Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

16. Dezember 2004

Anforderungen an Internet-Werbung

Urteil des BGH vom 16.12.2004, Az.: I ZR 222/02 a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen. b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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02. Dezember 2004

weltonline.de – kein Domaingrabbing durch Registrierung zahlreicher Gattungsdomains

Urteil des BGH vom 02.12.2004, Az.: I ZR 207/01 a) In der Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname liegt in der Regel keine sittenwidrige Schädigung, auch wenn es naheliegt, daß ein Unternehmen diesen Domainnamen für seinen Internetauftritt verwenden könnte. b) Der Inhaber des bekannten Zeitungstitels DIE WELT kann gegen einen Dritten, der sich den Domainnamen "weltonline.de" hat registrieren lassen, nicht vorgehen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß der Domainname im geschäftlichen Verkehr in einer das Kennzeichen verletzenden Weise verwendet werden soll.
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11. November 2004

Gestaltung einer Internetseite unterfällt dem Urheberschutz

Urteil des LG München I vom 11.11.2004, Az.: 7 O 1888/04 1. Bei Erreichung der erforderlichen Schöpfungshöhe kann eine Website als Computerprogramm bzw. Multimediawerk urheberrechtlichen Schutz beanspruchen. 2. Die alleinige Urheberschaft des Auftragnehmers wird nicht dadurch berührt, dass der Auftraggeber dem Websitegestalter lediglich die Texte, Grafiken und Bilder zur Einbindung in die Homepage liefert. 3. Ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wird dann ausgelöst, wenn dem Auftraggeber nach der werkvertraglichen Vereinbarung ein Nutzungsrecht erst nach vollständiger Bezahlung zusteht. Dadurch ist eine Nutzung durch Onlinestellen vor Bezahlung rechtswidrig.
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03. November 2004

BGH stärkt Widerrufsrechte der Verbraucher bei Internet-Auktionen

Urteil des BGH vom 03.11.2004, Az.: VIII ZR 375/03 Mit Spannung wurde das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 03. November 2004 zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Internet-Auktionen erwartet. Der BGH entschied jetzt, dass Verbraucher, die im Rahmen sogenannter Internet-Auktionen, wie z.B. ebay, Waren von gewerblichen Anbietern ersteigern, bei bestimmten Vertragsgestaltungen ein Widerrufsrecht zusteht. Diese Entscheidung bestätigt unsere Rechtsauffassung zu Internet-Auktionen. Wir haben bereits in eigenen Fällen zugunsten unserer Mandanten die Anerkennung von Widerrufsrechten bei gewerblichen Internet-Händler erstreiten können. Zudem liegen uns diesbezüglich auch interessante Fallkonstellationen vor, in denen der Verkäufer behauptet, er würde als Privatmann auftreten, anhand eindeutiger Kriterien, z.B. die großen Mengen der verkauften Waren, etc., konnten wir aber nachweisen, dass es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt
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21. Oktober 2004

deutsche-anwalthotline.de – Domainumleitung ist wettbewerbswidrig

Urteil des LG Erfurt vom 21.10.2004, Az.: 2 HK O /77/04 1. Eine aus Branchen- oder Gattungsbegriffen in Verbindung mit einer Herkunftsangabe zusammengesetzte Internetadresse genießt keinen kennzeichenrechtlichen Schutz. 2. Es liegt ein Behinderungswettbewerb vor, wenn ein Domainname verwendet wird, der dem eines Mitbewerbers außerordentlich ähnlich ist und eine automatisch Weiterverlinkung von diesem Domainnamen auf das eigene Angebot erfolgt. 
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13. Oktober 2004

hotel-maritime.de – Verwechslungsgefahr nur bei wirtschaftlich relevantem Inlandsbezug

Urteil des BGH vom 13.10.2004, Az.:Z 163/02
Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.05.2002, Az.: 3 U 312/01
Urteil des
LG Hamburg vom 03.08.2001, Az.: 416 O /294/00 a.) Zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ reicht es aus, daß die Verletzung des geschützten Rechtsguts im Inland behauptet wird und diese nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Zuständigkeit ist nicht davon abhängig, daß eine Rechtsverletzung tatsächlich eingetreten ist. b) Nicht jedes im Inland abrufbare Angebot ausländischer Dienstleistungen im Internet kann bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen i.S. von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kennzeichenrechtliche Ansprüche auslösen. Erforderlich ist, daß das Angebot einen wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug aufweist.
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22. September 2004

Sind Domains pfändbar?

Beschluss des LG Mönchengladbach vom 22.09.2004, Az.: 5 T 445/04
Beschluss des LG München vom 12.02.2001, Az.: 20 T 19368/00 Internet-Domains sind laut Beschluss des LG Mönchengladbach vom 22.09.2004 als schuldrechtliche Ansprüche des Inhabers des Domainnamens gegenüber der DENIC pfändbar. Gegenstand der Pfändung ist ein "anderes Vermögensrecht" im Sinne des § 857 ZPO. Die schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber gegenüber der DENIC zustehen, sind übertragbar. Die Entscheidung des LG Mönchengladbach hat die Praxisrelevanz der Pfändung von Domains erkannt.
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09. September 2004

Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers – mho.de

Urteil des BGH vom 09.09.2004, Az. I ZR 65/02 Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 - shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. - maxem.de).
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05. September 2004 Kommentar

Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer

Kommentar zum Beschluss des LG München I

Das Verbraucherportal dialerschutz.de hat am LG München I über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen ein Münchner Unternehmen und dessen Geschäftsführer erwirkt. Letzteren wurde vom LG untersagt gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem darf der Betreiber nicht für den Zugang zu solchen Informationen werben, die es auf der Trittbrett-Fahrer-Webseite gar nicht gibt.

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