Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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28. Februar 2014

Zur wucherähnlichen Überhöhung eines sog. „Internet-by-Call“-Dienstes

Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.02.2014, Az.: 4 U 442/12

Eine Einwahlgebühr in Höhe von 1,99 € bei sog. „Internet-by-Call“-Diensten kann aufgrund wucherähnlicher Überhöhung gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein. Dies ist der Fall, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung objektiv ein auffälliges Missverhältnis besteht und eine verwerfliche Gesinnung das Verhalten des Anbieters als sittenwidrig erscheinen lässt. Ein Einwahlentgelt i. H. v. 1,99 € übersteigt den marktüblichen Preis, der bei maximal 15 Cent liegt, um das 50- bis 100-fache. Überdies kam es dem Anbieter in diesem Fall gerade darauf an, das Einwahlverhalten seiner Kunden zu sanktionieren und diese von der Nutzung seiner Leistung abzuhalten.

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14. November 2017

Datenautomatik-Klausel unterliegt nicht der AGB-Kontrolle

Ein Smartphone inmitten von Geldscheinen und Münzen
Urteil des BGH vom 05.10.2017, Az.: III ZR 56/17

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens, nach der für die Internetznutzung nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Datenvolumens dieses automatisch bis zu drei Mal pro Abrechnungszeitraum um jeweils weitere Datenvolumen zu einem Pauschalpreis erweitert wird (sog. Datenautomatik) und erst nach Verbrauch der Erweiterungen eine unbeschränkte geschwindigkeitsreduzierte Internetnutzung vorgesehen ist, unterliegt als Leistungsbeschreibung nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB.

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18. Februar 2019

E-Mail-Dienst-Anbieter muss IP-Adresse seines Nutzers in Strafverfahren übermitteln

E-Mail Icon mit Schloss
Beschluss des BVerfG vom 20.12.2018, Az.: 2 BvR 2377/16

Die Verpflichtung des Anbieters eines E-Mail-Dienstes, den Ermittlungsbehörden die IP-Adressen eines Nutzers selbst dann zu erheben und mitzuteilen, wenn er diese Daten gemäß seines Geschäftsmodells absichtlich nicht protokolliert, stellt prinzipiell einen Eingriff sowohl in die Berufsausübungsfreiheit, als auch in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Eine Rechtfertigung dieses Eingriffs ergibt sich jedoch aus der gesetzlichen Mitwirkungs- und Vorhaltungspflicht von Telekommunikationsdienstanbietern. Die entsprechende Verpflichtung zur Übermittlung der Daten ist daher rechtmäßig.

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02. März 2015

Geschwindigkeitsdrosselung bei Internettarif kann zulässig sein

Mehrere Computerserver mit Kabeln
Urteil des LG Düsseldorf vom 18.02.2015, Az.: 12 O 70/14

Eine Bestimmung, welche die Drosselung der Verbindung eines LTE-Internettarifs bei Überschreitung eines bestimmten monatlichen Datenvolumens vorsieht, kann als Leistungsbeschreibung wettbewerbsrechtlich zulässig sein, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, es handle sich um eine Flatrate. Dabei kann insbesondere aus der Tatsache, dass eine Tarifbezeichnung das Wort "Zuhause" enthält, nicht geschlossen werden, dass bei Verbrauchern ein solcher Eindruck erweckt wird.

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13. Februar 2020

Aktualisierung von Nutzungsbedingungen durch Pop-Ups

Über einem Smartphone leuchtet Terms of Use
Beschluss des OLG Dresden vom 17.11.2019, Az.: 4 U 1471/19

Zur Frage, ob aktualisierte Nutzungsbedingungen durch den Einsatz von Pop-Ups wirksam in bestehende Vertragsverhältnisse eingebunden werden, erteilte das OLG Dresden zweitinstanzlich nun in einem Beschluss seine Zustimmung. Dem Gericht zufolge ist dem Klicken auf einen „ich-stimme-zu“-Button ein zur Einbindung ausreichender Erklärungsgehalt beizumessen. Auch stehe der Umstand, dass lediglich vorformulierte Textbestandteile zur Abgabe der Erklärung benutzt wurden, einer wirksamen Einbindung nicht entgegen.

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20. Dezember 2017

Sicherung der Drittauskunft und dessen Rechtswegzulässigkeit

blaue Netzwerkkabel in Switch
Urteil des BGH vom 21.09.2017, Az.: I ZR 58/16

a) Begehrt der Rechtsinhaber, es dem Internet-Provider zu untersagen, diejenigen Daten zu löschen, die für die Erteilung der Auskunft gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG über Name und Anschrift von Personen erforderlich sind, denen dynamische IP-Adressen zugeteilt waren, unter denen urheberrechtsverletzende Handlungen im Internet vorgenommen wurden, ist der Rechtsweg zur streitigen ordentlichen Gerichtsbarkeit eröffnet. Dieses Begehren ist nicht nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen.

b) Der Internet-Provider ist in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen bis zum Abschluss des Gestattungsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG verpflichtet, die Löschung der von ihm nach § 96 Abs. 1 Satz 1 TKG erhobenen Verkehrsdaten zu unterlassen, die die Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG gegenüber dem Rechtsinhaber ermöglichen.

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30. Dezember 2014

Keine Überwachungspflicht eines Anschlussinhabers hinsichtlich seines Ehepartners

Urteil des AG Charlottenburg vom 12.08.2014, Az.: 224 C 175/14

Ein Anschlussinhaber kommt seiner sekundären Darlegungslast durch den Vortrag nach, dass er den streitgegenständlichen Film nicht kennt, ihn nicht hochgeladen habe und seine Frau Zugriff auf seinen Internetanschluss hatte. Eine Störerhaftung gegenüber dem eigenen Ehepartner scheidet mangels Verletzung von Prüfpflichten aus, da eine Überwachung von dessen Internetnutzung das notwendige Vertrauensverhältnis in der ehelichen Beziehung nachhaltig erschüttern würde.

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27. August 2020

Markenverletzung: Verkauf einer Fritz!Box mit ausgetauschter Firmware

Ein Laptop und ein Smartphone vor einem WLAN-Router
Urteil des LG München I vom 09.04.2020, Az.: 17 HK O 1703/20

Tauschen Dritte die Firmware eines WLAN-Routers aus, stellt dies eine erschöpfungsschädliche Veränderung der Ware und damit eine Markenrechtsverletzung dar. Dies sei selbst dann der Fall, wenn durch den Firmware-Austausch der Leistungsumfang des Routers verbessert wird. Ebenfalls entspricht es nicht den anständigen Gepflogenheiten, wenn die Ware nicht mit einem hinreichenden Hinweis auf die Veränderung durch Dritte versehen ist. Dadurch würde der angesprochene Verkehrskreis irrtümlich die Ware dem ursprünglichen Hersteller zurechnen.

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