Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

19. August 2026

Domainkauf zur Behinderung eines Mitbewerbers ist unlauter

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 22.07.2026, Az.: 6 W 8/26

Der Erwerb einer mit der Unternehmensbezeichnung eines Mitbewerbers verwechslungsfähigen Domain kann eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn die Domain auf die eigene Internetseite weitergeleitet und dem Mitbewerber anschließend zum Kauf angeboten wird. Eine auf Behinderung und Irreführung gestützte Beanstandung desselben Lebenssachverhalts begründet dabei nur einen einheitlichen Streitgegenstand. Das OLG Köln wies deshalb die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen die ihr auferlegte Kostenlast zurück.

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19. August 2026

Fehlgeleitete Bewerbungsnachricht kann DSGVO-Schaden begründen

Urteil des BGH vom 23.06.2026, Az.: VI ZR 97/22

Die versehentliche Übermittlung einer vertraulichen Bewerbungsnachricht an einen unbeteiligten Dritten kann einen immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen. Ein solcher Schaden liegt jedenfalls vor, wenn der Dritte die unbefugt erhaltenen Informationen tatsächlich zur Kenntnis nimmt, den Betroffenen darauf anspricht und dadurch der Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten konkrete Folgen hat. Einen Unterlassungsanspruch lehnte der BGH dagegen ab, weil das Bewerbungsverfahren beendet war und deshalb keine Wiederholungsgefahr für eine gleichartige Datenübermittlung mehr bestand. Zur Bestimmung der Höhe des immateriellen Schadensersatzes verwies der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurück.

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19. August 2026

OLG Bamberg: DSA-Pflichten für Online-Marktplätze

Urteil des OLG Bamberg vom 29.07.2026, Az.: 3 UKl 13/25 e

Das OLG Bamberg hat mehrere Vorgaben des Digital Services Act zu Empfehlungssystemen, Inhaltsmoderation und Meldeverfahren als verbraucherschützend eingeordnet. Ein Online-Plattformbetreiber muss insbesondere die relative Bedeutung wichtiger Parameter seines Empfehlungssystems nachvollziehbar erläutern und Informationen zur Inhaltsmoderation leicht zugänglich bereitstellen. Ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte ist nicht leicht zugänglich, wenn der Meldebutton nicht hinreichend aussagekräftig bezeichnet ist oder zuvor ein Kundenkonto angelegt werden muss. Die Klage blieb dagegen hinsichtlich der Depersonalisierungsoption für nicht eingeloggte Nutzer und der Zugänglichkeit der AGB-Zusammenfassung ohne Erfolg.

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13. August 2026

GEMA gegen SUNO: KI-Musikgenerator verletzt Urheberrechte

Urteil des LG München I vom 31.07.2026, Az.: 42 O 763/25

Nach einer von DATEV veröffentlichten Pressemitteilung hat das LG München I der GEMA gegen den Anbieter des KI-Musikgenerators SUNO überwiegend Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zugesprochen. Die Kammer geht danach davon aus, dass sechs geschützte Musikwerke in den KI-Modellen v3.5 und v4 reproduzierbar memorisiert und dadurch vervielfältigt worden seien. Auch die in Deutschland erzeugten Outputs verletzten nach der mitgeteilten Entscheidung Urheberrechte, weil darin originelle Elemente der Musikwerke wiedererkennbar seien und die Verantwortung hierfür bei der Beklagten liege. Nach der Pressemitteilung seien weder die Schranke für Text und Data Mining noch hinsichtlich des Trainings in den USA die Fair-Use-Doktrin einschlägig; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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12. August 2026

Kündigungsbutton muss eindeutig und vollständig zugänglich sein

Urteil des Landgerichts München I vom 14.07.2026, Az.: 33 O 14294/25

Ein Anbieter kostenpflichtiger Pay-TV-Abonnements darf Verbraucher bei der Online-Kündigung nicht durch mehrere unterschiedlich bezeichnete Schaltflächen über den maßgeblichen Kündigungsweg im Unklaren lassen. Das Landgericht München I beanstandete insbesondere das parallele Angebot der Schaltflächen „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“, weil nur eine davon zur elektronischen Kündigung führte. Bei einer ordentlichen Kündigung darf zudem die Angabe eines Kündigungsgrundes nicht zur Pflicht gemacht werden. Auch muss die vollständige Bestätigungsseite einschließlich der Kündigungsschaltfläche unmittelbar zugänglich sein und darf nicht erst nach vorgelagerter Auswahl der Kündigungsart eingeblendet werden.

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06. August 2026

EuGH begrenzt DSGVO-Ausnahmen für Online-Strafurteile

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 09.07.2026, Az.: C-199/24

Mitgliedstaaten dürfen auf Grundlage von Art. 85 Abs. 1 DSGVO keine über Art. 85 Abs. 2 DSGVO hinausgehenden Ausnahmen für Verarbeitungen schaffen, die keinen journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken dienen. Betroffene dürfen gegen die entgeltliche Veröffentlichung ihrer strafrechtlichen Verurteilungen im Internet nicht ausschließlich auf eine Strafanzeige oder Schadensersatzklage wegen Verleumdung verwiesen werden. Eine solche Veröffentlichung erfolgt nur dann zu journalistischen Zwecken, wenn sie einer redaktionellen Überarbeitung oder Linie folgt, Tatsachen überprüft und journalistische Berufs- und Ethikregeln einhält. Über den Schadensersatzanspruch des Betroffenen muss nun das schwedische Ausgangsgericht unter Beachtung dieser Vorgaben entscheiden.

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06. August 2026

EuGH: YouTube-Partnerprogramm schließt Haftungsprivileg aus

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.07.2026, Az.: C-421/24

Das Hosting von Videos mit Werbung für entgeltliche Glücksspiele fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich der E-Commerce-Richtlinie. Die in der Richtlinie vorgesehene Ausnahme für Glücksspieltätigkeiten erfasst zwar die Glücksspielwerbung selbst, nicht aber deren neutrale technische Speicherung durch eine Videoplattform. Das Haftungsprivileg für Hosting-Anbieter greift jedoch nicht, wenn der Plattformbetreiber mit dem Kanalinhaber Werbeeinnahmen teilt und dabei die wesentlichen Inhalte des Kanals überprüft. Eine solche Prüfung vermittelt dem Betreiber konkrete Kenntnis vom Kernthema und schließt eine rein technische, automatische und passive Rolle aus.

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22. Juli 2026

Keine Pausenwerbung auf der Online-Kündigungsseite

Urteil des BGH vom 16. Juli 2026, Az.: I ZR 200/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf. Ein zusätzliches Angebot, einen Fitnessstudiovertrag statt der Kündigung beitragsfrei zu pausieren, ist dort unzulässig. Solche Zusatzinformationen können den bereits eingeleiteten Kündigungsvorgang ablenken, verzögern oder faktisch erschweren. Der BGH hob das Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und gab dem Unterlassungsantrag des Verbraucherverbandes statt.

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10. Juli 2026

Irreführende Amazon-Bewertungen nach Produktänderung

Beschluss des OLG Köln vom 18.05.2026, Az.: 6 W 30/26

Ein Amazon-Händler darf Kundenbewertungen nicht weiterverwenden, wenn er einen wesentlichen Bestandteil des bewerteten Produkts austauscht. Das gilt insbesondere, wenn ein Komplettpaket nach dem Wechsel eines Wechselrichters unter derselben ASIN angeboten wird. Die übernommenen Bewertungen können Verbraucher über die Zahl der tatsächlich für das aktuelle Produkt abgegebenen Rezensionen irreführen. Das OLG Köln gab der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin statt und erließ die beantragte einstweilige Verfügung.

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01. Juli 2026

Bewertungsportal darf gelöschte Rezensionen ausweisen

Beschluss des OLG Köln vom 12.06.2026, Az.: 15 W 55/26

Ein Bewertungsportal darf bei einem Praxiseintrag darauf hinweisen, wie viele Bewertungen im vergangenen Jahr aufgrund von Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Die Angabe ist nach Ansicht des OLG Köln personenbezogen, aber sachlich richtig und rechtmäßig verarbeitet. Das Transparenzinteresse des Portals und seiner Nutzer überwiegt die Interessen des betroffenen Arztes. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung blieb ohne Erfolg.

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