Urteile aus der Kategorie „Internetrecht“

05. September 2014

Anschlussinhaber haftet nicht für Sicherheitslücken im Router

Urteil des AG Braunschweig vom 27.08.2014, Az.: 117 C 1049/14

Ein Anschlussinhaber, der die durch seinen Telekommunikationsanbieter bereitgestellte Möglichkeit der automatischen Konfigurierung seines Routers nutzt und das WLAN-Netzwerk mit einem individuellen Passwort und der aktuellsten Verschlüsselung sichert, haftet u.U. nicht für Rechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, wenn der Router bekanntermaßen eine gravierende Sicherheitslücke aufweist, die Dritten den unbefugten Zugriff auf den Internetanschluss ermöglicht.

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05. September 2014

OLG Hamm zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 23.01.2014, Az.: 4 U 118/13

Beruft sich der Abgemahnte auf eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung, so liegt es an diesem, entsprechende Indizien vorzutragen. Ein Indiz kann sein, dass der Abmahnende kein nennenswertes eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt, sondern sein Interesse sich auf sachfremde Ziele wie die Gebührenerzielung beschränkt. Kein ausreichendes Indiz stellt dar, wenn mehrere Abmahnungen verschickt werden, die Abmahntätigkeit jedoch weiterhin in einem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit des Abmahnenden steht. Eine Tätigkeit in völlig verschiedenen Geschäftsbereichen mit dem Ziel, möglichst viele Mitbewerber erfassen zu können, ist vom Abgemahnten näher darzulegen. Jedenfalls ist es dem Abmahnenden gestattet, sich gebührenpflichtiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen, sowie einen Testkauf durch ein anderes Unternehmen durchführen zu lassen. Darüber hinaus ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen angemessen und kein Indiz für ein vorrangiges Gebührenerzielungsinteresse. Die Zahlungsverpflichtung darf ebenso in die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgenommen werden, wie eine bezifferte Vertragsstrafe. Wenn die angesetzten Beträge dem für solche Verletzungen üblichen Wert entsprechen, ist auch hierin kein ausreichendes Indiz für einen Rechtsmissbrauch zu sehen.

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04. September 2014

Kein Schmerzensgeld nach Veröffentlichung eines Bildes von Teilnehmern einer rechtsextremen Demonstration im Internet

Urteil des AG Friedberg vom 06.08.2014, Az.: 2 C 1141/13(11)

Eine Veröffentlichung von Fotos eines rechtsradikalen Demo-Teilnehmers begründet keinen Schmerzensgeldanspruch, da ein schwerwiegender Eingriff vorliegen muss und dieser ist nicht gegeben, wenn man sich mit der Teilnahme an einer Demonstration selbst in die Öffentlichkeit begibt. Gleiches gilt für ein Bild auf Facebook, dass der Betroffene selbst online gestellt hat und welches aufgrund der Kleidung die Zugehörigkeit des Betroffenen zum Rechtsextremismus nach außen aufzeigt.

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04. September 2014

Zur Abgrenzung journalistisch-redaktionell gestalteter Angebote von kommerzieller Kommunikation

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13.08.2014, Az.: 11 S 15.14

Eine journalistische Gestaltung setzt voraus, dass die Auswahl und Strukturierung der Inhalte gewissen Kriterien genügt, zu denen neben der Universalität (inhaltliche Vielfalt), Aktualität (Neuigkeitscharakter der Beiträge), Periodizität (für elektronische Medien: kontinuierliche Aktualisierung) und Publizität (allgemeine Zugänglichkeit) jedenfalls auch eine erkennbar publizistische Zielsetzung des Angebots gehört. Dies sind jedenfalls Informationen, die für den Nutzer erkennbar nach ihrer gesellschaftlichen Relevanz und mit dem Ziel des Anbieters, zur öffentlichen Kommunikation beizutragen, ausgewählt werden. Im Gegensatz dazu ist kommerzielle Kommunikation nicht an den Kriterien gesellschaftlicher Relevanz ausgerichtet, sondern an den damit verfolgten wirtschaftlichen Interessen.

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04. September 2014

Zur korrekten Umsetzung der Buttonlösung und den Aufklärungspflichten

Urteil des AG Köln vom 28.04.2014, Az.: 142 C 354/13

Soll ein Kaufvertrag dadurch geschlossen werden, dass der Verbraucher eine Bestellmail schicken und dafür auf einen Link klicken soll, so ist es nicht ausreichend, wenn der Link mit den Worten ‚Zum bestellen und kaufen‘ beschriftet ist. Dies entspricht nicht der sog. Buttonlösung, da die Beschriftung nicht ähnlich deutlich wie ‚zahlungspflichtig bestellen‘ auf eine Zahlungspflicht hinweist.

Wird der Käufer nicht ausreichend über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Widerrufsrechts aufgeklärt, so kann dies einen Schadensersatz in der Form begründen, die ihn so stellt, wie er nach korrekter Aufklärung stehen würde.

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04. September 2014

Unzulässige Verwendung von zwei sich widersprechenden Widerrufsbelehrungen

Urteil des OLG Hamm vom 24.05.2012, Az.: 4 U 48/12

Die Verwendung von zwei sich widersprechenden und teilweise nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verstößt gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig, weil für den Verbraucher nicht klar ersichtlich ist, welche Bedingungen für die Ausübung des Widerrufsrechts gelten und welche Folgen die Ausübung hat.

Eine AGB-Klausel, die gegenüber Verbrauchern eine Rügepflicht bei offensichtlichen Mängeln vorsieht, ist unzulässig, da eine Rügepflicht zu Lasten des Verbrauchers vom geltenden Recht abweicht und die Mängelrechte zumindest faktisch einschränkt.

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03. September 2014

Zur Vermutung der Täterschaft bei Filesharing im Mehrpersonenhaushalt

Urteil des AG Bochum vom 30.07.2014, Az.: 67 C 164/14

Die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft des Anschlussinhabers bei Rechtsverletzungen durch Filesharing wird widerlegt, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch von anderen erwachsenen Personen im Haushalt uneingeschränkt genutzt werden konnte.

Trägt der Anschlussinhaber einen Lebenssachverhalt vor, der die Möglichkeit offen lässt, dass er nicht selbst Handlungsstörer ist, so genügt er seiner sekundären Darlegungslast.

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03. September 2014

Löschung von E-Mail-Dateien eines früheren Ministerpräsidenten

Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 30.07.2014, Az.: 1 S 1352/13

Es besteht ein Anspruch auf Löschung von E-Mail-Dateien des Outlook-Postfaches und sämtlicher Kopien dieser Dateien eines ehemaligen Ministerpräsidenten, wenn es sich um personenbezogene Daten und Daten zur Erfüllung von Aufgaben handelt, die nicht mehr erforderlich sind.

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03. September 2014

Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen angefertigter Ware

Urteil des LG Düsseldorf vom 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13 U.

Das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht kann bei Waren, die nach Kundenspezifikationen hergestellt werden, ausgeschlossen sein, wenn die individuelle Zusammenstellung nach Kundenspezifikation und Gestaltung für den Kunden deutlich erkennbar ist. Maßgebliche Berücksichtigung finden muss insoweit auch die Verkehrsanschauung. Ein Käufer, der sich ein Möbelstück nach individuellen Wünschen aus einer Fülle unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten zusammenstellen lässt, kann damit rechnen, dass die Ware erst infolge dieser Gestaltung seinen Wünschen entsprechend angefertigt wird.

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