Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

23. April 2010

Zur Rechtswidrigkeit fremder Firmennamen in eigener URL

Beschluss des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.03.2010, Az.: 5 W 17/10

Die Verwendung eines fremden vollständigen Unternehmenskennzeichens in der URL einer Webseite stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung und damit einer Verletzung des Unternehmenskennzeichens der fremden Firma dar, wenn das Unternehmen zu der Firma in keinerlei Verbindung steht.
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16. April 2010

„ReiseMed“

Beschluss des BPatG vom 09.03.2010, Az.: 33 W (pat) 104/08 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "ReiseMed" für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36 wie etwa Finanzwesen und Geldgeschäfte eintragungsfähig. Für Dienstleistungen im Bereich des Versicherungswesens hingegen ist die Wortmarke von der Eintragung ausgeschlossen, da die angemeldete Marke zur Bezeichnung von Merkmalen der Versicherungsdienstleistungen für reisemedizinische Betreuung geeignet ist. Ferner fasst der Verkehr die angemeldete Marke aufgrund des im Vordergrund stehenden beschreibenden Bedeutungsgehalts als rein medizinischen Sachbegriff auf, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft von Versicherungsdienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen.
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15. April 2010

Verwechslungsgefahr bei Mode-Kennzeichen aus Einzelbuchstaben

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 44/09

Die Verwendung von Einzelbuchstaben zur Kennzeichnung von Kleidungsstücken wird in der Modebranche herkunftshinweisend verstanden und erfolgt daher markenmäßig. Besteht ein Zeichen aus einem Buchstaben, der von einem Kreis umschlossen wird, und ist das andere Zeichen aus demselben Buchstaben und einem "G" entwickelt, wobei der andere Buchstaben von dem Bogen des "G" größtenteils kreisförmig umfasst ist, und treten dessen Elemente, die den Unterschied zu einem Kreis ausmachen, deutlich zurück, ist aufgrund dieser Ähnlichkeit und Warenidentität eine Verwechslungsgefahr anzunehmen. Für einen Ähnlichkeitsvergleich sind dabei nicht nur die von der üblichen Schreibweise der Buchstaben abweichenden Elemente heranzuziehen.

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08. April 2010

„Fizzy Party Mix“

Beschluss des BPatG vom 18.02.2010, Az.: 25 W (pat) 76/09 Die Wortmarke "Fizzy Party Mix" ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) für einzelne Waren wie Aromastoffe für Getränke und Backwaren (Klasse 30) eintragungsfähig. Für "Fizzy Party Mix" besteht darüber hinaus allerdings für Waren ein Freihaltebedürfnis nach § 8 MarkenG, welche spritzig und sprudelnd sein können und zudem als Party-Mischung vertrieben werden.  Demzufolge können solche Waren nicht mit dieser Wortmarke eingetragen werden.
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08. April 2010

„MYSPACE“

Beschluss des BPatG vom 03.02.2010, Az.: 26 W (pat) 79/09 Nach dem Beschluss des BPatG ist die Wortmarke "MYSPACE" für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 (Erziehung und Unterhaltung sowie wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen) eintragungsfähig, da sie hinreichend unterscheidungskräftig ist und als Hinweis auf die Herkunft der solchermaßen gezeichneten Produkte aus einem bestimmten Unternehmen geeignet ist.
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07. April 2010

„Fabergé-Museum“ ist keine Markenverletzung

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 14.01.2010, Az.: 6 U 114/09 Das "Fabergé-Museum" darf die an sich fremde Marke "Fabergé" als Bezeichnung seines Museums verwenden. Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Verwendung der Marke zwar eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markengesetzes liege. Jedoch sei die Verwendung in diesem Fall nicht unlauter, denn die Angabe über Merkmale der auch so bezeichneten Leistung sei in diesem Einzelfall markenrechtlich zulässig.
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07. April 2010

Weizenbierglas urheberrechtsfähig?

Urteil des OLG Köln vom 14.10.2009, Az.: 6 U 115/09 Ein Weizenbierglas mit einem Fuß in der Form eines Fußballes, ist nicht schon dann als Werk der angewandten Kunst anzusehen, wenn es das Erste in dieser Art ist. Vielmehr muss bei der Verwirklichung dieser Idee ein Gesamtbild entstehen, welches bei dem Betrachter eine ästhetische Wirkung hervorruft. Des Weiteren liegt eine unfreie Bearbeitung nur dann vor, wenn das später erschaffene Objekt die künstlerischen Besonderheiten des ursprünglichen Objekts nachahmt. Denn erst diese verleihen dem Objekt eine schutzfähige Prägung.
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07. April 2010

Keine Verwechslungsgefahr für Schuhe mit unterschiedlichen Streifen

Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2010, Az.: 4 U 75/09

Werden Schuhe aus dem Lifestyle-Bereich mit einem Streifenkennzeichen bzw. einem eingetragenen Formstrip versehen, so ist der Ähnlichkeitsgrad als überaus gering zu bewerten, wenn die konkrete Gestaltung gänzlich unterschiedlich ist. Der Formstrip ist geprägt durch einen einheitlich und ununterbrochen geschwungenen, stark reduzierten Bogen. Das Streifenkennzeichen dagegen durch mehrfach richtungswechselnde Linien. Die Unterschiede sind auch bei nur flüchtiger Erinnerung an das jeweilige Kennzeichen offensichtlich, so dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann.
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30. März 2010

„Verlorene Generation“ doch nicht verloren

Beschluss des BPatG vom 16.12.2009, Az.: 29 W (pat) 27/09 Die Wortmarke "Verlorene Generation" ist für Waren wie Software und digitale Datenträger ausreichend unterscheidungskräftig und konnte somit doch als Marke eingetragen werden. Das BPatG begründete seinen Beschluss damit, dass der Begriff entgegen einer Beschwerde über das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft verfüge, da ihm nach dem Verständnis der maßgeblichen Verbraucherkreise die konkrete Eignung zukommt, als Unterscheidungsmittel für die betriebliche Herkunft aufgefasst zu werden.
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30. März 2010

Rechtliches Gehör bei Anordnung der Markenlöschung

Beschluss des BGH vom 21.02.2008, Az.: I ZB 70/07

Der Markeninhaber kann gegen die Anordnung der Löschung der eingetragenen Marke zulassungsfreie Rechtsbeschwerde wegen der Versagung rechtlichen Gehörs mit konkreter Begründung einlegen. Setzt sich das Gericht in seiner Entscheidung nicht ausdrücklich mit dem als übergangen gerügten Vorbringen auseinander, liegt darin keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen gerichtlicher Entscheidungen ausdrücklich zu bescheiden.
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