Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

05. März 2026

KG Berlin macht DSA-Forschungszugang zu Plattformdaten gerichtlich durchsetzbar

Urteil des KG Berlin vom 17.02.2026, Az.: 1 W 399/25

Wer als Forscher i.S.d. Art. 40 DSA Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten einer sehr großen Online-Plattform verlangt, kann diesen Anspruch im Eilverfahren grundsätzlich gerichtlich durchsetzen. Für den Anspruch auf Forschungszugang sind dabei deutsche Gerichte international zuständig, wenn der maßgebliche Erfolgs-/Handlungsort in Deutschland liegt.

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02. März 2026

Hausverwaltung muss Echtheitsprüfung von Bewertungen offenlegen

Urteil des LG Stuttgart vom 03.02.2026 (Az.: 34 O 63/25 KfH)

Wer auf der eigenen Website mit Kundenbewertungen wirbt, muss Verbraucher darüber informieren, ob und wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von Personen stammen, die die Dienstleistung tatsächlich genutzt haben. Ein „Zugänglichmachen“ liegt dabei schon dann vor, wenn das Unternehmen die Bewertungen selbst veröffentlicht. Es ist nicht erforderlich, dass Nutzer Bewertungen direkt auf der Website einstellen können. Die Informationspflicht entfällt nicht, nur weil über die Website kein direkter Vertragsschluss möglich ist. Maßgeblich ist auch die vorgelagerte geschäftliche Entscheidung, sich wegen der Bewertungen näher zu informieren oder Kontakt aufzunehmen.

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02. März 2026

Countdown-Werbung in App ist kein „Dark Pattern“

Urteil des OLG Bamberg vom 04.02.2026 (Az.: 3 UKl 8/25 e)

Das OLG Bamberg hat eine Klage des vzbv gegen eine Rabattwerbung mit Restlaufzeiten in der App eines führenden Elektroinmarkts abgewiesen. Die Vorgaben zu „Dark Patterns“ aus Art. 25 Abs. 1 DSA seien hier nicht einschlägig, weil es sich um eine Geschäftspraxis im Anwendungsbereich der UGP-Richtlinie handelt. Unabhängig davon sah das Gericht in der Kombination aus Rabattankündigung und Zeitangabe keine unzulässige Beeinflussung. Die Restlaufzeit liefere vielmehr eine zulässige Information über die Angebotsdauer und setze Verbraucher nicht unangemessen unter Druck.

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19. Februar 2026

Kein Schadensersatz durch DSGVO nur wegen Kontrollverlust

Urteil des LG Ellwangen vom 05.12.2025 (Az.: 6 O 80/25)

Ein Verantwortlicher erfüllt den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO nicht ausreichend, wenn er Betroffene nur auf ein Online-Tool verweist, das automatisierte Datenausgaben liefert; vielmehr sind alle relevanten personenbezogenen Daten klar und vollständig offenzulegen. Ein pauschaler Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO besteht nicht allein aufgrund eines bloßen Kontrollverlusts oder Unmuts, sondern setzt einen konkret erlittenen, nachweisbaren Schaden voraus. Eine bloße technische Bereitstellung von Datenauszügen ersetzt keine rechtskonforme Auskunftspflicht. Das Urteil stärkt damit das Recht der Betroffenen auf echte Transparenz über die Datenverarbeitung.

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17. Februar 2026

LG Karlsruhe beanstandet Starlink-Checkout: Unklare Pflichtangaben, fehlerhafte Button-Gestaltung und Defizite beim Kündigungsprozess

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2026, Az. 13 O 25/25 KfH

Das LG Karlsruhe rügt im Online-Bestellprozess von Starlink mehrere verbraucherschützende Pflichtverstöße – von unklaren bzw. unvollständigen Informationen bis hin zur rechtlich problematischen Gestaltung des Bestellbuttons. Verbraucher müssen vor dem entscheidenden Klick so informiert werden, dass Preis, Leistung und Vertragsfolgen transparent und eindeutig erkennbar sind. Das Gericht nimmt zudem die Anforderungen an eine leicht auffindbare und einfach nutzbare Online-Kündigung in den Blick und macht deutlich: „Hürden“ im Digitalprozess gehen zulasten des Anbieters.

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12. Februar 2026

EuGH muss WhatsApp-Klage gegen einen Beschluss des EDSA zulassen

Europäischer Gerichtshof, EuGH
Urteil des EuGH vom 10.02.2026, Az.: C-97/23 P

Nachdem er durch die irische Aufsichtsbehörde angerufen wurde, erließ der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) einen, für alle nationalen Behörden verbindlichen, Beschluss. Die irische Behörde verhängte daher Bußgelder in Höhe von 225 Millionen Euro gegen WhatsApp, weshalb sich das Unternehmen vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Maßnahme sowie den Beschluss wehren wollte. Dieses lehnte die Klage als unzulässig ab, da der Beschluss der EDSA lediglich eine Zwischenmaßnahme darstellte. Der Gerichtshof stellte nun klar, dass das EuG rechtsfehlerhaft urteilte und die Klage inhaltlich zur Entscheidung annehmen muss, da der EDSA-Beschluss Rechtswirkungen gegenüber Dritten (also auch WhatsApp) entfalte.

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11. Februar 2026

Meta muss Fake-Profile löschen

Verschiedene Grafiken, die Social-Media-Profile darstellen. Damit sollen Fake-Profile dargestellt werden, da die Personen nicht erkennbar sind.
Urteil des OLG München vom 20.01.2026, Az.: 18 U 2360/25 Pre e

Das OLG München stellt mit diesem Urteil klar, dass Social Media Dienste zur Löschung von Fake-Profilen verpflichtet werden können und auch solche neuen, inhaltsgleichen Profile von sich aus löschen müssen, wenn dies keine neue Inhaltsprüfung erfordert. Da sich Meta nach Bekanntwerden der Fake-Profile nicht zügig um eine Löschung bemühte, sei eine Berufung auf das Haftungsprivileg gem. Art. 6 Abs. 1 DSA nicht möglich (lit. b). Insbesondere die Weigerung Metas, eine Rechtspflicht bezüglich der Löschung zukünftiger, identischer Fake-Profile anzuerkennen, erteilte das Gericht eine Absage. Zumindest bei Profilen, die mit den Angegriffenen übereinstimmen oder kerngleich sind, muss der Provider also tätig werden.

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08. Januar 2026 Top-Urteil

Setzen von Cookies ohne Einwilligung kann Schadensersatz begründen

Gezeichneter Laptop mit Frage nach dem Akzeptieren von Cookies
Urteil des OLG Frankfurt 6. Zivilsenat vom 11.12.2025 (Az.: 6 U 81/23)

Nachdem eine Webseite ohne Einwilligung eines Nutzers Cookies gesetzt hatte, stellte das OLG Frankfurt fest, dass diese Setzung ohne Einwilligung einen Schadensersatzanspruch auslösen kann. Eine Haftungspflicht trifft hier nicht nur den Betreiber der Webseite, sondern auch den Setzer der Cookies.

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08. Dezember 2025

Zeitlicher Anwendungsbereich der DSGVO

DSGVO und EU-Sterne auf blauen Tasten
Urteil des OLG Naumburg vom 26.06.2025, Az.: 9 U 88/23

Der zeitliche Anwendungsbereich der DSGVO in "Scraping-Vorfällen" ist eröffnet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Datenschutzvorfall (die unzulässige Veröffentlichung der Daten im Internet) nach dem 25. Mai 2018 erfolgte. Entscheidende Anhaltspunkte können hierbei Berichte sowie Beschlüsse von Datenschutzbehörden sein. Denn sollte sich im Rahmen der Ermittlungen der Datenschutzbehörde ergeben, dass das Scraping innerhalb des zeitlichen Anwendungsbereiches der DSGVO erfolgte, sind diese Erkenntnisse umfänglich in die Bewertung miteinzubeziehen, so das OLG.

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