Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

11. Mai 2015

Irreführende Gestaltung eines TÜV-Siegel

Stempel mit "Approved" liegt auf Zettel mit dem Schriftzug "Service Quality".
Urteil des OLG Saarbrücken vom 28.01.2015, Az.: 1 U 100/14

Die Werbung eines Autohauses im Internet mit einem Testsiegel mit der Bewertung "sehr gut" für Kundendienst und Teileservice ist unzulässig, wenn bei dem angesprochenen Verkehrskreis der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der TÜV sei im Rahmen eines unabhängigen Tests zu diesem Ergebnis gelangt. Basiert das TÜV-Siegel vielmehr auf einer Kundenbefragung, die nur vom TÜV ausgewertet wurde, und ist dies aufgrund der Gestaltung des Siegels für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht zu erkennen, so liegt eine Irreführung des Verkehrs vor.

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06. Mai 2015

Kein Widerrufsrecht bei online gekauftem Heizöl

Nahaufnahme eines Heizkörperthermostats, der auf 5 zeigt
Urteil des Landgrichts Bonn vom 31.07.2014, Az.: 6 S 54/14

Ein über das Internet geschlossener Vertrag über die Lieferung von Heizöl kann nicht widerrufen werden, da es sich nicht um eine Ware mit fixem Preis handelt, sondern preislichen Schwankungen der Börsensituation unterlegen ist. Das Widerrufsrecht ist nämlich bei Verträgen ausgeschlossen, die die Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, deren Preis Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

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06. Mai 2015

Auskunftsanspruch gegen Webhoster bei Rechtsverletzungen über seine Server

Rote Computer-Netzwerk-Server-Kabel
Beschluss des LG Hamburg vom 12.01.2015, Az.: 310 O 11/15

Werden von einem Webhoster Dienstleistungen erbracht, die für die Begehung von Urheberrechtsverletzungen im gewerblichem Ausmaß genutzt werden, steht dem Rechteinhaber gegenüber dem Dienstleister gem. § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG ein Auskunftsanspruch über den jeweiligen Kunden zu. Demnach muss ein Serverbetreiber Auskunft über den Namen, die Anschrift und E-Mail-Adresse erteilen, der die Server zur Speicherung und Ausführung eines Tracking-Programms verwendet, das Sucher und Anbieter eines bestimmten Inhalts in BitTorrent-Netzwerken zusammenführt und einen gegenseitigen Austausch von Daten überhaupt erst ermöglicht.

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05. Mai 2015 Top-Urteil

Tagesschau-App: ergänzendes Online-Angebot oder unzulässiger presseähnlicher Journalismus?

Frauenhand hält ein Handy.
Pressemitteilung Nr. 75/2015 des BGH zum Urteil vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

Online-Angebote im Sinne des TMG, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorgehalten werden (hier: Tagesschau-App), dürfen sich inhaltlich lediglich in ergänzender Art mit ausgestrahlten Fernsehsendungen befassen und keinen reinen Textberichterstattungscharakter aufweisen. Damit soll verhindert werden, dass klassischen Verlagen unzumutbare wirtschaftliche Nachteile entstehen, da diese - im Gegensatz zu den mittels Rundfunkgebühren finanzierten öffentlichen Anstalten - für zusätzliche Medienangebote gesondert Geld aufwenden müssen. Ob ein unzulässiger presseähnlicher Charakter bei solchen Online-Angeboten vorliegt, ist durch den Rundfunkrat im Rahmen eines „Drei-Stufen-Tests“ zu prüfen.

Vorherige Entscheidungen gingen davon aus, dass Gerichte an diesen Test gebunden sind und eine erneute gerichtliche Prüfung nicht zulässig ist. Der BGH stellte jetzt jedoch klar, dass im Streitfall eine erneute (richterliche) Beurteilung des Online-Angebots vorzunehmen ist, da im Rahmen dieses erfolgten Tests lediglich das allgemeine Konzept und nicht die konkrete Umsetzung des medialen Angebotes im Einzelfall gebilligt wird. Ob das Online-Angebot der Tagesschau-App am 15.06.2011 in seiner Gesamtheit und gerade nicht nur einzelne Beiträge als presseähnlich einzustufen ist, hat nunmehr das OLG Köln zu beurteilen.

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04. Mai 2015

Individuelle Anfertigung nicht immer von Widerruf ausgeschlossen

roter Widerruf-Stempel-Abdruck auf weißem Hintergrund
Urteil des AG Dortmund vom 28.04.2015, Az.: 425 C 1013/15

Eine individuell hergestellte und über einen Online-Shop erworbene Sache kann nicht zwingend nach § 312g II Nr.1 BGB vom Widerruf ausgeschlossen werden. Hierfür ist entscheidend, dass dem Unternehmer kein, über die Rücknahme selbst hinausgehender, wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

Ein solcher Nachteil liegt vor, wenn die Sache auf Wunsch des Verbrauchers so individualisiert ist, dass diese im Falle einer Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, womit eine Rücknahme nicht zumutbar erscheint. Wurde die individualisierte Sache (hier: Sitzgarnitur) in einer Kombination gefertigt, welche nach der allgemeinen Lebenserfahrung regelmäßig nachgefragt wird, so kann nicht angenommen werden, dass ein erneuter Absatz seitens des Unternehmers mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

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28. April 2015

Nachträgliche Änderung eines eBay-Angebots ist nur ausnahmsweise zulässig

Weißes Auto, das auf einigen Geldstücken steht
Urteil des AG Dieburg vom 15.04.2015, Az.: 20 C 945/14

Laut eBay-AGB ist es einem Anbieter gestattet, sein Angebot vorzeitig zurückzunehmen oder zu ändern, wenn er dazu gesetzlich berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, so wird die Änderung nicht Inhalt des zunächst veröffentlichten Angebots, vielmehr kommt bei Ablauf der festgesetzten Auktionszeit ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zu den ursprünglichen Konditionen zu Stande. Die Änderung berechtigt also auch den Bietenden nicht zur Rücknahme seines Gebots.

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28. April 2015

Werbung für Staubsauger: isolierte Aussage „Beste Saugleistung“ kann irreführend sein

Schlauch eines weißen Staubsaugers vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Köln vom 25.07.2014, Az.: 6 U 47/14

Wird ein Werbevergleich zwischen Staubsaugern laut einer in einem Werbefilm enthaltenen Aussage „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ durchgeführt und beaufsichtigt tatsächlich aber lediglich ein Gerichtsvollzieher den Test, so ist die Aussage irreführend. Gleiches gilt für die Werbung mit dem Slogan „Beste Saugleistung“ in einem Werbeprospekt, wenn dieser Slogan in keinem Zusammenhang mit dem vergleichenden Werbevideo steht. Eine solche isolierte Spitzenstellungsbehauptung ist nämlich nur dann zulässig, wenn das Produkt allen ähnlichen Produkten in jedem Aspekt überlegen ist.

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28. April 2015

Zum Schaden, der dem Inhaber von Nutzungsrechten des Werkes auf Datenträgern durch Filesharing entsteht

Daumen, der grüne Download-Taste auf Tastatur drückt
Urteil des AG Düsseldorf vom 24.02.2015, Az.: 57 C 11862/14

Der Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Computerspiel hinsichtlich der Verbreitung auf physikalischen Datenträgern kann, im Falle der Verbreitung des Spiels über ein Filesharingnetzwerk, keinen Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie geltend machen, weil es ihm theoretisch nicht möglich ist, eine Lizenz zur Internetverbreitung einzuräumen. Darüber hinaus kann sich der Schadensersatz beim Filesharing nicht auf einen zu schätzenden, auf Zugriffszahlen in Filesharing-Netzwerke beruhenden Mindestschaden nach § 287 ZPO beziehen.

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27. April 2015

Was auf dem Produktbild abgebildet ist, muss vom Angebot umfasst sein

bunter Sonnenschirm in Regenbogenfarben vor blauem Himmel
Urteil des LG Arnsberg vom 05.03.2015, Az.: 8 O 10/15

Ein Angebot auf einer Verkaufsplattform, das neben dem auf einem beigefügten Bild abgebildeten Sonnenschirm auch den Schirmständer, nicht aber die ebenfalls abgebildeten Betonplatten umfasst, ist als Irreführung zu bewerten. Damit wird der Schnelligkeit des Internetverkehrs und somit der Tatsache Rechnung getragen, dass bei einem Verbraucher das als Blickfang benutzte Bild Vorstellungen über den Umfang des Angebots hervorruft. Daher ist das Angebot auch dann irreführend, wenn unter den Produktbeschreibungen der tatsächliche Lieferumfang der Ware beschrieben ist.

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