Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

20. April 2015 Kommentar

OLG Hamburg – Einstweiliger Rechtsschutz nur bei vorheriger WHOIS-Abfrage

Eine Person hält ein Schild in der Hand mit der Aufschrift "EILT!"
Kommentar zur Verfügung des OLG Hamburg vom 10.11.2014, Az.. 5 U 159/13

Um Unterlassungsansprüche aufgrund wettbewerbsrechtlicher Rechtsverstöße auf Internetseiten (wie z.B. eine falsche Widerrufsbelehrung oder eine unrichtige Datenschutzerklärung) schneller als im üblichen Klageverfahren geltend zu machen, kann ein Antrag auf sog. einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Dafür ist jedoch eine „besondere“ Dringlichkeit erforderlich - der Antragssteller darf also mit der Stellung des Antrages nicht lange zuwarten.

Je nach Einzelfall und Gericht variiert diese Dringlichkeit in der Anzahl der Wochen, in denen ein solcher Antrag gestellt werden darf. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob diese Dringlichkeit auch dann noch gegeben ist, wenn der Antragsteller nach eigener Aussage längere Zeit benötigt, um den Verantwortlichen für Inhalte einer Webseite zu ermitteln.

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15. April 2015 Top-Urteil

Unterlassungsanspruch bei Äußerungen in sozialen Netzwerken gilt auch bei „Mikroblogs“

weißer Vogel vor blauem Hintergrund, ähnlich dem Twitter-Symbol
Pressemitteilung Nr. 1/2015 des OLG Dresden zum Urteil vom 01.04.2015, Az.: 4 U 1296/14

Überwiegt das Persönlichkeitsrecht gegenüber der Meinungs- und Medienfreiheit, so müssen auch Provider sogenannter Mikrobloggingdienste diskreditierende Äußerungen von ihrer Internetseite entfernen. Eine Prüfpflicht kann dabei erst dann angenommen werden, wenn der Provider hinreichend konkret auf die Verletzung hingewiesen wurde und der Verstoß unschwer bejaht werden kann.

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15. April 2015

Dienstvertragliche Einordnung einer „Internetagentur-Flatrate“

Zwei Computer-Bildschirme und mehrere Hände, die an Web Design und Layout arbeiten
Urteil des LG Köln vom 20.02.2015, Az.: 12 O 186/13

Bei einem Vertrag über eine „Internetagentur-Flatrate“, die den Aufbau einer Internetpräsenz zum Inhalt hat und eine monatliche Pauschalvergütung vorsieht, handelt es sich um einen Dienstvertrag. Dafür sprechen neben der Vergütungsvereinbarung, dem jährlichen Zeitkontingent und der Bezeichnung als „Rahmenvertrag“ die im Einzelnen vereinbarten Leistungen. Selbst wenn beispielsweise die Erstellung einer Website dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist, so rechtfertigt die Laufzeit des Vertrages, die zumeist erheblich über die Erstellungszeit hinaus geht, eine Einordnung als Dienstvertrag.

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15. April 2015

Kein Online-Handel mit Bio-Produkten ohne Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle

Bio-zeichen in grüner Farbe mit drei grünen Blättern auf weißem Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2014, Az.: 14 U 201/13

Gemäß der EG-Öko-Verordnung trifft einen Verkäufer von Bio-Produkten die Pflicht, sich der Kontrolle einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterziehen. Unternehmer, die ihre Waren direkt an Verbraucher abgeben, können von dieser Pflicht befreit werden. Direkt meint dabei eine unmittelbare Übergabe der Waren unter Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers, da der Verbraucher nur so die Möglichkeit hat, zu erkennen, ob die Produkte im Einklang mit den Öko-Anforderungen behandelt werden. Die Ausnahmeregelung kann daher niemals einen Online-Versandhandel betreffen.

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15. April 2015 Top-Urteil

Zur Darlegungslast bei Bewertungen im Internet

Sternchenbewertung auf einer Tafel mit Hand, die Kreide hält
Urteil des LG Frankfurt am Main vom 05.03.2015, Az.: 2-03 O 188/14

Der Betreiber eines Internetbewertungsportals haftet als sogenannter Hostprovider für die von Nutzern eingestellten Beiträge, da er die technische Möglichkeit der Plattform zur Verfügung gestellt hat. Den Verletzten trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Haftung. Der Hostprovider muss allerdings die von ihm vorgenommenen Handlungen zur Prüfung der Bewertung darlegen. Die Vorlage einer weitgehend unkenntlich gemachten Stellungnahme des Bewertenden, aus welcher kein tauglicher Beleg der Wahrheit der Äußerung hervorgeht, genügt hierfür nicht.

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13. April 2015

Keine Suchmaschinen-Haftungsprivilegierung bei eigenen Ergänzungen

Aufgestellte Lupe
Urteil des OLG Hamburg vom 18.09.2014, Az.:7 W 88/14

Ein Webseitenbetreiber, der fremde Suchergebnisse von Suchmaschinen mit eigenen Überschriften oder Hinweisen auf der eigenen Webseite darstellt, kann sich nicht auf die Haftungs-Privilegierung von Suchmaschinen berufen. Die Privilegierung greift grundsätzlich nur dann, wenn die Suchergebnisse ohne vorherige Aufbereitung dem Nutzer präsentiert werden.

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13. April 2015

Vorlagefragen an den EuGH zur Einordnung einer dynamischen IP-Adresse als personenbezogenes Datum

Schild mit entgegengesetzten Richtungen auf dem einen DATA und auf dem anderen IPv4/IPv6
Beschluss des BGH vom 25.10.2014, Az.: VI ZR 135/13

1. Ist Art. 2 Buchstabe a der Richtlinie 95/46/EG des EPs und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Abl. EG 1995, L 281/31) Datenschutz - RL - dahin auszulegen, dass eine Internetprotokoll - Adresse (IP - Adresse), die ein Diensteanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für diesen schon dann ein personenbezogenes Datum darstellt, wenn ein Dritter (hier: Zugangsanbieter) über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügt?

2. Steht Art. 7 Buchstabe f der Datenschutz - Richtlinie einer Vorschrift des nationalen Rechts entgegen, wonach der Diensteanbieter personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit dies erforderlich ist, um die konkrete Inanspruchnahme des Telemediums durch den jeweiligen Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, und wonach der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Telemediums zu gewährleisten, die Verwendung nicht über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann?

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09. April 2015 Top-Urteil

Rechtswidrig erlangte Daten bei Filesharing-Fällen führen zu Beweisverwertungsverbot

P2P -Schriftzug in rot, an dem drei schwarze Kabelmäuse hängen
Beschluss des AG Koblenz vom 02.01.2015, Az.: 153 C 3184/14

Sofern die Datenübermittlung bei der Feststellung einer Urheberrechtsverletzung gegen einschlägige datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, führt dies aufgrund des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Anschlussinhabers zu einem Beweisverwertungsverbot. Ergeht der gerichtliche Auskunftsbeschluss zur Ermittlung der streitgegenständlichen IP-Adresse nur gegen den Access-Provider, darf keine Auskunft über den Anschlussinhaber erfolgen, wenn es sich beim Provider des Anschlussinhabers um einen Reseller des Access Providers handelt.

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08. April 2015

Hohe Sorgfaltsanforderungen bei der Nutzung fremder Fotografien im Internet

Frau mit Fotokamera schießt Foto, ihr gegenüber steht ein Spiegel
Beschluss des OLG München vom 15.01.2015, Az.: 29 W 2554/14

Wird eine Werbeagentur mit der Gestaltung eines Internetauftritts beauftragt, so genügt es den strengen Sorgfaltsmaßstäben bei der Nutzung von fremden Bildern nicht, sich lediglich auf die Aussage des Dritten zu verlassen, dass die Nutzungsrechte an dem Bild wirksam erworben wurden. Eine Zusicherung Dritter muss vielmehr durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen überprüft werden.

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08. April 2015 Top-Urteil

Live-Stream von Sportveranstaltungen nicht durch EU-Recht geschützt

Laptop mit Fußballrasen Ball und Scheinwerfer auf dem Bildschirm
Urteil des EuGH vom 26.03.2015, Az.: C-279/13

Direktübertragungen von Sportveranstaltungen im Internet sind nicht durch die Urheberrechtsrichtlinie geschützt. Das EU-Recht räumt dem Rechtsinhaber lediglich das Recht ein, geschützte Werke im Wege der interaktiven Übertragung auf Abruf für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Anbringen eines anklickbaren Links auf einer Webseite stellt jedoch keine interaktive Übertragung auf Abruf dar. Einer nationalen Regelung, die das Ausschließlichkeitsrecht der Sender auch auf Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen im Internet ausdehnt, steht das EU-Recht jedoch nicht entgegen.

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