Urteile aus der Kategorie „IT-Recht“

21. Mai 2014

Zur konkludenten Rechteeinräumung bei Freischaltung und vollständiger Bezahlung eines Computerprogramms

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 29.10.2013, Az.: 11 U 47/13

Wird ein im Auftrag entwickeltes Computerprogramm nach Fertigstellung freigeschaltet und vom Auftraggeber uneingeschränkt abgenommen sowie die vereinbarte Vergütung vollständig bezahlt, so spricht dies für eine konkludente uneingeschränkte Einräumung der Nutzungsrechte. Maßgeblich für die Prüfung einer konkludenten Rechteübertragung sind die Gesamtumstände, insbesondere der Vertragszweck, die vorangegangene Vertragspraxis und die Branchenübung. Eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ist dabei zwingend an eine Einräumung von Vervielfältigungs-und Verbreitungsrechten gebunden.

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11. März 2015

Deinstallation von Software stellt nicht Quasi-Rückgabe einer Mietsache dar

Aneinandergereihte Würfel mit der Aufschrift "Software", die auf einer Tastatur liegen.
Beschluss des OLG Köln vom 24.11.2014, Az.: 19 U 17/14

Die temporäre Überlassung der Nutzungsmöglichkeit einer Software im Wege einer reinen Lizensierung, ohne dass bestimmungsgemäß Zugriff auf einen fremden Server besteht, kann mangels Sachqualität des Vertragsgenstandes keinen mietvertraglichen Charakter haben. Ein Rückgriff auf mietvertragliche Vorschriften kommt mangels vergleichbarer Interessenlage und Regelungslücke nicht in Betracht. Auch die vollständige und fristgerechte Deinstallation der Software (als Quasi-Rückgabe) sowie die im Falle ihres Unterlassens mietvertraglichen Rechtsfolgen einer Vertragsverlängerung oder zumindest Entschädigungspflicht scheiden aus; vielmehr läuft das Nutzungsrecht an der Software nach dem Lizenzzeitraum einfach aus.

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14. Januar 2019 Top-Urteil

Dauerhafte Speicherung des Versichertenfotos rechtswidrig

Krankenversicherungskarte/Gesundheitskarte der AOK
Pressemitteilung Nr. 59/2018 zum Urteil des BSG vom 19.12.2018, Az.: B 1 KR 31/17 R

Eine Krankenkasse darf das Lichtbild eines Versicherten nur so lange speichern, bis die elektronische Krankenversicherungskarte hergestellt ist und an den Versicherten übergeben wurde. Die Speicherung des Lichtbildes bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist datenschutzrechtlich unzulässig, da es an einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage fehlt.

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08. Juli 2020

Schadensersatzschätzung beim Filesharing von Computerspielen

Schadensersatz-Stempel auf Zettel über Geldscheinen.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 31.03.2020, Az.: 11 U 44/19

Die Faktorrechtsprechung, die hinsichtlich des Filesharings von Musiktiteln entwickelt wurde, ist grundsätzlich zur Schadensschätzung bei der illegalen Verbreitung von Computerspielen anwendbar. Bei dieser wird der übliche Entgeltsatz für den legalen Download mit dem Faktor der möglichen Abrufe in der Tauschbörse multipliziert. Zu beachten ist jedoch die technisch bedingt geringere Anzahl möglicher Downloads, sowie der Preisverfall aufgrund abnehmender Aktualität bei Computerspielen.

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12. Juni 2017

Urheber hat (auch nach alter Rechtslage) Vergütungsanspruch gegen PC-Hersteller

EDV-Mitarbeiter wechselt die Festplatte an einem Computer aus
Urteil des BGH vom 16.03.2017, Az.: I ZR 39/15

a) In den Jahren 2002 bis 2005 in Verkehr gebrachte PCs mit eingebauter Festplatte, die über eine Festplattenkapazität von wenigstens 10 GB, Prozessoren (CPUs) mit einer Rechenleistung von wenigstens 300 MHz und einen Arbeitsspeicher (RAM) von wenigstens 128 MB verfügen, zählen zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG (in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung vom 25. Juli 1994, aF) vergütungspflichtigen Geräten oder Tonträgern.

b) Bei der Prüfung der Geeignetheit und erkennbaren Bestimmtheit eines Geräts zur Vornahme vergütungspflichtiger Vervielfältigungen im Sinne von § 54 Abs. 1 UrhG aF ist eine generalisierende Betrachtungsweise zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass die konkret in Rede stehenden Geräte nicht anders beschaffen sind als andere Geräte einer Gattung (im Anschluss an BGH, GRUR 2012, 705 Rn. 14 f. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

c) Der vom Hersteller oder Händler im Rahmen der Konzeption der Produkte und deren Verkaufsstrategie in den Blick genommene Kundenkreis ("Business-PC") steht der Annahme einer erkennbaren Zweckbestimmung zur Herstellung auch privater Vervielfältigungen ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass die weit überwiegende Anzahl der fraglichen Geräte nicht an private Endnutzer veräußert wird.

d) Ruft der Verhandlungsführer einer Verwertungsgesellschaft bei den Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines Gesamtvertrags zu einem Gerätetyp den Eindruck hervor, beim Abschluss des Gesamtvertrags zu den verlangten Vergütungssätzen werde für einen vorübergehenden Zeitraum eine Geräteabgabe für einen anderen Gerätetyp nicht beansprucht und schließt daraufhin die Nutzervereinigung den Gesamtvertrag ab, können entsprechende Ansprüche wegen des anderen Gerätetyps gegen die Mitglieder der Nutzervereinigung aufgrund Verwirkung ausgeschlossen sein.

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10. April 2018

Zueignung von verbotenen Inhalten einer Website durch Verlinkung

Links-Taste mit Finger
Beschluss des VGH München vom 05.01.2018, Az.: 7 ZB 18.31

Der VGH München hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Website die Inhalte einer anderen Website durch eine Verlinkung zu eigen macht. In dem Rechtsstreit war dem Anbieter einer Website die weitere Verbreitung und Zugänglichmachung einer Verlinkung auf seiner Website aufgrund des abgebildeten rechtsextremen Inhalts untersagt worden. Der streitgegenständliche Bescheid wurde vom Gericht bestätigt, da sich der Inhaber der Website durch die Verlinkung den rechtsextremen Inhalt zu eigen gemacht hatte. Dem steht auch das Vorbringen des Klägers nicht entgegen, ihm seien die betreffenden Inhalte nicht bekannt gewesen und er habe sich mittlerweile von diesen distanziert.

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30. Dezember 2014

Zur Haftung von Google für rechtswidrige Snippets in Suchergebnissen

Urteil des LG Hamburg von 07.11.2014, Az.: 324 O 660/12

Google haftet als Suchmaschinenbetreiber ab Kenntniserlangung für die Inhalte rechtswidriger Snippets in Suchergebnissen, wenn in diesen ein rechtswidriger Inhalt im Rahmen des Snippets verbreitet wird, kein berechtigtes öffentliches Interesse an deren Verbreitung besteht und der Eintrag nach Kenntniserlangung nicht entfernt wird.

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25. April 2019

Internetanbieter darf Kunden-Router für WLAN-Hotspots nutzen

Router Hand mit Handy
Pressemitteilung Nr. 55/2019 zum Urteil des BGH vom 25.04.2019, Az.: I ZR 23/18

Die den Kunden von einem Internetanbieter zur Verfügung gestellten WLAN-Router dürfen ohne die Zustimmung der Kunden für WLAN-Hotspots genutzt und diese auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals beeinträchtigt nicht den Internetzugang der Router-Inhaber, des Weiteren besteht auch kein Haftungsrisiko für eventuelle von Dritten über das WLAN-Signal begangene Rechtsverletzungen. Zudem steht den Kunden ein zeitlich uneingeschränktes Widerspruchsrecht zu. In der Aktivierung des WLAN-Signals ist aus den genannten Gründen demnach keine Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 UWG zu sehen.

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12. Juni 2017

Vermutung der Sachbefugnis greift auch bei mehreren Verwertungsgesellschaften

unbeschriftete CDs liegen aufeinander, darauf ein Paragraphensymbol
Urteil des BGH vom 16.03.2017, Az.: I ZR 42/15

Der Umstand, dass mehrere Verwertungsgesellschaften für die Wahrnehmung von Vergütungsansprüchen gemäß § 54 Abs. 1 UrhG aF zuständig sind, steht dem Eingreifen der von § 13c Abs. 1 UrhWG bestimmten und zugunsten der in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften wirkenden Vermutung nicht entgegen.

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07. Oktober 2014

Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Bürogebäudes kann datenschutzrechtlich zulässig sein

Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2014, Az.: 11 LC 114/13

Die Videoüberwachung im Bereich des Eingangs und der Treppenaufgänge eines Bürogebäudes als öffentlich zugängliche Räume im Sinne des § 6b Abs. 1 BDSG und die vorübergehende Speicherung der angefertigten Aufnahmen ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie etwa der Verhinderung von Straftaten, dient.

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