Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

07. August 2015

Automatische E-Mail-Antworten stellen keine unmittelbare Kommunikationsmöglichkeit gemäß § 5 TMG dar

Schriftzug Impressum und Paragraphenzeichen
Urteil des OLG Koblenz vom 01.07.2015, Az.: 9 U 1339/14

Wird im Impressum eines Telemediendienstes eine E-Mail-Adresse angegeben, bei deren Nutzung Verbraucher nur standardisierte Antworten erhalten, die auf die Möglichkeit weitergehender Informationsquellen über den Telemediendienst oder telefonische Kontaktmöglichkeiten hinweisen, so stellt dies eine unzulässige Einschränkung der Kommunikation dar. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verlangt die Möglichkeit einer individuellen und unmittelbaren elektronischen Kommunikation über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse. Entscheidend ist, dass der Anbieter seine Erreichbarkeit nicht einschränkt, indem er die Kommunikationsmöglichkeit inhaltlich auf bestimmte Fragen einschränkt oder auf anderweitige Kommunikationsmöglichkeiten verweist. Eine bestimmte inhaltliche Qualität der Kommunikation setzt die Vorschrift jedoch nicht voraus.

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07. August 2015

Tabakwerbeverbot gilt auch für die Homepage eines Tabakherstellers

Zigarette vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Landshut vom 29.06.2015, Az.: 72 O 3510/14

Auf der Unternehmenshomepage eines Tabakherstellers darf, auch wenn die Website nicht über einen Online-Shop verfügt, keine Abbildung rauchender Menschen gezeigt werden. Das Tabakwerbeverbot erfasst auch eine kommerzielle Kommunikation, die den Verkauf von Tabakerzeugnissen indirekt fördert, die also über eine indirekte Werbewirkung verfügt.

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07. August 2015

Elektronisch übermittelte Handelsregisteranmeldungen und XML-Dateien

Dokument mit Beschriftung XML, XML-Datei
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.11.2014, Az.: 12 W 2217/14

Elektronisch übermittelte Erklärungen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind, ebenso wie schriftliche Erklärungen, so auszulegen, wie der menschliche Adressat sie nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Weicht eine elektronische Handelsregisteranmeldung dabei von der mit ihr verknüpften XML-Datei ab, so ist der Vorgang wie eine „Falschadressierung“ zu behandeln, da XML-Datensätzen nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 12 II 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV sind. Außerdem bedürfen solche XML-Dateien keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG.

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06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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06. August 2015

PKW-Werbefilm auf YouTube muss Angaben zu Kraftstoffverbrauch machen

Silbernes Auto wird von der Sonne angestrahlt
Urteil des OLG Köln vom 29.05.2015, Az.: 6 U 177/14

Bedient sich ein Hersteller von Kraftfahrzeugen zur Werbung für ein neues Fahrzeugmodell eines YouTube-Kanals, auf dem das Automobil in einem kurzen Werbeclip vorgestellt wird, so muss der Clip neben Angaben zum offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch auch Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen enthalten, soweit in dem Werbeclip Angaben zur Motorisierung erfolgen. Die elektronische Werbung fällt nämlich nicht unter die Ausnahme zugunsten audiovisueller Mediendienste, weil das Werbevideo keinen vorwiegend meinungsbildenden Charakter hat, sondern vielmehr kommerziell-werbend eingesetzt wird.

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31. Juli 2015

Bezeichnung „Creditsafe“ hinreichend unterscheidungskräftig

Bunte Schilder mit Domainendungen
Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Das Firmenschlagwort "Creditsafe" bzw. "creditsafe" verfügt über hinreichende Unterscheidungskraft und unterliegt daher dem Namensschutz nach § 12 BGB, auch wenn die Unterscheidungskraft aufgrund ihres deutlich beschreibenden Gehalts als unterdurchschnittlich anzusehen ist. Die Registrierung eines solchen Domainnamens, der zum Zeitpunkt der Anmeldung in keinerlei Rechte eingreift, stellt eine eigentumsfähige, geschützte Position dar und genießt das Prioritätsrecht, sodass gegen diesen zu einem späteren Zeitpunkt nicht wegen unrechtmäßiger Namensanmaßung vorgegangen werden darf.

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30. Juli 2015

Kein Rechtsverstoß durch Werbeblocker-Programm „Adblock Plus“

AD BLOCK Schild mit rotem Rand
Urteil des LG Hamburg vom 21.04.2015, Az.: 416 HKO 159/14

Werbeblocker mit Whitelist-Funktion stellen keine wettbewerbswidrige Behinderung von Online-Angeboten dar, die sich durch die geblockte Werbung finanzieren. Eine Verantwortlichkeit von Adblocker scheidet aus, da letztlich der Nutzer der Software über die Filterung der Werbung entscheidet.

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29. Juli 2015

Ergänzung eines Zeichens um Schutzrechtshinweis kann irreführend sein

Schutzrechtshinweis auf blauem HIntergrund (Registered Trademark)
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.06.2015, Az.: 6 W 61/15

Wirbt ein Unternehmen mit einem Zeichen, das zwar mit einem Schutzrechtshinweis (R im Kreis) versehen ist, sich aber von der eingetragenen Marke unterscheidet, so ist diese Werbung nicht irreführend, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke durch lediglich geringfügige Abweichungen nicht verändert wird. Ferner ist die Verwendung des R im Kreis auch nach Löschung der Marke nicht irreführend, sofern der Markeninhaber eine die Wirkung aufschiebende Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hat.

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24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

abgerundetes Bücherregal gefüllt mit vielen farbigen Büchern
Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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21. Juli 2015

Keine Anwendung der Framing-Rechtsprechung bei Übernahme eines Bildes auf der eigenen Homepage

Fotoapparat weiß, icon für Fotografie auf blauem Grund
Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.06.2015, Az.: I-20 U 203/14

Integriert ein Nichtberechtigter ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk in seinen Internetauftritt, indem er es durch Aufspielen auf seinem Server öffentlich zugänglich macht, so greift er dadurch in die Verwertungsrechte des Urhebers ein. Wird die Fotografie nicht im Rahmen von „Framing“ lediglich unter der Original-Quelle verlinkt, so sind die Grundsätze der „Best Water“-Entscheidung des EuGH nicht anwendbar, da der Berechtigter die Herrschaft über die öffentliche Zugänglichmachung nicht behält.

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