Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

29. Juni 2006

Beschlagnahme von E-Mails bei Provider

Urteil des BVerfG vom 29.06.2006, Az.: 2 BvR 902/06 Bei der Beschlagnahme von bei einem Provider gespeicherten E-Mails und deren anschließenden Auswertung kann das Fernmeldegeheimniss nach Art. 10 GG betroffen sein. Hier ist abzuwägen, für wen der Eingriffe schwerer wiegt. Es muss einerseits dem sich aus dem Fernmeldegeheimnis ergebenden besonderen Schutzbedürfnis Rechnung getragen werden und andererseits die Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden.
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28. Juni 2006

Verkauf von Markenparfum ohne Umverpackung bei eBay verboten

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 28.06.2006, Az.: 5 U 213/05 Der Inhaber von Marken für Parfumartikel kann sich dem Vertrieb dieser Artikel in einer veränderten Umverpackung oder nach Entfernung der Umverpackung nach § 24 Abs. 2 MarkenG aus berechtigten Gründen widersetzen, da die Wertschätzung von Parfumprodukten auch in erheblichem Umfang durch die äußere Gestaltung und die Präsentation der Produkte bestimmt wird.
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21. Juni 2006

Streitwert negativer Bewertungen und Leistungsort bei Online-Auktionen

Urteil des AG Koblenz vom 21.06.2006, Az.: 151 C 624/06 1. Die Angabe von Versandkosten in einem Internetangebot bei eBay besagt nicht, dass der Käufer die Ware nur auf dem Versandweg beziehen kann. Das folgt auch nicht daraus, dass als Zahlungsmethode nur "Überweisung" angegeben ist. Die Abholung beim Verkäufer ist nur bei einer entsprechenden Parteivereinbarung ausgeschlossen. Dafür ist der Verkäufer beweispflichtig. 2. Die grundlose Bezeichnung eines Käufers als "spaßbieter" im eBay-Bewertungsforum ist beleidigend und gibt dem Verletzten einen Widerrufs- und Unterlassungsanspruch. 3. Da das eBay-Bewertungsforum jedermann zugänglich ist und ungerechtfertigte negative Bewertungen auch bei einem privaten eBay-Nutzer weitere Geschäftsabschluüsse beeinträchtigen können, beträgt der Streitwert einer Widerrufs- und Unterlassungsklage selbst dann 3.000,- €, wenn der maßgebliche Kaufvertrag nur ein Bagatellgeschäft war (hier: Kaufpreis von 1 €).
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14. Juni 2006

Anforderungen für Kenntnisverschaffung der AGB bei Bestellung im Internet

Urteil des BGH vom 14.06.2006, Az.: I ZR 75/03 Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung kann es genügen, wenn bei einer Bestellung über das Internet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können. Zur Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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01. Juni 2006

Telefax-Werbung II

Urteil des BGH vom 01.06.2006, Az.: I ZR 167/03 Der BGH hat folgendes entschieden: Es stellt eine belästigende Werbung dar, an einen Gewerbetreibenden per Telefax unaufgefordert Werbeschreiben zu richten, der nicht ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt habe oder dessen Einverständnis nicht anhand konkreter Umstände vermutet werden könne.
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24. Mai 2006

Nicht angeforderte E-Mails unzumutbare Belästigung

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.05.2006, Az.: I-15 U 45/06 Nach der gesetzlichen Wertung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt die unverlangte, d.h. die ohne das vorherige ausdrückliche oder stillschweigende Einverständnis des Adressaten abgeschickte E-Mail-Werbung eine unzumutbare Belästigung dar. Die Unzumutbarkeit der Belästigung durch unverlangte E-Mail-Werbung folgt zum einen aus dem Kostenaufwand (Telefonkosten plus ggf. Nutzungsgebühren) und zum anderen aus dem Aufwand an Mühe und Zeit für die Wahrnehmung und Aussonderung unerbetener E-Mails.
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18. Mai 2006

Rechtsverletzung durch Verwendung von Metatags

Urteil des BGH vom 18.05.2006, Az.: I ZR 183/03 a) Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahrnehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin. b) Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.
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17. Mai 2006

Anforderung an eine Anbieterkennzeichnung bei Werbung im Internet

Urteil des LG Düsseldorf vom 17.05.2006, Az.: 12 O 496/05 Im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs darf nicht ohne eine Anbieterkennzeichnung oder die Vertretungsberechtigten der GmbH geworben werden. Auch ein einfaches "H. Metin" ist nicht ausreichend und weiterhin abmahnfähig, da unlauter. Zudem sind bereits abgemahnte unzulässige Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung zu ändern. Geschieht dies nach 1 1/2 Monaten immer noch nicht, kann sich eine GmbH nicht darauf berufen, dass der Dienstleister als Dritter, welcher für die Korrektur beauftragt wurde, eine gewisse Zeit zur Korrektur benötigt. Der Mitbewerber kann vielmehr die Klauseln erneut abmahnen und eine angemessene Vertragsstrafe fordern. Das Gericht führte dazu aus, dass sich die GmbH das Verhalten der von ihr beauftragten Dritter zurechnen lassen muss und zum anderen liegt es fern jeglicher Lebenserfahrung, dass die Korrektur einiger Klauseln im Internet mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
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30. März 2006

Arzneimittelwerbung im Internet

Urteil des BGH vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03 a) Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden. b) Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht. c) Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.
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