Urteile aus der Kategorie „Jugendschutz“

17. Juni 2014 Top-Urteil

Wettbewerbswidrigkeit eines Gewinnspiels für Minderjährige mit Werbeeinwilligung

Urteil des BGH vom 22.01.2014, Az.: I ZR 218/12

Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen das Verbot, die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Gewinnspiels von den Teilnehmern im Alter zwischen 15 und 17 Jahren umfangreiche personenbezogene Daten erhebt, um diese (auch) zu Werbezwecken zu nutzen.

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25. Mai 2010

Rechtmäßige Entscheidung über Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien

Urteil des VG Köln vom 23.03.2010, Az.: 22 K 181/08

Die Aufnahme einer (elektronischen) Zeitschrift des Landesverbands der NPD-Jugendorganisation in die Liste jugendgefährdender Medien ist rechtmäßig. Nach dem Jugendschutzgesetz werden Träger- und Telemedien aufgenommen, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Heranwachsenden oder ihre Erziehung zu gefährden. Wenn auch die vorliegend dargestellten Meinungen und Bewertungen historischer und politischer Ereignisse nach Ansicht der Richter noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, so halten diese einer Abwägung mit den Belangen des Jugendschutzes nicht mehr stand. Die Indizierungsentscheidung war somit rechtmäßig.
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04. März 2010

„Deutschland sucht den Superstar“

KJM-Pressemitteilung Nr. 03/2010 vom 21.01.2010

Die "Kommission für Jugendmedienschutz" (KJM) hat bereits bei der ersten "Casting"-Folge der neuen Staffel von "Deutschland sucht den Superstar" einen erneuten Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
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14. Juli 2009

Tabak-Werbung in Printmedien

Urteil des LG Hamburg vom 21.12.2007, Az.: 408 O 196/07

Wenn ein Tabak-Unternehmen in einer Mitgliederzeitschrift einer Regierungspartei über ihr Jugendschutzprogramm informiert und dabei Ihre Produkte zur Zuordnung von Unternehmen mit der Zigarettenmarke abdruckt, verstößt dies nicht gegen das Werbeverbot von Tabakprodukten in Printmedien. Solange der Informationscharakter etwaige Werbeeffekte überwiegt, ist ein Abdrucken entsprechender Artikel von der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG umfasst und geschützt.

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22. April 2009

Bundeska­bi­nett be­schließt Netz­sper­ren gegen Kin­der­por­nos

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22.04.2009 Auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie hat die Bun­des­re­gie­rung am 22.04. 2009 den Ent­wurf für ein Ge­setz zur Be­kämp­fung der Kinder­por­no­gra­phie in Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen be­schlos­sen. Die neuen Regelungen ent­hal­ten Än­de­rungs­vor­schlä­ge zum Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG) und zum Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG). Sie be­schrän­ken sich - wie in den Eckpunk­ten fest­ge­legt - auf Zu­gangs­er­schwe­run­gen zu kinderpornographischen In­hal­ten.
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23. März 2009

Weiterleiten von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.12.2008, Az.: 7 Sa 317/08 Durch Weiterleitung von E-Mails mit pornografischem Inhalt am Arbeitsplatz an externe Freunde oder Bekannte kann der Ruf eines Unternehmes nachweisbar geschädigt werden. Werden die E-Mails jedoch lediglich hauptsächlich innerhalb des Intranets des Unternehmens weitergeleitet und sind die Adressaten der anstößigen E-Mails nicht besonders schutzbedürftig, begründet dies lediglich eine Abmahnung durch den Arbeitgeber und keine außerordentliche Kündigung.
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26. Februar 2009

Sex and the City – keine Ausstrahlung vor 20:00 Uhr

Urteil des VG Berlin vom 28.01.2009, Az.: VG 27 A 61.07 Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen, da diese geeignet gewesen sei, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
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24. März 2009

Verbreitung von Scheinkinderpornographie

Beschluss des BVerfG vom 06.12.2008, Az.: 2 BvR 2369/08 - 2 BvR 2380/08

Die Verbreitung von Scheinkinderpornographie, also Filmen, an denen "Scheinjugendliche", tatsächlich erwachsene Personen, die jedoch für einen objektiven Betrachter minderjährig erscheinen, mitwirken, fällt unter § 184c StGB. Dabei genügt es aber nicht, dass die Volljährigkeit der fraglichen Person für einen objektiven Betrachter zweifelhaft ist, vielmehr müsste dieser zu dem eindeutigen Schluss kommen, dass jugendliche Darsteller beteiligt sind, etwa weil diese noch überwiegend kindlich wirken.
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22. Oktober 2009

Verfassungsbeschwerde gegen gesetzlich bestehende Altersverifikationspflicht abgelehnt

Beschlüsse des BVerfG vom 24.09.2009, Az.: 1 BvR 1231/04, 1 BvR 710/05, 1 BvR 1184/08

Anbieter von pornographischen Inhalten haben gemäß § 184d StGB durch technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die pornographischen Inhalte Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind. Die Altersverifikationspflicht ist nicht bereits deswegen ungeeignet, Minderjährige vor den negativen Einflüssen pornographischer Inhalte zu schützen,  weil pornographische Inhalte im Internet auch frei verfügbar sind. Ein Gesetz ist bereits dann geeignet, den von ihm angestrebten Zweck zu erreichen, wenn die Zweckerreichung wenigstens gefördert wird.
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14. August 2009

Mein Kind soll nicht in den Medien stehen

Beschluss des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 339/08

Eine Geldentschädigung wegen hartnäckiger schwerwiegender Verletzung des Rechts am eigenen Bild ist abhängig von der Wertung im Einzelfall, wobei Kinder umfassender geschützt sein müssen als Erwachsene. Unterlassungstitel und Ordnungsmittelverfahren können der Genugtuungsfunktion bereits Rechnung tragen.
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16. Februar 2010

Betrachten von kinderpornografischen Internetseiten strafbar

Pressemitteilung des Hanseatischen OLG Hamburg vom 15.02.2010, Az.: 2-27/09

Nach einem Revisionsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg ist bereits das bewusste und gewollte Betrachten von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt strafbar. Das OLG Hamburg erweiterte durch Auslegung den Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB dahingehend, dass bereits das Herunterladen von Dateien aus dem Internet in den Cache des Browsers darunter fällt.
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