Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

15. August 2006

ahd.de – Zeitbombe für Domainspekulanten

Urteil des Hanseatischen OLG vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05

1. Allein die Registrierung einer Domain führt nicht zu Kennzeichenrechten die einem Dritten, der erst nach Registrierung Kennzeichenrechte erlangt, entgegengehalten werden könnten.

2. Besteht eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr nur in einem eingeschränkten geschäftlichen Bereich ist von der Nutzung der Domain Abstand zu nehmen und diese zu löschen, denn die Aufrechterhaltung der Registrierung stelllt eine unlautere Behinderung gem. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.

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03. August 2006

Weiterverkauf von gebrauchter Downloadsoftware unzulässig

Anmerkungen zum Urteil des OLG München vom 03.08.2006 (Az.: 6 U 1818/06) und zum Urteil des LG München I vom 15.02.2006 (Az.:7 O 23237/05) Zentraler Punkt im Urteil des OLG München ist die Entscheidung über die Anwendbarkeit des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auf zum Download angebotene Software. ...
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31. Juli 2006

Änderungen der eBay-AGBs und deren Folgen

Mitglieder des Online-Auktionshauses eBay haben in diesen Tagen eine Email mit der Mitteilung erhalten, dass am 1. Januar 2007 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine neue Datenschutzerklärung in Kraft treten. Die geänderten AGB gelten für alle eBay-Mitglieder, soweit diese nicht bis zum 31.12.2006 gegenüber eBay widersprechen. Die Änderungen präzisieren vor allem die Verantwortung und Pflichten der Mitglieder. Wir haben die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst.
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27. Juli 2006

Anbieterkennzeichnung im Internet

Urteil des BGH vom 20.07.2006, Az.: I ZR 228/03 a) Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind. b) Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
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05. Juli 2006

ahd.de – Zeitbombe für Domainspekulationen

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05
Urteil des LG Hamburg vom 26.05.2006, Az.: 315 O 136/04 1. Allein die Registrierung einer Domain führt nicht zu Kennzeichenrechten die einem Dritten, der erst nach Registrierung Kennzeichenrechte erlangt, entgegengehalten werden könnten. 2. Besteht eine markenrechtlche Verwechslungsgefahr nur in einem eingeschränkten geschäftlichen Bereich ist von der Nutzung der Domain Abstand zu nehmen und diese zu löschen, denn die Aufrechterhaltung der Registrierung stelllt eine unlautere Behinderung gem. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG dar.
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29. Juni 2006

Beschlagnahme von E-Mails bei Provider

Urteil des BVerfG vom 29.06.2006, Az.: 2 BvR 902/06 Bei der Beschlagnahme von bei einem Provider gespeicherten E-Mails und deren anschließenden Auswertung kann das Fernmeldegeheimniss nach Art. 10 GG betroffen sein. Hier ist abzuwägen, für wen der Eingriffe schwerer wiegt. Es muss einerseits dem sich aus dem Fernmeldegeheimnis ergebenden besonderen Schutzbedürfnis Rechnung getragen werden und andererseits die Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden.
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28. Juni 2006

Verkauf von Markenparfum ohne Umverpackung bei eBay verboten

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2006, Az.: 5 U 213/05 Der Inhaber von Marken für Parfumartikel kann sich dem Vertrieb dieser Artikel in einer veränderten Umverpackung oder nach Entfernung der Umverpackung nach § 24 Abs. 2 MarkenG aus berechtigten Gründen widersetzen, da die Wertschätzung von Parfumprodukten auch in erheblichem Umfang durch die äußere Gestaltung und die Präsentation der Produkte bestimmt wird.
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21. Juni 2006

Streitwert negativer Bewertungen und Leistungsort bei Online-Auktionen

Urteil des AG Koblenz vom 21.06.2006, Az.: 151 C 624/06 1. Die Angabe von Versandkosten in einem Internetangebot bei eBay besagt nicht, dass der Käufer die Ware nur auf dem Versandweg beziehen kann. Das folgt auch nicht daraus, dass als Zahlungsmethode nur "Überweisung" angegeben ist. Die Abholung beim Verkäufer ist nur bei einer entsprechenden Parteivereinbarung ausgeschlossen. Dafür ist der Verkäufer beweispflichtig. 2. Die grundlose Bezeichnung eines Käufers als "spaßbieter" im eBay-Bewertungsforum ist beleidigend und gibt dem Verletzten einen Widerrufs- und Unterlassungsanspruch. 3. Da das eBay-Bewertungsforum jedermann zugänglich ist und ungerechtfertigte negative Bewertungen auch bei einem privaten eBay-Nutzer weitere Geschäftsabschluüsse beeinträchtigen können, beträgt der Streitwert einer Widerrufs- und Unterlassungsklage selbst dann 3.000,- €, wenn der maßgebliche Kaufvertrag nur ein Bagatellgeschäft war (hier: Kaufpreis von 1 €).
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