Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“

04. Oktober 2011

Pelikan kopiert EPSON

Pressemitteilung Nr. 146/2011 zum Urteil des BGH vom 28.09.2011, Az.: I ZR 48/10 Bildmotive, die EPSON zur Identifizierung seiner Druckerpatronen verwendet, dürfen von Mitbewerbern (hier: Pelikan), welche Druckerpatronen für EPSON-Drucker herstellen, in abgewandelter Form verwendet werden.
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29. September 2011

„Ruhrstadion“

Beschluss des BPatG vom 15.11.2011, Az.: 27 W (pat) 218/09

Die Wortkombination "Ruhrstadion" besitzt die notwendige Unterscheidungskraft und ist nicht beschreibend für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen. Es hat sich bei Veranstaltungsstätten die Übung gebildet, Kennzeichen zu verwenden, die sich aus dem Namen einer Region oder Kommune und einer Einrichtungsbezeichnung zusammensetzen, so dass das Publikum daran gewöhnt ist, auf diese Art und Weise einen betrieblichen Herkunftsnachweis vermittelt zu bekommen.
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29. September 2011

„Curry King“ vs. „TOFUKING“

Urteil des EuGH vom 20.09.2011, Az.: T-99/10

Zwischen der Marke "Curry King" und der angemeldeten Marke "TOFUKING" besteht Verwechslungsgefahr. Zwischen den Zeichen besteht eine mittlere Ähnlichkeit und die Marken wurden für identische Waren angemeldet.
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29. September 2011

„Bayerisches Bier“ – Markenschutz durch geografische Herkunftsangabe?

Pressemitteilung Nr. 144/2011 zum Urteil des BGH vom 22.09.2011, Az.: I ZR 69/04

In dem seit mittlerweile fast einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit zwischen der bayerischen Brauwirtschaft und einer niederländischen Brauerei über die Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" deutet sich ein Ende an. Die IR-Marke "BAVARIA HOLLAND BEER" ist prioritätsälter (1995) als die geschützte Ursprungsbezeichnung bzw. geographische Angabe „Bayerisches Bier“ (2001). Bei Anmeldungen im verkürzten Verfahren i.S.d. früheren Art. 17 VO 2081/92 existierte keine Vorveröffentlichung des Eintragungsantrags, deshalb kommt es auf die erste tatsächliche Veröffentlichung an. Daher ist nunmehr zu prüfen, ob das Zeichen „Bayerisches Bier“ die §§ 126, 127 MarkenG in Anspruch nehmen kann.
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29. September 2011

„Obazda“ bzw. „Bayerischer Obazda“ eine Marke?

Pressemitteilung des BPatG vom 22.09.2011, Az.: 30 W (pat) 9/10

Die beliebte bayrische Käsezubereitung "Obazda" bzw. die konkrete Markenbezeichnung "Bayerischer Obazda" ist dem europaweiten Schutz als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich zugänglich. Insbesondere gilt dies auch für die verschiedenen Varianten der traditionellen Herstellung. Fraglich ist jedoch weiterhin, inwiefern den Produzenten ein bestimmter Prozess der Haltbarmachung des "Obazda" vorgegeben werden darf. Dies muss das Bundespatentamt jetzt abschließend klären.
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28. September 2011

1:0 para Apple: Samsung no puede vender si “Samsung Galaxy Tab 10.1” en Alemania

Sentencia del LG Düsseldorf (Tribunal Regional Düsseldorf) del 09/08/2011, ref.: 14c O 194/11

El fabricante de electrónica Samsung pierde el proceso sobre patentes de diseño contra el gigante informático Apple. La razón de la disputa ha sido un producto de Samsung, el “Samsung GalaxyTab 10.1” – un tablet PC cuyo diseño se asimila increíblemente al del “IPad2” de Apple. Apple ya dejó registrar las características de diseño distintivas para gozar de esa protección. El Tribunal Regional de Düsseldorf ha prohibido a Samsung el uso, especialmente la fabricación, la oferta y el márketing al igual que la importación y exportación en los países de la Unión Europea de su “Galaxy Tab 10.1”. Samsung ya ha anunciado su propósito de apelar.
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27. September 2011

„Princess“

Beschluss des BPatG vom 16.08.2011, Az.: 28 W (pat) 112/10 Das Zeichen "Princess" beschreibt lediglich die Produktmerkmale für die angemeldeten Warenklassen u.a. „Juwelierwaren“, da hierunter lediglich ein besonderer Schliff zu verstehen ist. Allerdings gilt dies nicht für  Accessoires und ähnliche Gebrauchs- oder Modeprodukte im „Prinzessinenlook“.
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22. September 2011

„Miracle Garden“ ist ein „Wundergarten“

Beschluss des BPatG vom 12.09.2011, Az.: 26 W (pat) 68/10 Dem angemeldeten "Miracle Garden" Zeichen fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren. In werbeüblicher Weise wird lediglich auf die Eignung der angemeldeten Waren zur Gestaltung eines „Wundergartens“ im Sinne eines wunderbaren Gartens hingewiesen. Der relevante inländische Verkehr versteht die Zeichen als „Wundergarten“. Die angemeldeten Waren sind dazu gedacht, einen Wundergarten, in dem wunderbare Pflanzen wachsen und in dem eine wunderbare Atmosphäre herrscht, zu erschaffen.  
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22. September 2011

„Die große Gala Nacht der Operette“

Beschluss des BPatG vom 02.08.2011, Az.: 27 W (pat) 86/10 Die Wortfolge "Die große Gala Nacht der Operette" wird vom Publikum dahingehend verstanden, dass die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen mit einer festlichen Abendveranstaltung zu tun haben, bei der Operetten gespielt und bekannte Operettenmelodien dargeboten werden. Bei der Bezeichnung handelt es sich daher um eine lediglich die Art und das Thema der Waren und Dienstleistungen beschreibende und somit nicht eintragungsfähige Wortmarke, da sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer derartigen Veranstaltung angeboten bzw. erbracht werden können.
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