Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

02. Juni 2017

Online-Apotheke darf Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ verwenden

Tablet mit Medikamenten und Schriftzug Online Apotheke
Urteil des OLG Köln vom 22.02.2017, Az.: 6 U 101/16

Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ ist nicht irreführend, wenn eine Online-Apotheke zwar keine Ausführungen von Tätowierungen anbietet, jedoch Arzneimittel und Kosmetika, die im Zusammenhang mit der Pflege, insbesondere der Nachsorge von Tätowierungen und dem Stechen von Körperschmuck, stehen. Es ist anzunehmen, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ nicht die Aussage entnehmen, die Apotheke würde Leistungen aus dem Bereich des Tätowierens anbieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot scheidet demnach aus.

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30. Mai 2017

PayPal muss Kontaktdaten von Produktfälschern herausgeben

sichere Online-Zahlung über Zahlungsdienstleister
Urteil des LG Hamburg vom 07.07.2016, Az.: 308 O 126/16

Der Zahlungsdienstleister PayPal kann bei Rechtsstreitigkeiten wegen Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen dazu verpflichtet werden, die Identität eines Kontoinhabers offen zu legen. Auch einem Hörspielverlag muss der Zahlungsdienstleister nun Auskunft über den Inhaber eines Kontos erteilen, über welches Zahlungen für illegale Vervielfältigungen eines Hörspiels des Verlags im Internet abgewickelt wurden. Da der geschädigte Rechteinhaber die Identität des Betreibers weder über ein Impressum der Website noch den Provider ermitteln konnte, ist ein solcher Auskunftsanspruch gegenüber PayPal gerechtfertigt.

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30. Mai 2017

Zur Störerhaftung von Google für unerlaubte Foto-Veröffentlichung durch Dritte

Suchfeld mit Lupe auf Laptopbildschirm
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2017, Az.: 2-03 S 16/16

Google haftet für die Veröffentlichung eines Fotos durch Dritte ab Kenntnis als Störer, soweit keine Erlaubnis für eine derartige Veröffentlichung vorliegt. Insofern muss auch nicht der Kläger beweisen, dass keine Einwilligung besteht, sondern Google trifft als Verwender des Fotos die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Nach Erlangung der Kenntnis von einem vorliegenden Verstoß ist Google zur Löschung verpflichtet. Eine Privilegierung gemäß § 8 TMG scheidet aus, da Google als Suchmaschinenbetreiber kein Access Provider ist.

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16. Mai 2017 Top-Urteil

Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten

IP-Adresse auf Glastafel
Pressemitteilung Nr. 74/2017 des BGH zum Urteil vom 16.05.2017, Az.: VI ZR 135/13

Dynamische IP-Adressen, die ein Dienstanbieter beim Zugriff auf eine Internetseite, die vom Anbieter allgemein zugänglich gemacht ist, gespeichert werden, sind für den Anbieter personenbezogene Daten. Als personenbezogene Daten dürfen IP-Adressen über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus nur dann ohne die Einwilligung des Nutzers dieser Dienste erhoben und verwendet werden, sofern dies erforderlich ist, um die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Mediendienste zu gewährleisten. Hierzu muss jedoch eine Interessenabwägung mit den Grundrechten der Nutzer stattfinden. Unter dynamischen IP-Adressen versteht man Ziffernfolgen, die Computern bei jeder Einwahl ins Internet zugewiesen werden.

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15. Mai 2017

Kein Anspruch auf Lieferung bei offensichtlich erkennbarem Preisfehler

Frau vor Bildschirm beim Online-Shopping
Urteil des AG Dortmund vom 21.02.2017, Az.: 425 C 9322/16

Die Geltendmachung eines Lieferanspruchs bei einem fehlerhaften Angebot in einem Online-Shop verstößt gegen Treu und Glauben und ist rechtsmissbräuchlich, wenn für den Käufer erkennbar war, dass es sich um ein fehlerhaftes Angebot handelt und im Verhältnis zum Marktpreis ein deutlich zu niedriger Kaufpreis angegeben war. Grundsätzlich dürfen Käufer Preisfehler in Online-Shops ausnutzen und die Waren zu den günstigeren Preisen kaufen. Bei einer enormen Preisdifferenz muss dem Käufer jedoch klar sein, dass ein Preisfehler vorliegt und ein Anspruch auf Lieferung folglich abgelehnt werden kann.

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11. Mai 2017

Minderjährige hat bei der Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Schmerzensgeldanspruch

Fotograf arbeitet mit Fotomodel in Studio
Urteil des LG Duisburg vom 27.03.2017, Az.: 2 O 438/14

Mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Nacktaufnahmen einer 17-Jährigen erfolgte eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Zwar war die Anfertigung der Bilder freiwillig, allerdings lag keine Einwilligung der Eltern vor. Ein Anspruch auf Unterlassung ist gegeben, denn die besonders schützenswerte Intimsphäre der Minderjährigen hat Vorrang vor der Kunstfreiheit des Fotografen. Da die Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Unterlassungsanspruch hinreichend kompensiert ist, scheidet ein Schmerzensgeldanspruch aus.

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10. Mai 2017

Zur Haftung für Filesharing bei gehacktem W-LAN

Passwortgeschützes WLAN-Symbol
Urteil des BGH vom 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion ist nach den Grundsätzen der Störerhaftung zur Prüfung verpflichtet, ob der verwendete Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen verfügt. Hierzu zählt der im Kaufzeitpunkt aktuelle Verschlüsselungsstandard sowie die Verwendung eines individuellen, ausreichend langen und sicheren Passworts (Festhaltung an BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).

b) Ein aus einer zufälligen 16-stelligen Ziffernfolge bestehendes, werkseitig für das Gerät individuell voreingestelltes Passwort genügt den Anforderungen an die Passwortsicherheit. Sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gerät schon im Kaufzeitpunkt eine Sicherheitslücke aufwies, liegt in der Beibehaltung eines solchen werkseitig eingestellten Passworts kein Verstoß gegen die den Anschlussinhaber treffende Prüfungspflicht (Fortführung von BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).

c) Dem vom Urheberrechtsinhaber gerichtlich in Anspruch genommenen Anschlussinhaber obliegt eine sekundäre Darlegungslast zu den von ihm bei der Inbetriebnahme des Routers getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, der er durch Angabe des Routertyps und des Passworts genügt. Für die Behauptung, es habe sich um ein für eine Vielzahl von Geräten voreingestelltes Passwort gehandelt, ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig.

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04. Mai 2017

Öffentliches Zugänglichmachen der urheberrechtlich geschützten Fotografie der Stadt Cordoba

Aufgeklappter Laptop mit der geöffneten Webseite einer Reiseagentur
Beschluss des BGH vom 23.02.2017, Az.: I ZR 267/15

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. Nr. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Stellt die Einfügung eines auf einer fremden Internetseite mit Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene öffentlich zugängliche Internetseite ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar, wenn das Werk zunächst auf einen Server kopiert und von dort auf die eigene Internetseite hochgeladen wird?

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03. Mai 2017

Irreführende Werbung mit nicht existenten Unternehmensstandorten

Gelbe Seiten Telefonbuch aufgeschlagen
Urteil des OLG Köln vom 23.12.2016, Az.: 6 U 119/16

Die Angabe von tatsächlich nicht existenten Firmenniederlassungen im Internet oder in den Gelben Seiten verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Eine Werbung im Internet mit fiktiven Unternehmensstandorten stellt eine wettbewerbswidrige Irreführung dar, denn durch fiktive Niederlassungen vor Ort, wird bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, das Unternehmen ist in der Nähe ansässig und schnell zu erreichen. Auf diese Weise wird der Kunde getäuscht und in die Irre geführt.

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02. Mai 2017 Top-Urteil

AIDA Kussmund – Panoramafreiheit auch für Kreuzfahrtschiffe

Kreuzfahrtschiff im Meer vor Venedig
Pressemitteilung Nr. 56/2017 des BGH zum Urteil vom 27.07.2017, Az.: I ZR 247/15

Das Anfertigen und die öffentliche Wiedergabe einer Fotografie, welche ein urheberrechtlich geschütztes Werk zeigt, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, ist unter dem Grundsatz der sog. „Panoramafreiheit“ gem. § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG zulässig. „Bleibend“ bedeutet dabei grundsätzlich nicht „ortsfest“. Vielmehr ist diese Voraussetzung auch für solche Werke erfüllt, die sich nacheinander für einen längeren Zeitraum an verschiedenen öffentlichen Orten befinden. Von der Panoramafreiheit sind demnach auch Kreuzfahrtschiffe umfasst (hier: AIDA Kussmund).

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