Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

02. Juni 2005

Sofort-Kauf bei eBay ist bindend

Urteil des AG Düsseldorf vom 02.06.2005, Az.: 51 C 18697/04 Das Amtsgericht Düsseldorf nimmt Stellung zum Sofort-Kauf bei eBay und den Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung.
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14. April 2005

Missbräuchliche Registrierung gleich lautender Domains (Advanced Microwave Systems)

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 14.04.2005, Az.: 5 U 74/04 Die Antraggegner ließen Ende 2003 die streitgegenständlichen vier Internet-Domains, die wesentliche Bestandteile der Unternehmensbezeichnung der Antragstellerin beinhalten, für sich registrieren und leiteten Interessenten von dort mit einem Link auf die homepage des Antraggegner weiter. Die Antragsstellerin beanstandete das Verhalten der Antraggegner als marken- und wettbewerbswidrig. Sie ist der Auffassung, die Antraggegner legten es darauf an, bei den angesprochenen Verkehrskreisen Verwechslungen zwischen den Parteien hervorzurufen.
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11. April 2005

fatum.de – Namensrecht contra Sprachgebrauch

Urteil des LG München I vom 11.04.2005, Az.: 27 O 16317/04 1. Ein nur von einem kleinen Teil der angesprochenen Verkehrskreise als beschreibender Begriff vorgenommene Interpretation eines Domainnamens steht der Annahme einer Namensverletzung nicht entgegen. 2. Die mit der Registrierung der Domain erworbenen Prioritätsrechte des Domaininhabers treten hinter die berechtigten Interessen des Namensrechtsinhabers zurück, wenn der Domaininhaber die Domain nicht intensiv genutzt hat und diese veräußern wollte.
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30. März 2005

Verwendung fremder Namens- und Markenrechte

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.03.2005, Az.: 2a O 10/05 Das LG Düsseldorf bestätigt seine Einstweilige Verfügung vom 19. Januar 2005. Auch bei Verwendung eines Links ist es unzulässig, fremde Marken (hier: Geschäftskennzeichen) im Zusammenhang mit Werbe-Anzeigen für direkte Konkurrenten des Markeninhabers zu verwenden, § 15 Abs. 2 MarkenG. Obwohl der Antragsgegner selbst keine Versicherungsvergleiche anbot, reicht die Branchennähe zum Inhalt seiner Anzeigen aus. Beide Parteien richten sich mit ihren Angeboten an Kunden, die Versicherungsvergleiche im Internet suchen. Der Antragsgegner betreibt im großen Umfang eine Pseudo-Suchmaschine, die Einträge in der Art eines Telefonbuchs nur vortäuscht. Dabei hatte er - ungeprüft - automatisch Inhalte aus dem DMOZ-Verzeichnis verwendet und diese mit AdSense-Anzeigen von Google verbunden, mit denen für Konkurrenten des Markeninhabers geworben wird.
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23. März 2005

Access-Provider-Vertrag

Urteil des BGH vom 23.03.2005, Az.: III ZR 338/04 Zur rechtlichen Einordnung eines Vertrags über die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Provider-Vertrag).
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11. März 2005 Kommentar

EuGH: Verbraucherschutz im Internet soll auch für Automieter gelten

Kommentar zum Urteil des EuGH vom 10.03.2005, Az.: C-336/03

Bei Geschäften im Internet soll der Verbraucher künftig noch mehr geschützt werden. Das Widerrufsrecht für über das Internet geschlossene Kauf- und Dienstleistungsverträge soll auch für Mietwagen gelten. Diese Auffassung vertritt Christine Six-Hackl, Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Aufhänger des Rechtsgutachtens von Six-Hackl ist die Ausnahmeklausel der britischen Autovermietung EasyCar: EasyCar vermietet über das Internet Fahrzeuge, erstattet jedoch bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden, keine Kosten. Der Kunde hat zwar ein Rücktrittsrecht, erhält aber den Mietpreis nicht mehr. EasyCar vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Autovermietungen um "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereicht Beförderung" handelt und somit unter die Ausnahme des Art. 3 Abs. 2 Fernabsatzrichtlinie fällt. Nach dieser Richtlinie besteht das Widerrufsrecht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen, die in Form von Versteigerungen geschlossen werden.

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11. Februar 2005

Problemkreis der privaten Nutzung von Internet und Telefon des Arbeitgebers

Urteil des LAG Köln vom 11.02.2005, Az.: 4 Sa 1018/04 Ob und in welchem Umfang die Benutzung betrieblicher Kommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu privaten Zwecken arbeitsvertragswidirg ist, richtet sich primär nach den arbeitsvertraglichen Regelungen. Fehlt eine solche Regelung, so kann der Arbeitnehmer in der Regel berechtigter Weise von der Duldung derartiger Handlungen in angemessenem Umfang ausgehen.
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21. Dezember 2004

Vorlageverpflichtung der technischen Überprüfung eines Mobilfunkanschlusses

Urteil des AG Cochem vom 21.12.2004, Az.: 2 C 449/04 1. Wird gegen eine Mobilfunkrechnung Einwendung erhoben und teilt der Anbieter daraufhin mit, dass die durchgeführte technische Überprüfung keinen Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Abrechnung ergebe, so kann der Kunde mehr als zwei Jahre später die Vorlage der technischen Überprüfung nicht mehr verlangen. Im Rechtsstreit ist in diesem Fall von der gesetzlichen Vermutung auszugehen, dass die Verbindungsentgelte zutreffend ermittelt worden sind. 2. Ist die monatliche Abrechunung in den AGB eines Mobilfunkdiensteanbieters vorgesehen und wird darauf hingwiesen, dass die Abrechnung erst nach Übermittlung der Daten erfolgt, so handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist und der Anbieter kann trotz der späten Übersendung einer Rechnung seine Forderung geltend machen.
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16. Dezember 2004

Anforderungen an Internet-Werbung

Urteil des BGH vom 16.12.2004, Az.: I ZR 222/02 a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen. b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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