Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

16. September 2015

Online-Vermittlung von Versicherungsverträgen durch Handelsunternehmen wettbewerbswidrig

Versicherungsvertrag für neues Auto mit 500 Euro-Scheinen und rotem kleinen Auto
Urteil des BGH vom 28.11.2013, Az.: I ZR 7/13

a) Die Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen, richtet sich nach dem objektiven Erscheinungsbild der ausgeübten Tätigkeit.

b) Bewirbt ein Handelsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte und ermöglicht es den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen auf einer Internetseite eines Versicherungsvermittlers, ist auch das Handelsunternehmen Versicherungsvermittler, wenn dem Verbraucher der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt.

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08. September 2015

Für Suchergebnisse ist nur der Suchmaschinenbetreiber selbst verantwortlich

Gezeichnetes Männchen arbeitet an einer geöffenten Getriebeklappe neben einer Suchleiste einer Suchmaschine
Urteil des LG Hamburg vom 10.07.2015, Az.: 324 O 17/15

Für etwaige rechtswidrige Inhalte in den Suchergebnissen einer Suchmaschine ist nur der Betreiber selbst haftbar. Für die Suchmaschine unter yahoo.de sowie yahoo.com ist dementsprechend nicht Yahoo! Deutschland verantwortlich. Yahoo! Deutschland vermittelt lediglich die Werbeanzeigen für yahoo.de, die Suchmaschine selbst wird durch die Yahoo! Europe Limited in Irland betrieben.

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08. September 2015

Ohne ausschließliche Nutzungsrechte keine Klage aus eigenem Recht

Wort "Lizenz" auf einer Stahlplatte umrandet von verschiedenen Buchstaben
Beschluss des LG Mannheim vom 18.05.2015, Az.: 7 O 81/15

Sind einem Nutzungsberechtigten zwar ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden, allerdings nur für den Vertrieb eines Werks in körperlicher Form, kann der Nutzungsberechtigte nicht aus eigenem Recht gegen die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des Werks in digitaler Form klagen.

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08. September 2015

Anschlussinhaber haftet nicht immer für Urheberrechtsverstoß

"Abmahnung" blau markiert in einem Gesetzestext
Urteil des AG München vom 31.10.2014, Az.: 264 C 23409/13

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht als Täter in Urheberrechtsverletzungen, wenn dieser seiner sekundären Darlegungslast durch den Vortrag genügt, den gerügten Rechtsverstoß nicht selbst begangen zu haben. Dies führt jedoch nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wonach der Anschlussinhaber sich bei jeder über seinen Internetzugang begangenen Rechtsverletzungen vom Vorwurf der täterschaftlichen Begehung entlasten muss.

Eine Haftung als Störer scheidet ebenso aus, sofern der Anschlussinhaber seinen Internetanschluss hinreichend mittels Kennwort sichert und zeitgleich seiner Aufsichtspflicht für Mitbenutzer bezüglich eines möglichen Missbrauchs des Internetanschlusses ausreichend nachkommt.

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04. September 2015

Filtern von IP-Adressen rechtswidrig

mehrere IP-Adressen auf einem weißen Blatt
Beschluss des BGH vom 20.08.2015, Az.: StB 7/15

Ein Telekommunikationsdienstleister darf nicht zur Filterung seiner Telekommunikationsdaten (hier: dynamische IP-Adressen) nach der Nutzung einer bestimmten Browserversion oder einer Sub-URL verpflichtet werden. Zwar sei das Telekommunikationsunternehmen zur Herausgabe einer Kopie der Telekommunikation verpflichtet, die Auswertung und weitere Filterung der Daten obliegt jedoch allein den Strafverfolgungsbehörden.

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02. September 2015

Sekundäre Darlegungslast bei nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft

Finger drück auf eine rote Taste auf einer Tastatur mit der Aufschrift "illegaler download"
Urteil des AG Bremen vom 28.11.2014; Az.: 43 C 1150/13

Ein Internetanschlussinhaber muss nicht durch eigene Nachforschungen aufklären, wer Täter einer behaupteten Rechtsverletzung ist. Es reicht, wenn er darlegen kann, dass zur Zeit der behaupteten Rechtsverletzung auch andere Personen (hier: die Lebensgefährtin sowie der Sohn) Zugriff auf seinen Internetanschluss hatten.

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01. September 2015

Irreführende Bewerbung von ungebrauchter, fünf Jahre alter Lagerware als „neu“

Werkbank mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeug
Urteil des OLG Saarbrücken vom 02.04.2014, Az.: 1 U11/13

Ein Kraftfahrzeug-Händler, der Ersatzteile anbietet, darf Lagerware (hier: ein Kugellager), die älter als fünf Jahre ist, nicht als „neu“ bewerben, obwohl diese noch ungebraucht sind. Eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit kann aufgrund der langen Lagerzeit nicht ausgeschlossen werden, vor allem wenn es sich um ein technisch sensibles Ersatzteil handelt. Durch die Verwendung des Begriffes „neu“ liegt eine Irreführung vor.

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01. September 2015

Irreführung durch Werbung mit Profi-Fußballern

Fußballer schießt Ball auf ein Tor
Urteil des OLG Hamburg vom 19.01.2015, Az.: 5 U 203/11

Wirbt ein Sportartikelhersteller mit der Abbildung mehrerer Profi-Fußballer hinter einem überdimensional großen Sportschuh, so erweckt diese Darstellung beim Durchschnittsverbraucher den Eindruck, alle abgebildeten Fußballer würden mit einem Sportschuh des Herstellers spielen und bildlich gesprochen hinter dem beworbenen Schuh stehen. Spielen jedoch ein oder mehrere Spieler mit einem anderen Schuh, so handelt es sich um irreführende Werbung, weil die hervorgerufene Fehlvorstellung geeignet ist, den Verbraucher zum Erwerb des Sportschuhs zu bewegen.

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01. September 2015

Marketplace-Händler ist verantwortlich für irreführende UVP-Angaben von Amazon

Im Bildschrim eines Laptops ist ein weißer Einkaufswagen.
Urteil des OLG Köln vom 24.04.2015, Az.: 6 U 175/14

Ein Angebot mit einer zum Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültigen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) stellt eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Erfolgt diese Irreführung im Rahmen des Amazon Marketplace, bei dem sich der Händler Angaben von Amazon zu Eigen macht, so haftet dieser für eine fehlerhafte Preisangabe durch Amazon. Eine Haftung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass nur Amazon selbst diese Angaben ändern kann, denn dem Anbieter obliegt eine Kontrollpflicht hinsichtlich der für sein Angebot angezeigten Produktinformationen und deren Rechtmäßigkeit, die ihn insbesondere dann trifft, wenn er bereits von einer fehlerhaften Angabe Kenntnis erlangt hat und auch Monate später keinen Versuch zur Beseitigung der unrichtigen Angaben unternommen hat.

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