Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

06. Oktober 2005

Erhöhter Datentransfer nach DDos-Attacke

Urteil des AG Gelnhausen vom 06.10.2005, Az.: 51 C 202/05 Wird ein Server Ziel von DDos-Attacken, so kann sich ein Serverbetreiber nicht darauf berufen, dass Leistungen wegen dieser Attacken erfolgten und deshalb ein erhöhter Datentransfer erfolgt sei. Ihn trifft eine Zahlungspflicht für die durch die Attacken erfolgten Kosten. Er kann sich bei den Verursachern der Attacke schadlos halten.
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05. Oktober 2005

Versandkostenangabe bei Internetverkauf

Urteil des BGH vom 05.10.2005, Az.: VIII ZR 382/04 Nach den gesetzlichen Vorschriften hat ein Internethändler auch die vom Käufer zu tragenden Versandkosten anzugeben. Eine klare und verständliche Information des Verbrauchers über zusätzlich zum Warenpreis anfallende Liefer- und Versandkosten im Online-Warenhandel kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch erfolgen, ohne dass die Versandkosten noch einmal in einer - auf der für die Bestellung eingerichteten Internetseite unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs erscheinenden - "Bestellübersicht" neben dem Warenpreis der Höhe nach ausgewiesen werden müssen. Es ist somit ausreichend, wenn die Liefer- und Versandkosten auf der Angebotsseite angegeben werden. Für unwirksam erklärten die Karlsruher Richter hingegen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internethändlers enthaltene Klausel:  "Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck". Eine derartige Regelung läuft zwingenden gesetzlichen Vorschriften zuwider, wonach dem Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages, z. B. wegen Widerrufs, stets der Kaufpreis zurückzuerstatten ist.
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30. September 2005

mahngericht.de

Urteil des LG Köln vom 30.09.2005, Az.: 20 U 45/05 Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rechtsstreit um die Domain mahngericht.de verloren: Nachdem die Klage des Bundeslandes gegen eine Privatperson vom OLG Köln abgewiesen und die Revision nicht zugelassen wurde, legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof wies mit einem kurzen Beschluss (Beschluss vom 01.06.2006, Az.: I ZR 186/05) die Beschwerde zurück: die Sache habe keine grundsätzliche Bedeutung und diene auch nicht der Fortbildung des Rechts.
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09. September 2005

Urheberrechtsverletzung durch Personal Video Recorder

Urteil des OLG Köln vom 09.09.2005, Az.: 6 U 90/05 Ein Sendunternehmen, das unter einer von ihm betriebenen Internetadresse Fernsehprogramme anbietet, aus denen sich der Internetnutzer einzelne Sendungen auswählen und zeitversetzt auf dem eigenen PC ansehen kann, nachdem das Sendeunternehmen eine von sich digitalisierte Fassung der ausgewählten Sendung auf einem dem jeweiligen Nutzer zugewiesenen Speicherplatz auf dem Server des Sendeunternehmens gespeichert hat, erfüllt den Tatbestand des § 19 a UrhG und greift in das Vervielfältigungsrecht des betroffenen Fernsehsenders nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 UrhG ein. Die Vervielfältigungsstücke i. S. des § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG werden dabei vom Anbieter und nicht vom Internetnutzer hergestellt. Bei einer unentgeltlichen Gewährung des Programmabrufs greift der Privilegierungstatbestand des § 53 Abs. 1 S. 2 UrhG. Sowohl die „Widerrechtlichkeit“ nach § 97 Abs. 1 UrhG als auch die Unzulässigkeit des Inverkehrbringens i. S. des § 53 Abs. 1 UrhG entfallen.
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28. Juli 2005

Kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen

Urteil des BGH vom 28.07.2005, Az.: III ZR 3/05 a) Zwischen dem Inhaber eines Telefonanschlusses, von dem aus ein Mehrwertdienst angewählt wird, und dem Verbindungsnetz- sowie dem Plattformbetreiber kommt kein Vertrag über die Erbringung von Verbindungsleistungen zustande, wenn die Mitwirkung des Betreibers an der Herstellung der Verbindung nach außen nicht deutlich wird. b) Ein Entgeltanspruch wird in diesen Fällen auch nicht durch § 15 Abs. 1 Satz 1 TKV begründet.
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15. Juli 2005

Haftung für Links und Haftung des Serverbetreibers bei Urheberechtsverletzungen

Urteil des LG Hamburg vom 15.07.2005, Az.: 308 O 378/05 1.) Das Anbieten im Internet von editierten Links („eDonkey-Links“), die die Suche und den Download zu TV-Serien in Internet-Tauschbörsen ermöglicht begründet einen Unterlassungsanspruch aus § 97 UrhG. 2.) Sowohl der Seitenbetreiber als auch der Serverinhaber seien als Störer verantwortlich, da sie den Zugriff auf Filmplagiate nachhaltig erleichteren.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist Wettbewerbswidrig

Beschluss des Obersten Gerichtshofs Österreich vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist wettbewerbswidrig

Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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05. Juli 2005

BGH zur Pfändung von Internet Domains

Urteil des BGH vom 05.07.2005, Az.: VII ZB 5/05 a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen. b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen.
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