Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

03. April 2003

Internet-Reservierungssystem

Urteil des BGH vom 03.04.2003, Az.: I ZR 222/00 Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmißverständlich hingewiesen wird.
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27. März 2003

Beweislast bei Abrechnung von Diensten über „0190-Nummern“

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.03.2003, Az.: 11 S 8162/02 Der Anbieter einer über eine 0190-er Nummer abgerechnete Dienstleistung trägt die Beweislast dafür, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen, zuvor das geforderte Entgelt genannt und die Dienstleistung auch erbracht worden ist. Dem Anbieter ist es zuzumuten, hierfür eine Datensicherung über Einzelverbindungen vorzunehmen und diese aufzubewahren.
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18. März 2003

tauchschule-dortmund.de

Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2003, Az.: 4 U 14/03 In der Kombination eines Gattungsbegriffs mit einer Ortsbezeichnung in einer Domain liegt eine unlautere Irreführung, wenn es noch größere Konkurrenten der gleichen Branche in derselben Stadt gibt. Die Bezeichnung "Tauchschule Dortmund" erweckt nicht nur den Eindruck, dass es sich um eine Tauchschule in Dortmund handelt, sondern, dass es sich um die Tauschule in Dortmund handelt. Die Beklagte täuscht damit eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Spitzenstellung vor.
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27. Februar 2003

nimm2.com – keine Prüfungspflichten für Provider

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 27.02.2003, Az.: 3 U /01 Mit Urteil vom 27.02.2003 hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Rechte der von Internet-Provider entscheidend gestärkt. Danach stellt die Konnektierung einer Domain durch den Name-Server-Betreiber kein Benutzen im Sinne des Markengesetzes dar. Eine Prüfungspflicht besteht selbst bei offenkundigen Rechtsverstößen nicht. Der Name-Server-Betreiber verletzt daher keine Markenrechte. Der Name-Server-Betreiber reagiert auf die Abmahnung in angemessener Weise, wenn er die Konnektierung der Domain unverzüglich löscht.
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27. Februar 2003

mormonen.de – Namensschutz für Spitznamen

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 27.02.2003, Az.: 2/3 O 536/02
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 07.08.2003, Az.: 6 U 53/03 Eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann Namensrechte gem. § 12 BGB geltend machen. Unter den Schutz des § 12 BGB fallen auch Spitznamen einer Person, sofern zwischen dem Spitznamen und der bezeichneten Person ein Zuordnungszusammenhang besteht. Der "Kirche Jesu Christi der heiligen letzten Tage" stehen Namensrechte hinsichtlich der Bezeichnung "Mormonen" zu.
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21. Februar 2003 Kommentar

handy.biz – keine Verwechslungsgefahr mit handy.de

Kommentar zum Urteil des LG Hamburg vom 21.02.2003, Az.: 416 O 1/03

Zwischen der Domain handy.de einerseits und den Domains handy.biz sowie den weiteren "handy-Domains" des Beklagten andererseits besteht keine Verwechslungsgefahr. Das Gericht ging davon aus, dass die Bezeichnung "handy" im Geschäftskreis der Klägerin nicht unterscheidungskräftig sei oder die Verkehrskreise erwarten die Klägerin unter allen anderen "handy-Domains" aufzufinden. Noch im einstweiligen Rechtsschutz-Verfahren hatte das OLG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten erlassen und dem Beklagten eine geschäftliche Nutzung verboten.

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27. Januar 2003

Nutzer hat Schadensersatzanspruch gegen Netzbetreiber

Urteil des KG Berlin vom 27.01.2003, Az.: 26 U 205/01 Ein Netzbetreiber wird im Verhältnis zum Mehrwertdiensteanbieter wie ein Verhandlungsgehilfe im Sinne des § 278 BGB behandelt. Daher muss sich der Netzbetreiber insoweit das Verschulden des Mehrwertdiensteanbieters wie das eines Gehilfen zurechnen lassen. Wählt sich ein Dialer ohne Kenntnis des Nutzers ein, so entsteht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch gegen den Netzbetreiber. Dieser kann gegen die Gebührenforderung des Netzbetreibers aufgerechnet werden. Insbesondere können diese Schadensersatzansprüche des Kunden entstehen, wenn ein Mehrwertdiensteanbieter damit wirbt, dass eine herunterzuladende Software einen Highspeed-Zugang zum Internet ermöglicht, während in Wirklichkeit eine Dialer-Software auf dem Computer des Nutzers installiert wird.
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15. Januar 2003

hockeystore.de – Bezeichnung rein beschreibend

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 15.01.2003, Az.: 2/6 O 374/02 Die Bezeichnung "hockey store" ist - als für jedermann erkennbare Bedeutung des einglischsprachigen Begriffs - für ein Hockeygeschäft rein beschreibend. Begriffen, die glatt waren- oder tätigkeitsbeschreibend sind oder sich aus mehreren solchen Begriffen zusammensetzen, fehlt jegliche Unterscheidungskraft und somit jegliche Kennzeichnungskraft.
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10. Januar 2003

Leere Geschäftsräume bei der Tele Hansa GmbH

Im Klageverfahren gegen die Tele Hansa GmbH erhielten wir folgende Auskunft des Amtsgerichts Augsburg: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hild, es wird Ihnen mitgeteilt, dass die Klage nicht zugestellt werden konnte. Die Postsendung kam zurück mit folgendem Postvermerk: Büroräume stehen leer. " Wir hatten uns zuvor direkt bei einem Mitarbeiter der Firma erkundigt, wie die genaue Anschrift lautet. Auch beim Gewerberegister der Stadt Hamburg ist die Tele Hansa GmbH nicht gemeldet. Über die Polizei in Hamburg ist es uns gelungen, die neue Anschrift der Tele Hansa GmbH zu ermitteln und wir hoffen, dass die Klage nun zugestellt werden kann.
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10. Januar 2003

Vertragsschluss bei unbemerkter Dialereinwahl?

Urteil des AG Elmshorn vom 10.01.2003, Az.: 53 C 247/02 Es kommt kein Vertrag zwischen Nutzer und Telefonnetzbetreiber zustande, wenn sich ein Dialer unbemerkt vom Nutzer einwählt. Die Telefongebühren können nicht verlangt werden. Zur Beweislast wird keine Aussage vom Gericht getroffen, da das Vorbringen des Geschädigten vom Netzbetreiber nicht bestritten wurde.
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