Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

20. August 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Creditsafe hat keinen Anspruch auf Freigabe von creditsafe.de

Eine illustrierte Hand klickt auf die Domain-Endung ".de" in weißer Schrift auf grauem Hintergrund
Kommentar zum Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Benutzt ein Dritter den eigenen Namen als Internetdomain, so können dem Rechteinhaber an dem Begriff insbesondere namens- und kennzeichenrechtliche Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung und Freigabe der Domain zustehen. Dass dies nicht immer so ist, zeigt ein aktueller Fall: wie das hanseatische Oberlandesgericht nun entschied, können solche Ansprüche im Einzelfall mal an kleinen Details scheitern.

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19. August 2015

Lizenz nach § 8 Abs. 3 GPLv3 stellt keinen Verzicht auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dar

GPL Puzzleteile rot auf weißem Hintergrund
Urteil des LG Halle vom 27.07.2015; Az.: 4 O 133/15

Die Einräumung der weiteren Nutzung einer Lizenz gem. § 8 Abs. 3 GPLv3 ist nicht dahingehend auszulegen, dass der Lizenzgeber damit zugleich auch auf seinen Rechtsanspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Verletzer verzichtet. Trotz dieser „zweiten Chance“ auf Nutzung der Lizenz hat der Lizenzgeber gegenüber dem Verletzer nämlich ein schützenswertes Interesse daran, der Wiederholungsgefahr durch die Erstverletzung nachhaltig vorzubeugen.

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12. August 2015

Werbung mit im Internet veröffentlichten Testergebnis nicht wettbewerbswidrig

Taste mit Aufschrift "Test - sehr gut"
Urteil des OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 10.08.2015, Az.: 6 U 64/15

Die Werbung mit einem Testergebnis ist zulässig, wenn der Verbraucher deutlich auf die Fundstelle hingewiesen wird und das Testergebnis ohne Aufwand einzusehen ist. Dies ist, entgegen der Auffassung des LG Oldenburg, auch dann der Fall, wenn das Ergebnis des Tests lediglich im Internet verfügbar ist, weil dem Internet in der heutigen Gesellschaft eine so große Bedeutung zukommt, dass der Zugriff jedermann auch ohne eigenen Anschluss zumutbar ist.

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07. August 2015

Automatische E-Mail-Antworten stellen keine unmittelbare Kommunikationsmöglichkeit gemäß § 5 TMG dar

Schriftzug Impressum und Paragraphenzeichen
Urteil des OLG Koblenz vom 01.07.2015, Az.: 9 U 1339/14

Wird im Impressum eines Telemediendienstes eine E-Mail-Adresse angegeben, bei deren Nutzung Verbraucher nur standardisierte Antworten erhalten, die auf die Möglichkeit weitergehender Informationsquellen über den Telemediendienst oder telefonische Kontaktmöglichkeiten hinweisen, so stellt dies eine unzulässige Einschränkung der Kommunikation dar. § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verlangt die Möglichkeit einer individuellen und unmittelbaren elektronischen Kommunikation über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse. Entscheidend ist, dass der Anbieter seine Erreichbarkeit nicht einschränkt, indem er die Kommunikationsmöglichkeit inhaltlich auf bestimmte Fragen einschränkt oder auf anderweitige Kommunikationsmöglichkeiten verweist. Eine bestimmte inhaltliche Qualität der Kommunikation setzt die Vorschrift jedoch nicht voraus.

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07. August 2015

Tabakwerbeverbot gilt auch für die Homepage eines Tabakherstellers

Zigarette vor weißem Hintergrund
Urteil des LG Landshut vom 29.06.2015, Az.: 72 O 3510/14

Auf der Unternehmenshomepage eines Tabakherstellers darf, auch wenn die Website nicht über einen Online-Shop verfügt, keine Abbildung rauchender Menschen gezeigt werden. Das Tabakwerbeverbot erfasst auch eine kommerzielle Kommunikation, die den Verkauf von Tabakerzeugnissen indirekt fördert, die also über eine indirekte Werbewirkung verfügt.

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07. August 2015

Elektronisch übermittelte Handelsregisteranmeldungen und XML-Dateien

Dokument mit Beschriftung XML, XML-Datei
Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.11.2014, Az.: 12 W 2217/14

Elektronisch übermittelte Erklärungen, insbesondere Handelsregisteranmeldungen, sind, ebenso wie schriftliche Erklärungen, so auszulegen, wie der menschliche Adressat sie nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf. Weicht eine elektronische Handelsregisteranmeldung dabei von der mit ihr verknüpften XML-Datei ab, so ist der Vorgang wie eine „Falschadressierung“ zu behandeln, da XML-Datensätzen nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 12 II 1 HGB i.V.m. § 2 ERVV sind. Außerdem bedürfen solche XML-Dateien keiner qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG.

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06. August 2015

Filesharing: Möglichkeit der Mitbenutzung eines Internetzugangs reicht

P2P in roter Schrift mit drei schwarzen Mäusen samt Kabel verbunden.
Beschluss des OLG Hamburg vom 02.02.2015, Az.: 5 W 47/13

Legt der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht wurden, dar, dass neben ihm noch andere volljährige Familienmitglieder im Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugang zu dem an das Internet angeschlossenen Rechner hatten, so widerlegt er dadurch die Vermutung für seine täterschaftliche Verantwortung. Dieser Beurteilung steht auch die Auskunft nicht entgegen, die Familienmitglieder hätten sich „zumindest zeitweise“ nicht im Haus befunden, da der Anschlussinhaber nicht dazu verpflichtet ist, zu dokumentieren, wer wann seinen Internetzugang benutzt.

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06. August 2015

PKW-Werbefilm auf YouTube muss Angaben zu Kraftstoffverbrauch machen

Silbernes Auto wird von der Sonne angestrahlt
Urteil des OLG Köln vom 29.05.2015, Az.: 6 U 177/14

Bedient sich ein Hersteller von Kraftfahrzeugen zur Werbung für ein neues Fahrzeugmodell eines YouTube-Kanals, auf dem das Automobil in einem kurzen Werbeclip vorgestellt wird, so muss der Clip neben Angaben zum offiziellen Kraftfahrstoffverbrauch auch Angaben zu den offiziellen CO2-Emissionen enthalten, soweit in dem Werbeclip Angaben zur Motorisierung erfolgen. Die elektronische Werbung fällt nämlich nicht unter die Ausnahme zugunsten audiovisueller Mediendienste, weil das Werbevideo keinen vorwiegend meinungsbildenden Charakter hat, sondern vielmehr kommerziell-werbend eingesetzt wird.

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31. Juli 2015

Bezeichnung „Creditsafe“ hinreichend unterscheidungskräftig

Bunte Schilder mit Domainendungen
Urteil des OLG Hamburg vom 09.04.2015, Az.: 3 U 59/11

Das Firmenschlagwort "Creditsafe" bzw. "creditsafe" verfügt über hinreichende Unterscheidungskraft und unterliegt daher dem Namensschutz nach § 12 BGB, auch wenn die Unterscheidungskraft aufgrund ihres deutlich beschreibenden Gehalts als unterdurchschnittlich anzusehen ist. Die Registrierung eines solchen Domainnamens, der zum Zeitpunkt der Anmeldung in keinerlei Rechte eingreift, stellt eine eigentumsfähige, geschützte Position dar und genießt das Prioritätsrecht, sodass gegen diesen zu einem späteren Zeitpunkt nicht wegen unrechtmäßiger Namensanmaßung vorgegangen werden darf.

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