Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

30. Juli 2015

Kein Rechtsverstoß durch Werbeblocker-Programm „Adblock Plus“

AD BLOCK Schild mit rotem Rand
Urteil des LG Hamburg vom 21.04.2015, Az.: 416 HKO 159/14

Werbeblocker mit Whitelist-Funktion stellen keine wettbewerbswidrige Behinderung von Online-Angeboten dar, die sich durch die geblockte Werbung finanzieren. Eine Verantwortlichkeit von Adblocker scheidet aus, da letztlich der Nutzer der Software über die Filterung der Werbung entscheidet.

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29. Juli 2015

Ergänzung eines Zeichens um Schutzrechtshinweis kann irreführend sein

Schutzrechtshinweis auf blauem HIntergrund (Registered Trademark)
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 15.06.2015, Az.: 6 W 61/15

Wirbt ein Unternehmen mit einem Zeichen, das zwar mit einem Schutzrechtshinweis (R im Kreis) versehen ist, sich aber von der eingetragenen Marke unterscheidet, so ist diese Werbung nicht irreführend, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke durch lediglich geringfügige Abweichungen nicht verändert wird. Ferner ist die Verwendung des R im Kreis auch nach Löschung der Marke nicht irreführend, sofern der Markeninhaber eine die Wirkung aufschiebende Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt hat.

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24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

abgerundetes Bücherregal gefüllt mit vielen farbigen Büchern
Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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21. Juli 2015

Keine Anwendung der Framing-Rechtsprechung bei Übernahme eines Bildes auf der eigenen Homepage

Fotoapparat weiß, icon für Fotografie auf blauem Grund
Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.06.2015, Az.: I-20 U 203/14

Integriert ein Nichtberechtigter ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbildwerk in seinen Internetauftritt, indem er es durch Aufspielen auf seinem Server öffentlich zugänglich macht, so greift er dadurch in die Verwertungsrechte des Urhebers ein. Wird die Fotografie nicht im Rahmen von „Framing“ lediglich unter der Original-Quelle verlinkt, so sind die Grundsätze der „Best Water“-Entscheidung des EuGH nicht anwendbar, da der Berechtigter die Herrschaft über die öffentliche Zugänglichmachung nicht behält.

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20. Juli 2015 Kommentar

LG Köln – Domaininhaber hat Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Dispute-Eintrags

Grauer Kreis auf weißem Hintergrund mit weißer Weltkugel und Aufschrift ".de"
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 05.03.2013, Az.:33 O 144/12

Wird der Inhaber eines bestimmten Nutzungsrechts (z.B. an einem Namen, an einer Marke o.ä.) darauf aufmerksam, dass ein Dritter einen Domainnamen nutzt, der seine geschützten Rechte verletzt, so kann er bei der Denic einen sog. Dispute-Eintrag erwirken. Geht der Rechteinhaber in diesem Fall erfolgreich gegen den Domaininhaber vor und erreicht die Löschung der Domain, so wird Ihm die Domain automatisch übertragen.

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16. Juli 2015

Widerrufsbelehrungshinweis „vor“ Vertragsschluss

silberne Tastatur mit weißen Tasten und einer grünen, auf der eIn Einkaufskorb abgebildet ist
Urteil des OLG Köln vom 08.05.2015, Az.: 6 U 137/14

Der Hinweis auf eine Widerrufsbelehrung ist nicht unzureichend gegenüber einem Verbraucher erteilt worden, wenn er sich räumlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schaltfläche durch deren Betätigung der Verbraucher seine vertragliche Erklärung abgibt, befindet. Ein trennendes Element zwischen der „Jetzt kaufen“-Schaltfläche und dem Verweis auf die Widerrufsbelehrung ist demnach unschädlich. Dass der Verweis mit der Widerrufsbelehrung „vor“ der Vertragserklärung erfolgen muss ist primär im zeitlichen Sinne zu verstehen.

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15. Juli 2015

Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer Bedienungsanleitung

Bedienungsanleitungssymbol
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 26.05.2015, Az.: 11 U 18/14

Das Inverkehrbringen einer Bedienungsanleitung kann gegen das Urheberrecht verstoßen, wenn sich die Anleitung aufgrund der eigenschöpferischen Gedankenformung des dargebotenen Inhalts und der besonders kreativen und individuellen Art und Weise der Darstellung, Anordnung oder Einteilung des Materials als schutzfähig darstellt. Anhand eines Gesamtvergleichs muss sich ergeben, dass die Anleitung das Alltägliche überragt und ihr eine spezielle persönliche Note verliehen wurde.

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14. Juli 2015 Top-Urteil

Zahlung per „Sofortüberweisung“ ist unzumutbar

Ein goldenes Zahlenschloss liegt auf einer EC-Karte und einer schwarzen Tastatur.
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 24.06.2015, Az.: 2-06 O 458/14

Onlineshops müssen dem Verbraucher neben dem Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ auch andere kostenlose Zahlungsmöglichkeiten eröffnen, da die Nutzung des Zahlungsmittels „Sofortüberweisung“ dem Verbraucher nicht zugemutet werden kann. Bei der „Sofortüberweisung“ ist der Verbraucher verpflichtet mit einem Dritten in eine vertragliche Beziehung zu treten, diesem seine Kontodaten mitzuteilen und in den Abruf von Kontodaten einzuwilligen. Der Verbraucher kann nicht gezwungen werden, seine Daten dem erhöhten Risiko für die Datensicherheit und der Gefahr des Missbrauchs auszusetzten, die durch die Weitergabe der persönlichen PIN und TAN entstehen.

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10. Juli 2015

Unzulässige Werbung mit einem nicht vergebenen TÜV-Zertifikat

blaues rundes Prüfsiegel mit Häkchen in der Mitte
Urteil des LG Arnsberg vom 13.05.2015, Az.: 8 O 1/15

Die Werbung eines Amazon-Händlers für ein Produkt mit einem zum Zeitpunkt des Erscheinens im Internet noch nicht vergebenen TÜV-Prüfsiegel ist irreführend und somit wettbewerbswidrig. Amazon Marketplace-Händler haften für Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden (hier: TÜV-Prüfsiegel sowie Weiterempfehlungsfunktion) als Störer.

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10. Juli 2015

Werbung eines Preisvergleichsdienstes mit mehr als den tatsächlich buchbaren Hotels ist irreführend

Strichmännchen untersucht mit Lupe einen "Hotel"-Schriftzug
Urteil des LG Düsseldorf vom 06.05.2015, Az.: 12 O 337/14

Schaltet der Anbieter eines Preisvergleichsdienstes für Hotelübernachtungen eine Anzeige bei einer Suchmaschine, durch die interessierte Kunden auf seine Internetseite gelangen können und beinhaltet diese Anzeige eine konkrete Anzahl verfügbarer Hotels am jeweils gesuchten Ort, so ist diese geschäftliche Handlung irreführend, wenn nach der Weiterleitung auf die Website des Vergleichsdienstes tatsächlich weniger für einen bestimmten Ort registrierte Hotels verfügbar sind.

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