Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist wettbewerbswidrig

Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist Wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshofs Österreich vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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05. Juli 2005

BGH zur Pfändung von Internet Domains

Urteil des BGH vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 5/05 a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
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09. Juni 2005

„Gewinn-Auskünfte“ unter einer 0190-Nummer sind verboten

Urteil des BGH vom 09.06.2005, Az.: I ZR 279/02 Wird im Zusammenhang mit der Mitteilung, der angeschriebene Verbraucher habe einen der abgebildeten Gewinne auf jeden Fall gewonnen, auf eine "Gewinn-Auskunft" unter Angabe einer 0190-Telefonnummer hingewiesen, so ist dies irreführend, wenn dem Verbraucher unter der entgeltpflichtigen Telefonnummer nicht die erwartete Auskunft über seinen Gewinn erteilt wird, sondern die Gewinne nur allgemein beschrieben werden. Eine Aufforderung, einen Kostenbeitrag zum Gewinnspiel zu leisten, rechnet zu dessen Teilnahmebedingungen. Dieser Teilnahmebedingung fehlt die gebotene Eindeutigkeit, wenn der Verbraucher nicht erkennen kann, wofür der angeforderte "Organisationsbeitrag" verwendet wird.
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02. Juni 2005

Sofort-Kauf bei eBay ist bindend

Urteil des AG Düsseldorf vom 02.06.2005, Az.: 51 C 18697/04 Das Amtsgericht Düsseldorf nimmt Stellung zum Sofort-Kauf bei eBay und den Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung.
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14. April 2005

Missbräuchliche Registrierung gleich lautender Domains (Advanced Microwave Systems)

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 14.04.2005, Az.: 5 U 74/04 Die Antraggegner ließen Ende 2003 die streitgegenständlichen vier Internet-Domains, die wesentliche Bestandteile der Unternehmensbezeichnung der Antragstellerin beinhalten, für sich registrieren und leiteten Interessenten von dort mit einem Link auf die homepage des Antraggegner weiter. Die Antragsstellerin beanstandete das Verhalten der Antraggegner als marken- und wettbewerbswidrig. Sie ist der Auffassung, die Antraggegner legten es darauf an, bei den angesprochenen Verkehrskreisen Verwechslungen zwischen den Parteien hervorzurufen.
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11. April 2005

fatum.de – Namensrecht contra Sprachgebrauch

Urteil des LG München I vom 11.04.2005, Az.: 27 O 16317/04 1. Ein nur von einem kleinen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als beschreibender Begriff vorgenommene Interpretation eines Domainnamens steht der Annahme einer Namensverletzung nicht entgegen. 2. Die mit der Registrierung der Domain erworbenen Prioritätsrechte des Domaininhabers treten hinter die berechtigten Interessen des Namensrechtsinhabers zurück, wenn der Domaininhaber die Domain nicht intensiv genutzt hat und diese veräußern wollte.
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30. März 2005

Verwendung fremder Namens- und Markenrechte

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.03.2005, Az.: 2a O 10/05 Das LG Düsseldorf bestätigt seine Einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005. Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen. Der Antragsgegner betreibt im großen Umfang eine Pseudo-Suchmaschine, die Einträge in der Art eines Telefonbuchs nur vortäuscht. Dabei hatte er - ungeprüft - automatisch Inhalte aus dem DMOZ-Verzeichnis verwendet und diese mit AdSense-Anzeigen von Google verbunden, mit denen für Konkurrenten des Markeninhabers geworben wird.
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23. März 2005

Access-Provider-Vertrag

Urteil des BGH vom 23.03.2005, Az.: III ZR 338/04 Zur rechtlichen Einordnung eines Vertrags über die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Provider-Vertrag).
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11. März 2005 Kommentar

EuGH: Verbraucherschutz im Internet soll auch für Automieter gelten

Kommentar zum Urteil des EuGH vom 10.03.2005, Az.: C-336/03

Bei Geschäften im Internet soll der Verbraucher künftig noch mehr geschützt werden. Das Widerrufsrecht für über das Internet geschlossene Kauf- und Dienstleistungsverträge soll auch für Mietwagen gelten. Diese Auffassung vertritt Christine Six-Hackl, Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Aufhänger des Rechtsgutachtens von Six-Hackl ist die Ausnahmeklausel der britischen Autovermietung EasyCar: EasyCar vermietet über das Internet Fahrzeuge, erstattet jedoch bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden, keine Kosten. Der Kunde hat zwar ein Rücktrittsrecht, erhält aber den Mietpreis nicht mehr. EasyCar vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Autovermietungen um "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereicht Beförderung" handelt und somit unter die Ausnahme des Art. 3 Abs. 2 Fernabsatzrichtlinie fällt. Nach dieser Richtlinie besteht das Widerrufsrecht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen, die in Form von Versteigerungen geschlossen werden.

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