Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

08. Februar 2007

Verwendung einer Marke in Form von „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ ist unzulässig

Urteil des BGH vom 08.02.2007, Az.: I ZR 77/04 Wenn auf Webseiten Markennamen in weißer Schrift auf weißem Hintergund eingebunden werden, spricht man von "Weiß-auf-Weiß-Schrift". Diese Markennamen sind für den Besucher der Seiten unsichtbar, werden jedoch von Suchmaschinen gefunden und verbessert dadurch die Listung der Webseite, wenn die jeweiligen Markennamen in den Suchmaschinen eingeben werden. Dieses Vorgehen hat der BGH klar für unzulässig erklärt.
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08. Februar 2007

Internet-Werbung mit befristeter Preissenkungsaktion wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Stuttgart vom 08.02.2007, Az.: 2 U 136/06 1. Die Bewerbung einer Preisreduzierung durch einen Lebensmittel-Discounter im Internet unter der Bezeichnung "billiger" verstößt dann gegen §§ 3, 4 Nr. 4 UWG, wenn die Reduzierung bereits im Zeitpunkt der Werbung als eine befristete geplant ist und die Befristung weniger als 1 Monat beträgt. ...
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08. Februar 2007

grundke.de

Urteil des BGH vom 08.02.2007, Az.: I ZR 59/04

1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.6.2005 – I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 – segnitz.de).

2. Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung – abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags – dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber zu hinterlegen, und diese Information nur mit Zustimmung des Treuhänders offenbart.

3. Hat der Namensträger einen Dritten auf eine einfach und zuverlässig zu überprüfende Weise mit der Registrierung seines Namens als Internet-Adresse beauftragt, so ist es für die Priorität der Registrierung gegenüber Gleichnamigen nicht von Bedeutung, wenn der Vertreter den Domainnamen abredewidrig auf den eigenen Namen und nicht auf den Namen des Auftraggebers hat registrieren lassen.

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23. Januar 2007

Double-Opt-In-Verfahren

Urteil des LG Berlin vom 23.01.2007, Az.: 15 O 346/06 Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Check-Mail bei einem Double-Opt-In-Verfahren für eine Newsletter-Bestellung kein Spam ist. Dies begründet das Gericht damit, dass es dem Verwender eines eines Double-Opt-In-Verfahrens nicht zuzumuten sei, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass diese Funktion nicht zur Versendung von E-Mails an Personen missbraucht wird, die einen Empfang nicht selber veranlasst haben.
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18. Januar 2007

Unversicherter Versand

Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2007, Az.: 315 O 457/06 Der Zusatz "unversicherter Versand" stellt keine Irreführung des Verbrauchers dar. "Freibleibende Angebote" und die Annahmeverweigerung "unfreier Sendungen" sind unzulässig.
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01. Januar 2007

Neuer Basiszinssatz seit 01.01.2007 bei 2,70 %

Der neue Basiszinssatz seit 01.01.2007 beträgt 2,70 % und gilt bis zum 30.06.2007. Zur Zeit können gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, 7,70 % geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen des § 286 BGB vorliegen und die fällige Rechnung nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung beglichen wurde. Dieser Zinssatz ist variabel und liegt nach § 288 BGB immer 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Er kann aber nur geltend gemacht werden, wenn gegenüber dem Verbraucher ein besonderer Hinweis in der Rechnung erfolgte. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB können 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, also somit 10,70 %, geltend gemacht werden.
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15. Dezember 2006

Handeln im fremdem Namen bei Online-Auktion

Urteil des LG Aachen vom 15.12.2006, Az.: 5 S 184/06 Überlässt ein bei einer Online-Auktionsplattform angemeldetes Mitglied seine Kennung und sein Passwort einem anderen zur Nutzung, muss er sich dessen Handeln nach den Grundsätzen der Rechtsscheinvollmacht als eigenes Handeln zurechnen lassen und ist Vertragspartner eines in seinem (Mitglieds-)Namen abgeschlossenen Kaufvertrags.
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