Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

12. März 2013

„Deutschlands schönste Seiten“ nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BGH vom 13.09.2012, Az.: I ZB 68/11 Ist eine Wortfolge (hier: Deutschlands schönste Seiten) für die Ware "Druckschriften" inhaltsbeschreibend und nicht unterscheidungskräftig, wird dies im Regelfall auch für die Dienstleistungen gelten, die sich auf die Veröffentlichung und Herausgabe von Druckschriften beziehen. Eine Ausnahme kommt allerdings für die fraglichen Dienstleistungen in Betracht, wenn die Wortfolge sich nur zur Beschreibung eines eng begrenzten Themas eignet.
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11. März 2013

„Bierkönig On Tour“

Beschluss des BpatG vom 15.01.2013, Az.: 27 W (pat) 536/11 Zwischen der Wortmarke "Bierkönig On Tour" und der Gemeinschaftsbildmarke "BIERKÖNIG - Schinkenstrasse" besteht keine Verwechslungsgefahr. Der Wortbestandteil "BIERKÖNIG" - üblicherweise als Hinweis auf eine Person, die einen mit Bier in Zusammenhang stehenden Wettbewerb gewonnen hat -  wird vom Verbraucher allein schon aufgrund der bildlichen Ausgestaltung nur als beschreibender Hinweis auf Thema, Inhalt und Bestimmung der eingetragenen Dienstleistungen verstanden. Der beigefügte Wortbestandteil "Schinkenstrasse" stellt lediglich eine nicht schutzfähige geographische Herkunftsangabe dar. Beide Begrifflichkeiten verfügen daher nur über schwache Kennzeichnungskraft und unterscheiden sich sowohl bildlich als auch graphisch ausreichend voneinander.
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27. Februar 2013

„Made in Germany“ erfordert Herstellung in Deutschland

Urteil des OLG Hamm vom 20.11.2012, Az.: I-4 U 95/12 Die Werbung „Made in Germany“ erzeugt beim Verbraucher die Erwartung, alle wesentlichen Fertigungsprozesse des jeweiligen Produktes hätten in Deutschland stattgefunden. Daher stellt es eine irreführende Werbung im Sinne des UWG dar, Kondome, die lediglich als Rohlinge aus dem Ausland bezogen, aber in Deutschland befeuchtet werden, als „Made in Germany“ in den Verkehr zu bringen. Dem steht nicht entgegen, dass die Kondome deutschen Qualitätsanforderungen nach dem Medizinproduktegesetz nachweisbar genügen und diese Qualitätstests in Deutschland stattgefunden haben.
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19. Februar 2013

Mit „Stubbi“ darf nur in Koblenz geworben werden

Urteil des OLG Koblenz vom 20.12.2012, Az.: 6 W 615/12 Während der Begriff "Stubbi" bundesweit markenrechtlich geschützt ist, so wird er in der Region Koblenz auch umgangssprachlich für eine bestimmte Bierflaschenform verwendet. Aus diesem Grund ist dort die Werbung mit diesem vor Ort beschreibenden Begriff entgegen dem Willen der Markeninhaberin erlaubt.
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19. Februar 2013

„Fidelio“

Beschluss des BPatG vom 08.01.2013, Az.: 27 W (pat) 107/12

Nachdem die Anmeldung zunächst vom DPMA zurückgewiesen wurde, wurde die Anmeldung der Wortmarke "Fidelio" nun vom Bundespatentgericht zugelassen. Begründet wurde der Beschluss damit, dass die Anmelderin das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in Klasse 41 beschränkt habe und die angemeldeten Dienstleistungen nun keinen Bezug mehr zu der Oper "Fidelio" von Ludwig van Beethoven aufwiesen. Die erforderliche Unterscheidungskraft sei daher nunmehr gegeben.
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19. Februar 2013

„dlg.de“

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 150/11 a) Das in Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags statuierte Herkunftslandprinzip (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung) gilt nur für die Partei- und Prozessfähigkeit der im jeweils anderen Vertragsstaat gegründeten Gesellschaften. Für die Erlangung und Aufrechterhaltung von Handelsnamen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten haben die Staatsangehörigen und Gesellschaften des einen Vertragsteils in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nach Art. X Abs. 1 dieses Vertrags dagegen nur Anspruch auf Inländerbehandlung.
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12. Februar 2013

MOST-Pralinen

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 217/10 Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.
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08. Februar 2013

„my sportworld Wir bewegen Dich“ als Marke eintragungsfähig

Beschluss des BPatG vom 15.01.2013, Az.: 27 W (pat) 84/12

Die Wort-/Bildmarke „my sportworld Wir bewegen Dich“ ist für die Dienstleistungen Werbung, Einzelhandel und Großhandel, insbesondere für Sportwaren eintragungsfähig. Grundsätzlich muss eine Marke Unterscheidungskraft aufweisen, d. h. sie muss geeignet sein, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel dahingehend aufgefasst zu werden, dass die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend gekennzeichnet sind und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterschieden werden können.
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05. Februar 2013

Nach berühmtem Theaterensemble benannte Getränkemarke für nichtig erklärt

Urteil des EuG vom 06.07.2012, Az.: T-60/10 Die 2003 eingetragene Marke „Royal Shakespeare“, unter der Getränke vertrieben werden, nutzt den Ruf des gerade in England überragend bekannten Theaterensembles „The Royal Shakespeare Company“, welches auch schon 1999 als Marke eingetragen wurde, aus. Aufgrund der klanglichen und begrifflichen starken Ähnlichkeit verwechsle die breite Masse die beiden Marken, sodass sich die Getränkemarke des Ruhmes des Ensembles in unlauterer Weise bediene, so die Richter.
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