Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

18. August 2014 Kommentar

OLG Schleswig – Keine Haftung des Tech-C / Zone-C für markenrechtsverletzende Domainweiterleitung

Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Die Denic versteht unter dem sog. „Tech-C“ den technischen Ansprechpartner / Betreuer einer Domain. Oftmals ist bei den entsprechenden Whois-Einträgen bei der Denic der jeweilige Host-Provider als Tech-C eingetragen. Wird durch die Registrierung einer Domain eine Rechtsverletzung begangen, so wird der Tech-C in aller Regel als nicht haftbar angesehen. Ob dies aber auch dann noch gilt, wenn die Domain auf einen Internetauftritt des Tech-C weitergeleitet wird, hatte das OLG Schleswig nun zu entscheiden.

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13. August 2014

Nichterfüllung im Rahmen einer eBay-Auktion begründet Schadensersatz

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.06.2014, Az.: 12 U 51/13

Verweigert der Verkäufer eines Fahrzeugs auf der Internetplattform eBay nach Zustandekommen eines Kaufvertrages die Herausgabe des Fahrzeugs, so kann der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz fordern. Die Höhe des Nichterfüllungsschadens ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vertragswert und dem Marktwert des Fahrzeugs.

Gibt der Verkäufer Gebote auf das von ihm eingestellte Angebot ab, um den Verlauf der Auktion zu manipulieren, so sind diese Gebote nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig.

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12. August 2014

Anbieter und Verantwortlicher von jugendgefährdenden Angeboten in Telemedien

Urteil des VG Hamburg vom 21.08.2013, Az.: 9 K 507/11

Eine Definition, wer Anbieter von Telemedien i.S.d. JMStV ist, gibt es nicht. Vielmehr ist der Anbieterbegriff weit auszulegen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Angeboten zu gewährleisten. Anbieter von Telemediendiensten ist demnach derjenige, der konkret Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung einer Internetseite hat. Hierunter fällt zum einen der Domaininhaber selbst sowie auch die im Impressum einer Internetseite als Anbieter genannte Person. Auch die im Rahmen eines Internetangebots in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betreiber der Webseite genannte Person kann als Anbieter und somit Verantwortlicher für unzulässigen Seiteninhalt angesehen werden.

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12. August 2014

Störerhaftung der Eltern bei Filesharing

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 03.04.2009, Az.: 6 W 20/09

a) Eltern müssen ihre Kinder vor den Gefahren urheberrechtsverletzender Internet-Aktionen aufklären. Für eine bestehende elterliche Störerhaftung ist es unschädlich zu behaupten, man selbst habe überhaupt nicht gewusst, dass im Internet die regelmäßig rechtsverletzende Möglichkeit des Filesharings besteht. Es ist Eltern vielmehr zumutbar, sich über die mögliche Nutzung des Internets und die dort bestehenden Gefahren zu informieren und ihre Kinder über ein dahingehendes Verbot zu belehren.

b) Der Streitwert bei öffentlicher Zugänglichmachung von PC-Software (im Fall: Brockhaus Enzyklopädie) beträgt 15.000 Euro.

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12. August 2014

Störerhaftung für Filesharing wird durch Tod des Ehemanns nicht ausgeschlossen

Beschluss des LG Köln vom 21.01.2011, Az.: 28 O 482/10

Die Inhaberin eines Internetanschlusses ist verpflichtet, den Internetanschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen dahingehend zu schützen, dass dieser nicht für Rechtsverletzungen im Internet missbraucht wird. Die Anschlussinhaberin haftet als Störerin sogar dann, wenn mit dem Ehemann diejenige Person bekannt ist, welche die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung als Täter begangen hat und dieser bereits verstorben ist.

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11. August 2014

Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung des Widerrufsrechts von Verbrauchern bei individuell gefertigten Gegenständen

Urteil des KG Berlin vom 27.06.2014, Az.: 5 U 162/12

Grundsätzlich besteht keine wettbewerbsrechtliche Pflicht des Unternehmers, den Verbraucher bei Ausschluss des Widerrufsrechts im Einzelnen über die konkreten Umstände der Unzumutbarkeit eines Rückbaus von individuell angefertigten Gegenständen aufzuklären. Es kann jedoch eine wettbewerbsrechtliche Irreführung in Betracht kommen, wenn der Unternehmer das Widerrufsrecht wider besseren Wissens gänzlich leugnet.

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06. August 2014

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer in Impressum unzulässig

Urteil des LG Frankfurt vom 02.10.2013, Az.: 2-03 O 445/12

Online-Händler sind im Rahmen des §5 I Nr.2 TMG dazu verpflichtet im Impressum neben der Angabe der Emailadresse dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, denn die damit verbundenen Kosten können viele Kunden von einer Kontaktaufnahme abhalten. Außerdem widerspricht es den Zielen der RL 2001/31/EG, wenn durch die Angabe einer gebührenpflichtigen Telefonnummer zusätzlich Gewinn erzielt wird, ohne dem Verbraucher eine angemessene Gegenleistung anzubieten.

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06. August 2014

Zur Haftung eines File-Hosting-Dienstes wegen Beihilfe durch Unterlassen

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 05.02.2014, Az.: 2-06 O 319/13

Ein File-Hosting-Dienst, der vom Rechteinhaber auf konkrete Rechtsverletzungen an einem urheberrechtlich geschützten Werk hingewiesen worden ist, muss ab Kenntnis das Angebot sperren, sowie Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Urheberrechtsverletzungen an diesem Werk auf seinem Server kommt. Löscht er die ihm bekannten Verlinkungen auf andere Internetseiten, auf denen das Werk urheberrechtswidrig Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird, nicht, so haftet er dem Rechteinhaber gegenüber wegen Beihilfe durch Unterlassen auf Schadensersatz. Der notwendige Gehilfenvorsatz ist schon gegeben, wenn der File-Hosting-Dienst mit weiteren, hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnen muss und diese billigend in Kauf nimmt. Nicht notwendig ist eine genaue Kenntnis der exakten weiteren Rechtsverletzungen. Für die Abgrenzung zwischen einer Beihilfe und einer Störerhaftung ist letztlich das subjektive Moment entscheidend. Teilnehmer durch Unterlassen kann nur sein, wer mit (weiteren), hinreichend konkretisierten Haupttaten rechnet musste und diese billigend in Kauf nimmt.

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06. August 2014

Zu den Voraussetzungen von zulässiger Blickfangwerbung im Internet

Urteil des LG Mönchengladbach vom 15.07.2013, Az.: 8 O 18/13

Blickfangwerbungen im Internet, die zu Werbezwecken nur Halbwahrheiten aussagen, müssen mit einem Sternchenhinweis gekennzeichnet sein, welcher zu einer detaillierten Aufklärung führt. Diese muss in direkter Nachbarschaft des Hinweises stehen, bzw. der Hinweis muss mit einem Link versehen werden, der direkt zur Auflösung führt. Es genügt nicht, wenn sich die Auflösung erst auf der dritten Unterseite der Website befindet, oder wenn der Verbraucher nur durch Ausprobieren oder Zufall zu ihr gelangt. Unter solchen Umständen wird der Verbraucher irregeführt und die Blickfangwerbung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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05. August 2014

Kontrolle bei Angebotsbeschränkung auf B2B

Urteil des LG Kiel vom 27.09.2013, Az.: 17 O 147/13

Ein Angebot über einen Onlineshop kann grundsätzlich ausschließlich auf Unternehmer beschränkt und die AGB danach ausgerichtet werden. Die Verwendung von Klauseln, die zum Nachteil eines Verbrauchers gereichen, ist jedoch insoweit unzulässig, als auch Verbraucher in nicht unerheblichem Umfang das Angebot wahrnehmen können. Der Anbieter ist somit dazu verpflichtet zum einen eindeutig darauf hinzuweisen, dass sein Angebot ausschließlich gegenüber Unternehmern gilt, und zum anderen geeignete Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen.

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