Urteile aus der Kategorie „Kaufrecht“
Verbraucher muss Hinsendekosten bei Widerruf nicht tragen
Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für Kartenzahlung verlangen
Pressemitteilung Nr. 107/2010 des BGH zum Urteil vom 20.05.2010, Az.: Xa 68/09
Ryanair darf die Barzahlung ihrer Flugtickets weiterhin ausschließen. Ausschlaggebend für eine solche Zulässigkeit ist, dass das Unternehmen ihre Leistung hauptsächlich im Fernabsatz erbringt und eine Barzahlung für den Kunden wie auch Ryanair mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Für Kartenzahlungen darf Ryanair jedoch keine zusätzlichen Gebühren erheben, da diese Gebührenregelung den Kunden in unangemessener Weise benachteiligt.Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig
Verbietet ein Unternehmen mit einem Marktanteil unter 30 % seinen Händlern den Vertrieb über Internet-Auktionsplattformen, ist dies kartellrechtlich zulässig. Vorliegend sollte nicht grundsätzlich ein Internetvertrieb ausgeschlossen werden, sondern lediglich der Verkauf über Auktionsplattformen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Beschränkung des gesamten Kundenkreises der Interneteinkäufer
Verbrauchervertrag von Amts wegen nichtig?
Urteil des EuGH vom 17.12.2009, Az.: C-227/08
Unklar darüber, ob ein spanisches Gericht von Amts wegen darüber entscheiden darf, ob ein Gericht auch ohne Vorbringen der Parteien von Amts wegen Nichtigkeitsgründe eines Verbrauchervertrages feststellen darf, legte es diese Frage dem EuGH vor. Dieses bejahte dies und sah ein Einschreiten des Gerichtes im Interesse der öffentlichen Ordnung als erforderlich an.AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten anwendbar?
Pressemitteilung Nr. 36/2010 zum Urteil des BGH vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 67/09
Verwenden Verbraucher einen vorformulierten Vertrag eines Dritten, so ist dieser nicht als vorformulierte Vertragsbedingung einzustufen. Die Verwendung des Formulars ist vielmehr das Ergebnis einer freien Entscheidung beider Parteien. Damit sind vorliegend die Vorschriften der §§ 307 ff BGB nicht anwendbar.Werbung mit „2-jähriger Garantie“
Urteil des OLG Hamm vom 17.11.2009, Az.: 4 U 148/09
Wird ein Produkt im Internet mit "2 Jahre Garantie" beworben, ohne dass konkretisiert wird unter welchen Bedingungen oder Voraussetzungen diese Garantie in Anspruch genommen werden kann, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Weiter muss dieser erläutern, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Eine später erfolgte Erklärung im Rahmen seiner AGB ist nicht ausreichend.
Kamerakauf im Internet: Zur Angabe von Versandkosten und der Werbung mit Testergebnissen
Urteil des BGH vom 16.07.2009, Az.: I ZR 50/07
Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet. Wird für ein Produkt im Internet weiter mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Rückabwicklung
Bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein im Internet erworbenes Auto verlangt der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises und macht seinen Anspruch per Klage geltend. Bei gegenseitig verpflichtenden Verträgen sowie deren Rückabwicklung ist kein einheitlicher Erfüllungsort zu bejahen. Der Ort, an dem Erfüllung, also die Rückzahlung, zu verlangen ist, ist nach § 269 Abs. 1 BGB der Wohnsitz des verklagten Verkäufers. Daraus folgt auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts.
Widerrufsrecht trotz Nichtigkeit des Fernabsatzvertrages
Urteil des BGH vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 318/08
Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat. Wir veröffentlichten bereits die Pressemitteilung Nr. 241/2009, nun liegt uns auch das Urteil vom Volltext vor.