KG Berlin macht DSA-Forschungszugang zu Plattformdaten gerichtlich durchsetzbar
Wer als Forscher i.S.d. Art. 40 DSA Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten einer sehr großen Online-Plattform verlangt, kann diesen Anspruch im Eilverfahren grundsätzlich gerichtlich durchsetzen. Für den Anspruch auf Forschungszugang sind dabei deutsche Gerichte international zuständig, wenn der maßgebliche Erfolgs-/Handlungsort in Deutschland liegt.

