Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

28. April 2015

Nachträgliche Änderung eines eBay-Angebots ist nur ausnahmsweise zulässig

Weißes Auto, das auf einigen Geldstücken steht
Urteil des AG Dieburg vom 15.04.2015, Az.: 20 C 945/14

Laut eBay-AGB ist es einem Anbieter gestattet, sein Angebot vorzeitig zurückzunehmen oder zu ändern, wenn er dazu gesetzlich berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird die Änderung nicht Inhalt des zunächst veröffentlichten Angebots, vielmehr kommt bei Ablauf der festgesetzten Auktionszeit ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zu den ursprünglichen Konditionen zu Stande. Die Änderung berechtigt also auch den Bietenden nicht zur Rücknahme seines Gebots.

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28. April 2015

Werbung für Staubsauger: isolierte Aussage „Beste Saugleistung“ kann irreführend sein

Schlauch eines weißen Staubsaugers vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Köln vom 25.07.2014, Az.: 6 U 47/14

Wird ein Werbevergleich zwischen Staubsaugern laut einer in einem Werbefilm enthaltenen Aussage „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ durchgeführt und beaufsichtigt tatsächlich aber lediglich ein Gerichtsvollzieher den Test, so ist die Aussage irreführend. Gleiches gilt für die Werbung mit dem Slogan „Beste Saugleistung“ in einem Werbeprospekt, wenn dieser Slogan in keinem Zusammenhang mit dem vergleichenden Werbevideo steht. Eine solche isolierte Spitzenstellungsbehauptung ist nämlich nur dann zulässig, wenn das Produkt allen ähnlichen Produkten in jedem Aspekt überlegen ist.

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28. April 2015

Zum Schaden, der dem Inhaber von Nutzungsrechten des Werkes auf Datenträgern durch Filesharing entsteht

Daumen, der grüne Download-Taste auf Tastatur drückt
Urteil des AG Düsseldorf vom 24.02.2015, Az.: 57 C 11862/14

Der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Computerspiel hinsichtlich der Verbreitung auf physikalischen Datenträgern kann, im Falle der Verbreitung des Spiels über ein Filesharingnetzwerk, keinen Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie geltend machen, weil es ihm theoretisch nicht möglich ist, eine Lizenz zur Internetverbreitung einzuräumen. Darüber hinaus kann sich der Schadensersatz beim Filesharing nicht auf einen zu schätzenden, auf Zugriffszahlen in Filesharing-Netzwerke beruhenden Mindestschaden nach § 287 ZPO beziehen.

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27. April 2015

Was auf dem Produktbild abgebildet ist, muss vom Angebot umfasst sein

bunter Sonnenschirm in Regenbogenfarben vor blauem Himmel
Urteil des LG Arnsberg vom 05.03.2015, Az.: 8 O 10/15

Ein Angebot auf einer Verkaufsplattform, das neben dem auf einem beigefügten Bild abgebildeten Sonnenschirm auch den Schirmständer, nicht aber die ebenfalls abgebildeten Betonplatten umfasst, ist als Irreführung zu bewerten. Damit wird der Schnelligkeit des Internetverkehrs und somit der Tatsache Rechnung getragen, dass bei einem Verbraucher das als Blickfang benutzte Bild Vorstellungen über den Umfang des Angebots hervorruft. Daher ist das Angebot auch dann irreführend, wenn unter den Produktbeschreibungen der tatsächliche Lieferumfang der Ware beschrieben ist.

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24. April 2015

Schadensersatz bei fehlendem Backup von Website durch Host-Provider

Taste "Schadensersatz" auf einer Computertastatur
Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.12.2014, Az.: I-22 U 130/14

Entsteht dem Betreiber einer Internetseite durch mangelnde Vornahme eines Backups seitens des Host-Providers ein Schaden, so muss er im Rahmen der Schadensersatzberechnung einen Abzug „Neu für Alt“ für seine zerstörte Webseite hinnehmen. Selbst wenn die neue Webseite keine optischen Verbesserungen aufweist, gibt es in der Regel technische Neuerungen und Verbesserungen der Sicherheit, die als vermögenswerter Vorteil im Wege der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen sind. Eine Nutzungsausfallentschädigung ist möglich, erfordert jedoch konkreten Vortrag dazu, welche Mehrkosten aus der Nichtnutzbarkeit der Internetseite entstehen und wie viele Kunden regelmäßig über die Website geworben werden.

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22. April 2015

Verstößt Betreiber einer Verkaufsplattform gegen Wettbewerbsrecht, haftet anbietender Händler

Schriftzug "Gütesiegel - geprüfte Qualität" auf grünem Hintergrund
Urteil des LG Arnsberg vom 22.01.2015, Az.: 8 O 104/14

Das Werben für ein Produkt mithilfe eines TÜV-Zertifikats ist irreführend, wenn das Siegel zum Zeitpunkt der Schaltung der Werbung tatsächlich noch gar nicht vergeben war. Für diese Irreführung haftete das Unternehmen als mittelbarer Störer, das den Betreiber einer Internetplattform beauftragt, das Produkt anzubieten, da es insoweit Prüfpflichten treffen. Wird durch die Wahrnehmung dieser Prüfpflichten die Irreführung nicht verhindert, ist es dem Unternehmen zumutbar, von geschäftlichen Kontakten mit dem Beauftragten Abstand zu nehmen, selbst wenn dieser Marktführer ist.

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20. April 2015

Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei zu langem Zuwarten

Hand hält weißes Schild mit rotem Schritzug 'DRINGEND'
Verfügung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.: 5 U 159/13

Ob ein Verfügungsantrag als dringlich eingestuft werden kann, ist grundsätzlich nicht nach starren Fristen, sondern je nach Einzelfall zu beurteilen. Die Dringlichkeitsvermutung ist zumindest dann widerlegt, wenn der Verfügungsantrag nach Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes und dessen Verursachers erst nach sechs Wochen und vier Tagen erfolgt, sich die Verantwortlichkeit aus der WHOIS-Abfrage der .com-Domain ergab und ein weitergehender Zeitraum tatsächlich nicht für eine gerichtsfeste Dokumentierung der Verantwortlichkeit der Rechtsverletzung vom Antragsteller benötigt worden ist.

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20. April 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Einstweiliger Rechtsschutz nur bei vorheriger WHOIS-Abfrage

Eine Person hält ein Schild in der Hand mit der Aufschrift "EILT!"
Kommentar zur Verfügung des OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.. 5 U 159/13

Um Unterlassungsansprüche aufgrund wettbewerbsrechtlicher Rechtsverstöße auf Internetseiten (wie z.B. eine falsche Widerrufsbelehrung oder eine unrichtige Datenschutzerklärung) schneller als im üblichen Klageverfahren geltend zu machen, kann ein Antrag auf sog. einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Dafür ist jedoch eine „besondere“ Dringlichkeit erforderlich - der Antragssteller darf also mit der Stellung des Antrages nicht lange zuwarten.

Je nach Einzelfall und Gericht variiert diese Dringlichkeit in der Anzahl der Wochen, in denen ein solcher Antrag gestellt werden darf. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob diese Dringlichkeit auch dann noch gegeben ist, wenn der Antragsteller nach eigener Aussage längere Zeit benötigt, um den Verantwortlichen für Inhalte einer Webseite zu ermitteln.

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15. April 2015 Top-Urteil

Unterlassungsanspruch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken gilt auch bei „Mikroblogs“

weißer Vogel vor blauem Hintergrund, ähnlich dem Twitter-Symbol
Pressemitteilung Nr. 1/2015 des OLG Dresden zum Urteil vom 01.04.2015, Az.: 4 U 1296/14

Überwiegt das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Medienfreiheit, so müssen auch Provider sogenannter Mikrobloggingdienste diskreditierende Äußerungen von ihrer Internetseite entfernen. Eine Prüfpflicht kann dabei erst dann angenommen werden, wenn der Provider hinreichend konkret auf die Verletzung hingewiesen wurde und der Verstoß unschwer bejaht werden kann.

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15. April 2015

Dienstvertragliche Einordnung einer „Internetagentur-Flatrate“

Zwei Computer-Bildschirme und mehrere Hände, die an Web Design und Layout arbeiten
Urteil des LG Köln vom 20.02.2015, Az.: 12 O 186/13

Bei einem Vertrag über eine „Internetagentur-Flatrate“, die den Aufbau einer Internetpräsenz zum Inhalt hat und eine monatliche Pauschalvergütung vorsieht, handelt es sich um einen Dienstvertrag. Dafür sprechen neben der Vergütungsvereinbarung, dem jährlichen Zeitkontingent und der Bezeichnung als „Rahmenvertrag“ die im Einzelnen vereinbarten Leistungen. Selbst wenn beispielsweise die Erstellung einer Website dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist, so rechtfertigt die Laufzeit des Vertrages, die zumeist erheblich über die Erstellungszeit hinaus geht, eine Einordnung als Dienstvertrag.

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