Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

05. November 2025

Keine Markenrechtsverletzung durch Verwendung als Keyword

Schwarzes Buch mit Aufschrift Markenrecht wird aus dem Regal gezogen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 07.08.2025, Az.: 20 U 73/24

Das Gericht stellte fest, dass eine Benutzung des Zeichens vorliegt, wenn es als Keyword für Suchen installiert worden sei, daraus allerdings keine Markenrechtsverletzung resultierte. Zur Beurteilung der Verletzung müsse die Sicht eines durchschnittlichen Internetnutzers herangezogen werden, um zu beurteilen, ob die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeinträchtigt wurde. Dies ist nicht der Fall, da dem Durchschnittsnutzer bekannt ist, dass gerade auf dem Feld der streitgegenständlichen Staubsaugerbeutel eine große Anzahl kompatibler Produkte anderer Anbieter existieren. Daher schenkt er dem Umstand, dass ein solcher Artikel mit den Worten „passend für“ beworben wird, und der fehlenden Markenkennzeichnungen besondere Aufmerksamkeit. Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke scheidet also aus. Zudem erklärte das Gericht, dass ein Online-Marktplatz nicht kennzeichnen muss, dass teilweise oder ausschließlich Fremdprodukte in der Suchtrefferliste angezeigt werden.

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21. Oktober 2025

DSA-Meldeverfahren ist kein erzwungener Beschwerdeweg

DSA auf blauem Hintergrund
Beschluss des KG Berlin vom 25.08.2025, Az.: 10 W 70/25

Das KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin II aufgehoben und klargestellt, wie der Art. 16 des Digital Services Acts (DSA – VO (EU) 2022/2065) verstanden werden soll. Entgegen der erstinstanzlichen Auffassung muss der Nutzer, um rechtswidrige Inhalte bei einer Online-Plattform anzuzeigen, nicht zwingend das angebotene Verfahren benutzen. Dabei verweist das Gericht einerseits darauf, dass der Wortlaut des Art. 16 Abs. 1 S. 1 DSA keinen Zwang vorsieht. Zusätzlich lässt es die Argumentation, die Regelung des Art. 16 Abs. 3 DSA wäre unbedeutend, wenn weiterhin jede Form der tatsächlichen Kenntnisverschaffung zulässig wäre, nicht gelten.

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17. September 2025 Top-Urteil

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch KI-Stimmen

Youtube Zeitleiste Playbutton wird gedrückt
Urteil des LG Berlin II vom 20.08.2025, Az.: 2 O 202/24

Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn mittels KI die Stimme einer bekannten Person nachgeahmt wird und im Rahmen eines Youtube-Videos veröffentlicht wird, da ein großer Teil des Publikums davon ausgehen wird, dass die nachgeahmte Person gesprochen hat. Die Nutzung ist auch nicht von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, da die Stimme genutzt wurde um die gewerblichen Interessen des Youtubers zu fördern und der (unzutreffende) Eindruck erweckt wurde, dass die bekannte Person sich mit den Inhalten des Youtubers identifiziere.

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11. September 2025

EU-Beschlüsse formell unzureichend – Meta und Tiktok müssen trotzdem zahlen

Man sieht das digitale Europa, auf dem kleine gelbe Sterne liegen, die zueinander vernetzt sind.
EuG, Urteile vom 10.09.2025, Az: T-55/24, T-58/24

In zwei Entscheidungen hat das Gericht der Europäischen Union den Medienunternehmen Meta Platforms Ireland (T-55/24) und Tiktok (T-58/24) Recht gegeben. Die Praxis der EU-Kommission zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühr nach dem DSA, die sich an den durchschnittlichen monatlichen Nutzern bemisst, wurde auf eine falsche Grundlage gesetzt. Statt der angegebenen Beschlüsse müsste ein delegierter Rechtsakt vorliegen, um eine kohärente Auslegung der durchschnittlichen Nutzerzahl zu gewährleisten. Da dies nur ein formeller Fehler ist, wird die Pflicht zu Zahlung der Aufsichtsgebühr aufrechterhalten, bis die Kommission einen entsprechenden Rechtsakt geschaffen hat, was innerhalb eines Jahres erfolgen muss.

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29. August 2025

Verletzt eine negative Restaurantbewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastronoms?

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Beschluss des LG Berlin II vom 07.08.2025; Az.: 27 O 262/25 eV

Die Betreiberin eines Restaurants versuchte sich vor dem Landgericht (LG) Berlin II gegen die negative Bewertung "Gar nicht meins. Salz-Pfeffer-Verhältnis hat überhaupt nicht gepasst" mithilfe einer einstweiligen Verfügung wehren. Der begehrte Unterlassungsanspruch richtete sich dabei gegen den Hostingdienstleister, über den der Gast die Bewertung veröffentlichte. Das Landgericht wies den Antrag allerdings bereits als unzulässig ab. Laut LG Berlin II liege der Streitwert weit unter den für die Zuständigkeit des Landgerichts notwendigen EUR 5000,00, da gastronomische Bewertungen heutzutage derart üblich seien, dass das Publikum diese Äußerungen nicht als beweiszugängliche Tatsachenbehauptung verstehen. Vielmehr sei offensichtlich, dass es den persönlichen Geschmack als Meinung widerspiegelt. Unabhängig davon ist der Antrag zudem unbegründet. Die Restaurantbetreiberin wäre wegen des Digital Service Act (DSA) zur vorherigen Antragstellung bei dem Hostingdienstleister verpflichtet gewesen wäre.

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13. August 2025

Keine starke Kundenauthentifizierung durch pushTAN-Verfahren

Person benutzt Online-Banking App am Handy
Urteil des OLG Dresden vom 05.06.2025, Az.: 8 U 1482/24

Ein Mann wurde Opfer eines Phishing-Angriffs und gab auf telefonische Aufforderungen verschieden Aufträge in der S-pushTAN App frei. Dabei verletzte er nach dem OLG Dresden zwar grob fahrlässig seine Sorgfaltspflichten aus § 675l Abs. 1 S. 1 BGB und den AGB der Sparkasse, da ihn der Ablauf insbesondere mit der Medienpräsenz von Phishing argwöhnisch machen hätte müssen, aber der Sparkasse kann doch ein Mitverschulden zu Lasten gelegt werden. So muss sie sich ein Mitverschulden von 20 Prozent anrechnen lassen, da das Verfahren gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften verstößt. Laut Gericht lassen sich mit dem Zugang zum Online-Banking „sensible Zahlungsdaten“ einsehen, die für den Angriff benötigt wurden und nicht durch eine „starke Kundenauthentifizierung“ gemäß ZAG geschützt seien.

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11. August 2025

Pornografische Internetseiten gesperrt

Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.07.2025, Az.: 2 B 10576/25.OVG

Ein Eilantrag auf Aufhebung einer Sperrung einer Webseite ist rechtsmissbräuchlich, wenn hierdurch die zuvor ergangene sofort vollziehbare Verfügung - in der untersagt wurde pornografische Inhalte ohne Altersverifikationssystem zur Verfügung zu stellen – unterlaufen werden soll. Eine sofort vollziehbare Verfügung ist von deren Adressaten zu befolgen, solange und soweit diese nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder erledigt ist.

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17. Juli 2025

Unverpixelte Bilder dürfen bei überragendem Informationsinteresse früh veröffentlicht werden

Würfel die Presse buchstabieren auf Zeitschrift
Urteil des BGH vom 27.05.2025, Az.: VI ZR 337/22

Der BGH hat über die Revision des Spiegel entschieden, dass die Veröffentlichung eines unverpixelten Bildes des ehemaligen Wirecard Managers Bellenhaus rechtmäßig war. Nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG würde zwar das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen in einem Ermittlungsverfahren eine identifizierende Berichterstattung ohne Erlaubnis verbieten. Allerdings gelte in einem Verfahren von zeitgeschichtlicher Bedeutung eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, solange keine berechtigten Interessen dagegenstehen (§ 23 Abs. 2 KUG). Auf diese Ausnahme stellte der Gerichtshof ab, da sich Bellenhaus freiwillig öffentlich zu den Vorwürfen geäußert hatte und somit keine uneingeschränkten Persönlichkeitsrechte gegen die grundrechtliche Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) einwenden könnte.

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15. Juli 2025

Facebook-Nutzer bekommt wegen DSGVO-Verstößen Entschädigung von 5.000 Euro zugesprochen

Laptop mit Datenschutz Symbol
Pressemitteilung des LG Leipzig zum Urteil vom 04.07.2025, Az.: 05 O 2351/23

Das LG Leipzig hat einem Facebook-Nutzer eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zugesichert. Die europäische Facebook-Mutter Meta Platforms Ireland würde gegen europäische Datenschutzvorschriften verstoßen, indem ihre Business Tools, die auch in Drittseiten eingebaut werden, personenbezogene Daten verarbeitet und durch die personalisierte Werbung Milliardengewinne erwirtschaften. Dabei stützte das Gericht den Anspruch lediglich auf Art. 82 DSGVO und nicht, wie die Gerichte in vergleichbaren Fällen, auf nationales Recht. Auch von einer Anhörung des Klägers sah das Gericht ab, da keine konkrete Beschreibung des Schadens erwartbar war. Daher zog das Gericht einen aufmerksamen und verständigen „Durchschnitts“-Betroffenen zur Bestimmung der Entschädigung heran.

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07. Juli 2025 Top-Urteil

Kündigungsbutton auf Webseiten muss unmittelbar erreichbar sein

Finger auf Tastatur Button "Kündigung"
Urteil des BGH vom 22.05.2025, Az.: I ZR 161/24

Der BGH hat in einem Urteil erklärt, dass Kündigungsschaltflächen auf Webseiten unmittelbar erreichbar und eindeutig bezeichnet sein müssen. Nur so kann das Transparenzgebot des § 312k BGB bei Dauerschuldverhältnissen eingehalten werden. Begründet werde dies damit, dass die Vorschrift Verbraucher vor sog. „Kostenfallen“ schützen solle, indem Versteckspiele und ähnliche Hürden unterbunden werden. Unerheblich sei es hingegen, ob das Dauerschuldverhältnis eine Einmalzahlung oder fortlaufende Zahlungspflicht des Verbrauchers beinhalte.

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