtliche Situation bei beschreibenden Domains weiter undurchsichtig.
Weiterlesen 06. September 2002 Urteil des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02 1. Das bloße Unterhalten einer E-Mail-Adresse führt ebenso wenig zur Tragung der Missbrauchsgefahr wie der bloße Besitz einer Kreditkarte.
2. Ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein Gebot bei der Internet-Auktion tatsächlich vom Inhaber der E-Mail Adresse abgegeben worden ist, besteht nicht, da der Sicherheitsstandard im Internet nicht ausreichend ist, um aus der Verwendung eines geheimen Passworts auf denjenigen als Verwender zu schließen, dem dieses Passwort ursprünglich zugeteilt worden ist.
3. Der Anbieter bei einer Internetauktion ist nicht in seinem Vertrauen darauf geschützt, dass der Bieter mit dem Inhaber der E-Mail-Adresse identisch ist.
Weiterlesen 14. August 2002 Urteil des AG Starnberg vom 14.08.2002, Az.: 2 C 1479/01 Wegen der offenbar neuen oder neu bekannten Betrugsmöglichkeit, darf der Beweis ersten Anscheins nicht mehr angewandt werden. Wenn Verbindungen softwaremäßig simuliert werden können, spricht der Anscheinsbeweis nicht mehr für die Richtigkeit einer plötzlich gegenüber früheren Rechnungen weit überholten Telefonrechnung. Die insoweit ergangene Rechtssprechung ist deshalb überholt.
Weiterlesen 10. August 2002 Urteil des AG Wiesbaden vom 10.08.2002, Az.: 92 C 1328/00 - 31 - Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass sich kein Dialer auf seinem Computer installiert oder zumindest den Computer so konfigurieren, dass eine selbständige Einwahl des Computers ins Netz nicht möglich ist. Gegenüber der Telekom ist der Inhaber des Telefonanschlusses zur Zahlung verpflichtet.
Weiterlesen 12. Juni 2002 Urteil des LG Düsseldorf vom 12.06.2002, Az.: 2 a O 346/01 Die Nutzung der Bezeichnung "Canal Grande" durch die Internet-Domain www.canalgrande.de zur Benennung des berühmten Kanals in Venedig stellt kein Bestreiten des Namensrechts des Klägers dar. Der Namensschutz des Klägers findet dort seine Schranke, wo eine Freihaltebedürfnis des Verkehrs besteht, Namen von Orten, Flüssen, etc. als solche, d.h. als geographische Bezeichnung nutzen zu können. Die private Nutzung der geographischen Bezeichnung zur Präsentation zugehöriger Inhalte stellt in Ermangelung einer Identitäts- und Zuordnungsverwirrung auch keine Namensanmaßung zu Lasten des Geschäftsbetriebes dar.
Weiterlesen 11. Juni 2002 Urteil des AG Freiburg vom 11.06.2002, Az.: 11 C 4381/01 Telefongebühren, die durch die unbewusste und ungewollte Einwahl eines Webdialers entstanden sind, müssen vom Kunden nicht bezahlt werden. Hier liegt kein Vertrag vor, da es an zwei übereinstimmenden Willenserklärung fehle, wenn der Dialer auf einer Internetseite mit "Gratis download" und "Kostenloses Mitglied werden" beworben wird und die wahre Preisinformation erst nach dem Download erfolgt.
Hinweis: Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. In der Berufungsinstanz einigten sich die Parteien im Januar 2003 auf einen Vergleich. (Quelle: Dialerschutz)
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