Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

27. Mai 2019 Kommentar

Rosetta Stone erstreitet rosettastone.app – doch die Entscheidung ist umstritten

Rosetta Stone zur Dechiffrierung ägyptischer Hyroglyphen
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 27.02.2019, WIPO Case No. D2018-2322

Im UDRP-Verfahren vor der Word Intellectual Property Organisation (WIPO) hat die Rosetta Stone Ltd. die Übertragung der Domain „rosettastone.app“ verlangt. Was auf den ersten Blick wie eine Routine-Entscheidung aussieht, entfachte große Uneinigkeit zwischen den drei zur Entscheidung beauftragten Juristen. Schlussendlich fühlte sich der renommierte Rechtsanwalt Neil Anthony Brown dazu verpflichtet, seine von den Ansichten der anderen Panelisten abweichende Meinung bemerkenswert umfassend darzustellen. Aufgrund der Mehrheits-Entscheidung gegen ihn änderte dies jedoch nichts am Ausgang des Verfahrens, die Rosetta Stone Ltd. bekam Recht.

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14. Mai 2019 Kommentar

Top-Level-Domain wird mitgelesen: Micro Electronics erkämpft micro.center

Mann wählt unter verschiedenen Top-Level-Domains aus
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 11.04.2019, National Arbitration Forum No. FA1902001829812

Die Entscheidung eines Panelisten des National Arbitration Forums macht wieder einmal deutlich, dass die Top-Level-Domain nicht außer Acht gelassen werden kann, wenn es um die Frage geht, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Im Streit um die Domain „micro.center“ bekam Micro Electronics Recht, der Gegner hatte argumentiert, dass Top-Level-Domain und Second-Level-Domain sondiert betrachtet werden müssten.

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14. Mai 2019

Urheberrechtsverstoß durch Veröffentlichung von Lichtbildwerken

Schuhe Online Shopping auf Tablet
Urteil des LG München I vom 20.02.2019, Az.: 37 O 5140/18

Im Falle einer Klage gegen einen Betreiber einer Online-Verkaufsplattform fehlt es diesem an den Nutzungsrechten für die Produktfotos als Lichtbildwerke, wenn die Klägerin diese Fotos extra anfertigen lassen hat und sich dazu ein uneingeschränktes Nutzungsrecht zusichern ließ. Die Plattform machte über 70 Produktfotos öffentlich zugänglich, von denen neun streitgegenständlich waren, indem Drittanbieter der Plattform Produktinserate mit besagten Fotos ausstatteten. Für den Urheberrechtsverstoß soll dennoch der Betreiber der Plattform haften.

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30. April 2019

Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung eines Bieres als „Chiemseer“?

Bierkiste mit Flaschen
Urteil des LG Düsseldorf vom 05.12.2018, Az: 38 O 152-16

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Brauerei keinen Anspruch gegen einen Konkurrenten auf Unterlassung des Vertreibens eines Bieres mit dem Namen „Chiemseer“ hat. Die Beklagte berief sich auf die Irreführung des Verbrauchers, da das Bier in Rosenheim und nicht am Chiemsee gebraut wird. Laut Gericht ist jedoch nicht der durch die Produktbezeichnung hervorgerufene Eindruck, sondern der Gesamteindruck maßgeblich. In diesem Fall liegt demnach insbesondere nach Änderung der Etikettengestaltung aufgrund eines Urteils des OLG München keine Irreführung vor.

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24. April 2019

Grundpreis muss auch bei Kaffeekapseln angegeben sein

Kaffekapseln in verschiendenen Farben
Urteil des BGH vom 28.03.2019, Az.: I ZR 85/18

a) Soweit eine spezialgesetzliche Pflicht zur Angabe der Füllmenge nach Gewicht einer im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV angebotenen Fertigpackung besteht, wird die Ware im Sinne dieser Vorschrift nach Gewicht angeboten.

b) Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV.

c) In Kaffeekapseln enthaltenes Kaffeepulver wird im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV nach Gewicht angeboten.

d)Von verschiedenartigen Erzeugnissen im Sinne von § 9 Abs. 4 Nr. 2 PAngV ist auszugehen, wenn der Preisvergleich durch die Verbindung der Produkte in einer Packung ohnehin erschwert ist und die Angabe des Grundpreises daran nichts ändern, sondern umgekehrt die Angabe eines Grundpreises den Verbraucher zu falschen Schlüssen bei der Beurteilung der Preiswürdigkeit des Angebots veranlassen könnte.

e) Bei Verstößen gegen § 2 Abs. 1 PAngV trifft den Handelnden eine sekundäre Darlegungslast dafür, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 31.Oktober 2018 -IZR73/17, GRUR 2019, 82 Rn. 32 -Jogginghosen).

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11. April 2019

„Culatello di Parma“ ist unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“

Schinken auf Holzplatte
Urteil des OLG Köln vom 18.01.2019, Az.: 6 U 61/18

a) Der Schutz der geografisch geschützten Ursprungsbezeichnung „Prosciutto di Parma“ erstreckt sich auch auf einzelne Elemente der Bezeichnung.

b) Ein Fleischerzeugnis darf nicht als „Culatello di Parma“ bezeichnet werden, da dies beim europäischen Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung und der Ähnlichkeit der Produkte eine unzulässige Anspielung auf „Prosciutto di Parma“ darstellt.

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25. März 2019

EuGH zur Beurteilung des Umfangs der ernsthaften Benutzung einer Marke

EuGH Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.07.2018, Az.: T-41/17

Für die Beurteilung der ernsthaften Benutzung von Gemeinschaftsmarken (heute Unionsmarke) sind Faktoren wie der Umfang und die Häufigkeit der Verwendung der Gemeinschaftsmarke unter Berücksichtigung des konkreten Falles heranzuziehen. Außerdem wird eine Wechselbeziehung zwischen den berücksichtigten Faktoren angenommen: eine geringe Verkaufsmenge kann beispielsweise durch eine große zeitliche Konstanz der Benutzungshandlungen ausgeglichen werden.

Im vorliegenden Fall konnte ein Nachweis der ernsthaften Benutzung der Gemeinschaftsmarke, der einen Widerspruch im Sinne von Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 begründet, jedoch nicht erbracht werden. Die Verkaufsmenge wurde als zu gering eingestuft und die Benutzungshandlungen wurden nicht als zeitlich konstant bewertet.

Insofern hat der EuGH entschieden, die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 28.10.2016 (Sache R 250/2016-5) aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen.

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19. März 2019 Kommentar

Das Karma schlägt zurück: „KARMA International LLC“ hat keinen Anspruch auf die Domain „karma.com“ – UDRP-Verfahren geht nach hinten los

Globus auf Tastatur mit Domainkürzeln
Kommentar zum UDRP-Verfahren vom 15.02.2019, National Arbitration Forum No. FA1812001822198

Das Unternehmen Karma International LLC hatte versucht, in einem UDPR-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) die Übertragung der Domain „karma.com“ zu ihren Gunsten zu erwirken - doch das ging gehörig schief. Das Schiedsgericht wies die Klage nicht nur ab, sondern entschied, dass ein Fall des „Reverse Domain Hijacking“ vorlag. Die Klägerin habe die Klage nämlich bösgläubig erhoben, in dem Wissen, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestand und sie diesen auch keinesfalls belegen konnte. Im Ergebnis gleich eine doppelte Niederlage.

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25. Februar 2019 Top-Urteil

Zu schottisch – Glen Buchenbach ist irreführend

Barkeeper schenkt Whiskey in vier Gläser mit Eiswürfel
Urteil des LG Hamburg vom 07.02.2019, Az.: 327 O 127/16

Ob die Bezeichnung „Glen“ irreführend ist hängt allein davon ab, ob die Gefahr besteht, dass der Verbraucher bei einem derart bezeichneten Whisky an einen Scotch Whisky denkt. Beim Verbraucher wird durch den Begriff der Eindruck erweckt, dass der so benannte Whisky ein Scotch Whisky sei. Hinzu kommt, dass es sich bei Whiskys, welche mit „Glen“ bezeichnet sind, fast ausschließlich um Scotch Whisky handelt. Die Verwendung des Zeichens „Glen Buchenbach“ für einen in Deutschland hergestellten Whisky ist demzufolge in jedem werblichen Umfeld irreführend.

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20. Februar 2019

Geografischer Name als Unionsmarke für Mineralwasser zulässig

Wasserglas wird mit Wasser aufgefüllt
Pressemitteilung Nr. 162/18 zum Urteil des EuG vom 25.10.2018, Az.: T-122/17

Die Eintragung einer Unionsmarke für Mineralwasser kann nicht deshalb versagt werden, weil eine gleichnamige Stadt existiert (hier: Stadt in Bulgarien namens „Devin“) und einheimische Verbraucher in dem Wort den geografischen Ort erkennen. Es ist weder ersichtlich, dass die Stadt relevanten Verkehrskreisen im Ausland bekannt sei, noch, dass eine direkte Verbindung zu ihr hergestellt wird. Demnach besteht bei Eintragung der Marke keine Verwechslungsgefahr und zudem bleibt der geografische Name für Dritte weiterhin zur beschreibenden Verwendung zur Verfügung.

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