Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

04. März 2004

Vom Kunden unbemerkte Dialer-Einwahl muss nicht bezahlt werden

Urteil des BGH vom 04.03.2004, Az.: III ZR 96/03 Mit seinem aufsehenerregenden Urteil vom 4. März 2004 hat der BGH die sich in der Rechtsprechung abzeichnende verbraucherfreundliche Tendez im Zusammenhang mit den sog. "Dialer-Urteilen" bestätigt. Wählt sich ein Dialer unbemerkt vom Kunden ein, so ist dieser nicht zur Zahlung von 0190er und 0900er Gebühren verpflichtet, wenn dem Anschlussinhaber kein Verstoss gegen seinen Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Diesem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Berlinerin kam im Jahr 2000 die Telefonrechnung auf die stolze Summe von rund 9.000 Euro. Es wurde festgestellt, dass dieser Betrag durch einen Dialer verursacht wurde, den sicher der damals 16-jährige Sohn der Frau heruntergeladen hatte. Das Dialer-Programm manipulierte die DFÜ-Netzwerk-Einstellungen auf eine Art und Weise, dass bei jedem Gang ins Internet die Einwahl fortan über eine 0190-Nummer erfolgte. Auch eine Löschung der fraglichen Dateien änderte daran nichts. Der Knackpunkt war außerdem, dass die Manipulation von der Mutter und ihrem Sohn bei einem normalen Computerbetrieb nicht bemerkbar war. Der BGH erklärte zwar, dass der Vertrag der Parteien keine ausdrückliche Bestimmung für einen Fall wie diesen enthalte. Der Senat hat jedoch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin (hier die Telefongesellschaft Berlikomm) und den Rechtsgedanken aus § 16 III 3 TKV herangezogen. Hiernach hat der Kunde keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Da die Klägerin ein ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme der Mehrwertdienste habe, sei es angemessen, dass sie auch das Risiko eines solchen Missbrauchs der 0190-Nummern trägt, wenn der Kunde diesen nicht zu vertreten hat. Außerdem bestehe laut BGH kein Verpflichtung für den Kunden, Schutzmassnahmen gegen einen Dialer zu treffen, wie z.B. Schutzprogramme oder eine Sperrung von 0190-Nummern, wenn es keinen Anlass dazu gibt. >>weiter
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25. Februar 2004

ratiosoft.com – Kennzeichenrechte erst durch Nutzung von Domain und Website mit Firma oder Firmenschlagwort

Urteil des LG Düsseldorf vom 25.02.2004, Az.: 2a O 247/03 Nach dem Urteil des LG Düsseldorf genügt die bloße Adressierung einer Website mit einer Domain nicht zur Begründung von Kennzeichenrechten an einer geschäftlichen Bezeichnung. Diese entsteht erst, wenn sich die Domain als Schlagwort oder Abkürzung des Unternehmenskennzeiches in seiner Gesamtheit darstellt. Der Aufdruck des Domainnamens auf Werbegeschenken ergibt, dass nicht nur auf die Adressierung der Website, sondern auf das Unternehmen als Ganzes hingewiesen werden sollte. Wer eigene Kennzeichenrechte besitzt, darf diese auch einem anderen Kennzeicheninhaber zum Kauf anbieten.
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11. Februar 2004

Wirksame Einbeziehung bei Unternehmergeschäft

Urteil des Hanseatischen OLG Bremen vom 11.02.2004, Az.: 1 U 68/03 Im Verkehr zwischen Unternehmern gilt der Grundsatz, dass der Verwender dem anderen Teil ermöglichen muss, von dem Inhalt der AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Unternehmer müssen nämlich mit höherer Sorgfalt als Privatleute selbst zur Klarstellung der Geschäftsbeziehung beitragen; von ihnen kann deshalb erwartet werden, dass sie ihnen unbekannte AGB anfordern oder sich sonst beschaffen. Von Unternehmern kann erwartet werden, dass sie die AGB eines anderen Unternehmens unter einer von diesem angegebenen Internetadresse abrufen. Der Verweis auf eine Internetseite stellt somit eine wirksame Einbeziehung von AGB unter Unternehmen dar.
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15. Januar 2004

Abtretungsvereinbarung an Inkasso-Unternehmen muss Mindestanforderungen erfüllen

Urteil des AG Osterholz-Scharmbeck vom 15.01.2004, Az.: 4 C 921/03 Das AG Osterholz-Scharmbeck bestätigt die Rechtsprechung des AG Kitzingen vom 11.09.2003 (AZ 1 C 198/03): Eine mittels Abtretungsvereinbarung abgetretene Forderung muss ausreichend bestimmbar sein. Für die Bestimmbarkeit reicht es nicht aus, wenn Forderungen abgetreten werden, "die zum Inkasso übergeben werden".
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19. Dezember 2003

fh-wf.de – fragwürdiges Namensrecht der Fachhochschule Wolfenbüttel

Beschluss der OLG Oldenburg vom 19.12.2003, Az.: 2 W 233/03
Beschluss des LG Braunschweig vom 29.10.2003, Az.: 9 O 1358/03
Die Domain fh-wf.de unterliegt nach dem OLG Braunschweig als Abkürzung für die Fachhochschule Wolfenbüttel dem Namensschutz des § 12 BGB. Der Beklagte habe durch Reservierung und Einrichtung einer Domain eine Namensleugnung vorgenommen.
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19. Dezember 2003

fh-wf.de – fragwürdiges Namensrecht der Fachhochschule Wolfenbüttel

Beschluss des OLG Oldenburg vom 19.12.2003, Az.: 2 W 233/03
Beschluss des LG Braunschweig vom 29.10.2003, Az.: 9 O 1358/03
Die Domain fh-wf.de unterliegt nach dem OLG Braunschweig als Abkürzung für die Fachhochschule Wolfenbüttel dem Namensschutz des § 12 BGB. Der Beklagte habe durch Reservierung und Einrichtung einer Domain eine Namensleugnung vorgenommen.
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19. Dezember 2003

Internet-Auktion

Urteil des LG Bonn vom 19.12.2003, Az.: 2 O 472/03 Es besteht weder eine Anscheinsvollmacht für ein Handeln unter fremdem Mitgliedsnamen noch eine tatsächliche Vermutung für die Identität von Teilnehmer und Inhaber des Mitgliednamens, wenn man an einer passwortgeschützten Internetauktion teilnimmt. Verschafft sich ein haushaltsangehöriges, minderjähriges Kind des Inhabers des Mitgliednamens unbefugt dessen Passwort und verwendet es dieses zur Teilnahme an der Auktion unter dessen Mitgliedsnamen, so gilt dies ebenfalls.
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15. Dezember 2003

Private Nutzung der betrieblichen Computeranlage

Urteil des LAG Köln vom 15.12.2003, Az.: 2 Sa 816/03 Die private Nutzung der betrieblichen Computeranlage führt regelmäßig zu Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor allem, wenn die Nutzung nicht geregelt ist, wirft dies Probleme auf. Generell ist anzumerken, dass das Ausmaß und die Art der Nutzung der betrieblichen Computeranlage durch den Arbeitgeber vorgegeben wird. Eine Privatnutzung kann komplett untersagt werden. Ist nichts geregelt, bedarf es laut Landesarbeitsgericht Köln der vorherigen Abmahnung des Arbeitnehmers, wenn dieser während der Arbeitszeit private Emails versendet.
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18. November 2003

grundke.de – kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

Urteil des LG Hannover vom 18.11.2003, Az.: 18 O 300/02

Nach dem Urteil des LG Hannover verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.

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06. November 2003

Verkürzter Einzelverbindungsnachweis kein Anscheinsbeweis für erbrachte Leistung

Urteil des AG Lübeck vom 06.11.2003, Az.: 29 C 2632/03 Das AG Lübeck hat entschieden, dass mit einem verkürzten Einzelverbindungsnachweis nicht nachgewiesen werden kann, ob überhaupt Leistungen in Anspruch genommen wurden. Hier wäre es Aufgabe der Klägerin gewesen, die vollständigen Zielrufnummern offenzulegen. Dies konnte der Klägerin auch zugemutet werden, da der Beklagte Einwendungen innerhalb der 80-Tages-Frist erhoben hat.
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