Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

22. Oktober 2003

Erhebung von Kundendaten durch Telekommunikationsunternehmen

Urteil des BVerwG vom 22.10.2003, Az.: 6 C 23/02 Den Anbieter von Telekommunikationsdiensten trifft die Pflicht , im öffentlichen Strafverfolgungs- und Sicherheitsinteresse Kundendateien zu führen und in diese bestimmte, dem automatisierten Abruf durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliegende Daten aufzunehmen. Dies jedoch nur für diejenigen Daten ihrer Kunden, die sie zuvor nach Maßgabe des für die Vertragsabwicklung Erforderlichen in zulässiger Weise erhoben haben.Zur Erhebung der einschlägigen Daten bei den Kunden sind sie nicht verpflichtet.
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30. September 2003

schulenberg.de – Errare Humanum Est

Beschluss des OLG Oldenburg vom 30.09.2003, Az.: 13 U 73/03 Mit Beschluss vom 30.09.2003 hat das OLG Oldenburg eine Berufung gegen das Urteil des LG Oldenburg vom 14.05.2003, AZ 5 O 3852/03, abgelehnt. Dort wurde der gleichnamige Privatmann Schulberg verurteilt die Nutzung der Domain schulberg.de zu unterlassen. Ein Freigabeanspruch der Gemeinde Schulberg wurde dagegen abgewiesen. Das OLG sah einen grundsätzlichen Vorrang der Gemeinde an der Domain. Durch das Domain-Sharing mit anderen Gleichnamigen habe der Beklagte außerdem seine Rechtsposition verschlechtert. Das Urteil führt zu dem Ergebnis, dass keine der Parteien die Domain nutzen kann. Der Beschluss des OLG weicht von der bisherigen Rechtsprechung zum Recht der Gleichnamigen erheblich ab und steht auch im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH.
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30. September 2003

schulenberg.de – Errare Humanum Est

Beschluss des OLG Oldenburg vom 30.09.2003, Az.: 13 U 73/03 (rechtskräftig) Mit Beschluss vom 30.09.2003 hat das OLG Oldenburg eine Berufung gegen das Urteil des LG Oldenburg vom 14.05.2003, Az. 5 O 3852/03, abgelehnt. Dort wurde der gleichnamige Privatmann Schulberg verurteilt die Nutzung der Domain schulberg.de zu unterlassen. Ein Freigabeanspruch der Gemeinde Schulberg wurde dagegen abgewiesen. Das OLG sah einen grundsätzlichen Vorrang der Gemeinde an der Domain. Durch das Domain-Sharing mit anderen Gleichnamigen habe der Beklagte außerdem seine Rechtsposition verschlechtert. Das Urteil führt zu dem Ergebnis, dass keine der Parteien die Domain nutzen kann. Der Beschluss des OLG weicht von der bisherigen Rechtsprechung zum Recht der Gleichnamigen erheblich ab und steht auch im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH.
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23. September 2003

Haftung des Internetproviders für Inhalte

Urteil des BGH vom 23.09.2003, Az.: VI ZR 335/02 a) Die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG in der Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870) sind als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen. b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 TDG a.F. hat an dem allgemeinen Grundsatz nichts geändert, daß der Kläger bei einer deliktischen Haftungsgrundlage grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen hat, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt.
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05. September 2003

Rügefrist bei Transportschäden

Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az.: 324 O 224/03 Wird der Verbraucher in den Online AGB von Versandhäusern dazu aufgefordert, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden gehören, sofort zu reklamieren, so ist dies nicht zulässig. Der Schutz des Verbrauchers wird hier nicht gewahrt, da dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der Verbraucher bei einer Zuwiderhandlung seine sonstigen Gewährleistungsansprüche verlieren würde.
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03. September 2003

Betriebsrat hat Anspruch auf Nutzung des firmeninternen Intranets

Beschluss des BAG vom 03.09.2003, Az.: 7 ABR 12/03 Existiert innerhalb einer Firma ein Intranet, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat unter bestimmten Bedingungen die Nutzung des Intranets gestatten. Zudem darf der Arbeitgeber Informationen, die der Betriebsrat über das Intranet verbreitet, nicht eigenmächtig entfernen. Der Betriebsrat darf das Intranet als ein Mittel der betrieblichen Kommunikation grundsätzlich für erforderlich halten. Er muss aber die berechtigten Interessen des Arbeitgebers mitberücksichtigen. Er hat daher nicht pauschal auf jedes von ihm geforderte Kommunikationsmittel einen Anspruch, sondern muss die Erforderlichkeit des Mittels begründen. Ein Anhaltspunkt ist hierbei vor allem die Üblichkeit bestimmter Kommunikationswege im Betrieb.
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02. September 2003

results.de – Verwechslungsgefahr

Urteil des LAG Niedersachsen vom 02.09.2003, Az.: 13 Sa 453/03 Für Unterlassungsansprüche zum Namensschutz im Markenrecht ist § 15 Abs. 2 MarkenG anzuwenden. Wird ein ein Teil eines Unternehmenskennzeichens von jemand anderem als dem Inhaber des Unternehmenskennzeichens als Internetadresse verwendet, ohne zu beabsichtigen unter dieser Adresse geschäftlich tätig zu werden und besteht ein berechtigtes Interesse des Inhabers des Unternehmenskennzeichens, dieses zu schützen, so ist ein solcher Unterlassungsanspruch begründet. Es ist Driten untersagt, eine geschäftliche Bezeichnung im geschäftlichen Verkehr unbefugt in der Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslung mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
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02. September 2003

tipp.ag – Irreführung bei Nicht-AGs

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2003, Az.: 312 O 271/03 Mit vorliegendem Urteil hat das LG Hamburg die Verwendung der Domain tipp.ag im geschäftlichen Verkehr untersagt, da die Bezeichnung gemäß § 3 UWG ireführend sei. Zwar sei .ag die Top-Level-Domain für Antigua und Barbuda, allerdings werbe die zuständige Vergabestelle damit, dass die Endung deutschen und österreichischen Aktiengesellschaften entspreche. Bei der Beklagten handelte es sich um eine GmbH, die unter "tipp.AG" im geschäftlichen Verkehr auftrat. Das Gericht sah nicht nur in der Großschreibung .AG auf der Webseite eine Irreführung des Verkehrs, sondern auch die Domain "tipp.ag" - klein geschrieben - als irreführend an. Danach gingen die Internet-Nutzer davon aus, dass es sich bei Firmenbezeichnungen unter der Top-Level-Domain AG um Aktiengesellschaften handle. Diesen bringe der Verkehr großes Vertrauen entgegen, so dass eine Irreführung gemäß § 3 UWG angenommen werde müsse.
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31. Juli 2003 Kommentar

nobia.se – schwedische Domain verletzt deutsches Kennzeichenrecht

Kommentar zum Urteil des OLG Hamm vom 31.07.2003, Az.: 4 U 40/03

Der schwedische Domainname nobia.se ist mit der geschäftlichen Bezeichnung der Klägerin "Nobilia" verwechslungsfähig. Eine schwedische Domain kann deutsches Kennzeichenrecht verletzen, wenn die Webseiten bestimmungsgemäß in Deutschland abgerufen werden sollen. Eine Kennzeichenverletzung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beklagte das schwedische Unternehemnskennzeichen "Nobia" nicht außerhalb des Internets verwendet.

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16. Juli 2003

Vorsicht bei Musiktauschbörsen – Haftung für mp3-Upload !

Urteil des LG München I vom 16.07.2003, Az.: 21 O 8790/03 Als erstes Gericht in Deutschland hat das LG München I die Haftung eines Verantwortlichen einer Webseite zum Download von mp3-Musiktiteln bejaht. Das Gericht bestätigte damit die einstweilige Verfügung vom 12.05.2003. Das Urteil dürfte weit reichende Auswirkungen auf Musiktauschbörsen und Teilnehmer von Musiktauschbörsen haben.
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