Urteile aus der Kategorie „Markenrecht“
„Tourenfahrer Motorradreisen“
Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 27 W (pat) 576/10
Die Wort-/Bildmarke „Tourenfahrer Motorradreisen“ ist in ihrer Gesamtheit Unterscheidungskräftig. Dies gilt nicht für die Wortbestandteile, denen in Bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen beschreibenden Sachhinweis auf deren Inhalt bzw. deren Zielgruppe entnehmen wird. Allerdings ist die konkrete Gestaltung der mehrfarbigen Wort-/Bildmarke dagegen ausreichend komplex und wirkt in ihrer Gesamtheit noch hinreichend eigentümlich, um sich dem Publikum als etriebliches Unterscheidungsmittel einzuprägen.„Melodien der Herzen“
Beschluss des BPatG vom 27.09.2011, Az.: 27 W (pat) 87/10
Der Wortfolge „Melodien der Herzen“ fehlt jegliche Unterscheidungskraft für die beanspruchten Waren. Das von den beanspruchten Waren und Dienstleistungen angesprochene Publikum wird die Wortfolge „Melodien der Herzen“ entweder als werbemäßigen Hinweis oder als beschreibenden Hinweis auf die Art und das Thema der beanspruchten Waren und Dienstleistungen verstehen, nämlich dass diese mit zu Herzen gehenden, gefühlvollen Melodien zu tun haben.Beluga vs. Beluga Travel
Beschluss des BPatG vom 14.09.2011 Az.: 26 W (pat) 112/10
Die Vertreter der prioritätsälteren Marke "Beluga" erreichten eine Löschung der Marke "Beluga Travel" für die Klassen 16: Papier, Pappe (Karton) und 44: Dienstleistungen zur Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere. Grund hierfür ist das Bestehen einer Verwechslungsgefahr i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. Begründet wird diese unter Anderem mit der Ähnlichkeit der angebotenen Waren und Dienstleistungen und mit der insoweit schwachen Kennzeichnungskraft des Wortbestandteils "Travel". Hinsichtlich der weiteren Waren und Dienstleistungen sah das Bundespatentgericht keine Verwechslungsgefahr der Marken angesichts des hinreichenden unterscheidungskräftigen Zusatzes "Travel".Produktwal = Produktwahl
Beschluss des BPatG vom 21.09.2011 Az.: 29 W (pat) 107/10
Die Marke „Produktwal“ ist für bestimmte Dienstleistungen als Marke eintragungsfähig in denen der Nutzer keine Auswahl eines Produktes treffen muss. Für diese Dienstleistungen steht der Marke keine fehlende Unterscheidungskraft und kein Freihaltebedürfnis entgegen. Das Bundespatentgericht erkannte zwar vorliegend an, dass es sich bei einem Wal um ein Säugetier handelt, setzte jedoch vorliegend dennoch eine Produktwahl, also die Wahl eines Produktes mit der anzumeldenden Marke „Produktwal“, einer neuen Wortzusammensetzung aus Produkt und Wal gleich. Nach Ansicht des BPatG wird die geringfügige Abweichung eines Anmeldezeichens, die zu keiner anderen Aussprache führt (phonetische Identität), entweder nicht bemerkt oder wird für einen Druckfehler gehalten.Für „Feierbiest“ hat es sich nicht ausgefeiert!
„BerufsunfähigkeitsVorsorge“
Alles Kaffee?
Beschluss des BPatG vom 07.10.2011, Az.: 25 W (pat) 509/10
Zwischen den Marken „K-fee“ und „K.FeeFee“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Marken halten bei unterdurchschnittlicher Kennzeichnungskraft den gebotenen Abstand ein. In klanglicher bzw. begrifflicher Hinsicht besteht zwischen den beiden Marken ein deutlicher Unterschied. Während die Marke „K-fee“ vom angesprochenen Verkehr als „Kaffee“ verstanden wird, versteht der Verkehr die Marke „K.FeeFee“ aufgrund der Verwendung des zweiten „Fee“ als „Kaffee-Fee“.„WOHN HAUS“
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten
Pressemitteilung Nr. 157/2011 zum Urteil des BGH vom 06.10.2011, Az.: I ZR 6/10
Ein Händler von Softwareprodukten, welcher Recovery-CDs des Betriebssystems "Windows 2000" mit den entsprechenden Echtheitszertifikaten versieht, kann sich nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Es entsteht, nämlich der unzutreffende Eindruck, dass die Markeninhaberin den Datenträger mit dem Zertifikat verbunden und hierdurch die Gewähr für die Echtheit übernommen hat.