Urteile aus der Kategorie „Medienrecht“

23. Oktober 2015 Top-Urteil

Zur Zulässigkeit der „Tagesschau-App“ von ARD & NDR

Eine weibliche Hand hält ein Smartphone.
Urteil des BGH vom 30.04.2015, Az.: I ZR 13/14

a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen (hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.

b) Die Vorschrift des § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote in Telemedien untersagt, ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG.

c) Die Beurteilung eines Telemedienkonzepts als nicht presseähnlich durch das zuständige Gremium (§ 11f Abs. 4 bis 6 RStV) und die Freigabe dieses Telemedienkonzepts durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§ 11f Abs. 7 RStV) entfalten keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Presseähnlichkeit eines konkreten Telemedienangebots.

d) Unter einem Angebot im Sinne von § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, dessen Presseähnlichkeit zu beurteilen ist, ist grundsätzlich das gesamte Telemedienangebot zu verstehen, das auf einem entsprechenden Telemedienkonzept beruht. Besteht ein Telemedienangebot sowohl aus nichtsendungsbezogenen als auch aus sendungsbezogenen Inhalten, ist bei der Prüfung der Presseähnlichkeit allein auf die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Beiträge abzustellen. Stehen bei einem Telemedienangebot "stehende" Texte und Bilder deutlich im Vordergrund, deutet dies auf die Presseähnlichkeit des Angebots hin.

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19. Oktober 2015 Top-Urteil

Übernahme kurzer Musiksequenzen als Hintergrund-Loops für Rap-Titel kann zulässig sein

Rapper sitzt in einem Studio und schreibt einen Song
Urteil des BGH vom 16.04.2015, Az.: I ZR 225/12

a) Bei Musikstücken liegt die für die Annahme eines urheberrechtlich geschützten Werks erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit in ihrer individuellen ästhetischen Ausdruckskraft. Eine individuelle schutzfähige Leistung kann sich nicht nur aus der Melodie und dem Einsatz der musikalischen Ausdrucksmittel der Rhythmik, des Tempos, der Harmonik und des Arrangements ergeben, sondern auch aus der Art und Weise des Einsatzes der einzelnen Instrumente, also der Durchführung der Instrumentierung und Orchestrierung. Nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglich ist demgegenüber das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen oder die - wie Tonfolgen einfachster Art oder bekannte rhythmische Strukturen - sonst zum musikalischen Allgemeingut gehören.

b) Die für die Prüfung der Urheberrechtsschutzfähigkeit erforderlichen tatsächlichen Feststellungen und ihre Würdigung liegen auf tatrichterlichem Gebiet. Sie sind in der Revisionsinstanz jedoch darauf hin zu überprüfen, ob die Beurteilung des Berufungsgerichts von den von ihm getroffenen Feststellungen getragen wird. Hierzu muss das Berufungsurteil eine revisionsrechtlich nach-prüfbare Begründung enthalten. Erforderlich ist vor allem, dass der für die Feststellung der Schutzfähigkeit entscheidende Gesamteindruck und die ihn tragenden einzelnen Elemente nachvollziehbar dargelegt werden.

c) Für die Beurteilung der schöpferischen Eigentümlichkeit eines Musikstücks und die insoweit maßgebliche Abgrenzung von nicht dem Urheberrechtsschutz zugänglichem rein handwerklichem Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente, die auf den Lehren von Harmonik, Rhythmik und Melodik beruhen oder die sonst zum musikalischen Allgemeingut gehören, reicht das bloße Anhören eines Tonträgers durch die Tatrichter grundsätzlich nicht aus; es wird vielmehr im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich sein.

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13. Oktober 2015 Top-Urteil

Geldentschädigung für Kachelmann – Bild muss über 600.000 € zahlen

Wetterfrosch klettert eine Leiter nach oben
Urteil des LG Köln vom 30.09.2015, Az.: 28 O 2/14, 28 O 7/14

Ein öffentlich bekannter Fernsehmoderator, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung ermittelt, kann dann eine Geldentschädigung für durch prozessbezogene Presseberichte erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen verlangen, wenn die Verletzungen besonders schwerwiegend sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mindestbestand an Beweisen fehlt, der die Berichterstattung belegen könnte. Dies gebietet die Unschuldsvermutung. Andererseits entfällt der Schutz der Privatsphäre in den Fällen, in denen der Angeklagte selbst der Veröffentlichung bestimmter privater Angelegenheiten zustimmt.

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06. Oktober 2015 Top-Urteil

EuGH erklärt Safe-Harbor-Regelung für ungültig

Ortsschild das anzeigt das hier die Privatsphäre endet und jetzt Facebook beginnt
Pressemitteilung Nr. 117/15 zum Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-362/14

Daten von europäischen Facebook-Nutzern, die das soziale Netzwerk von Europa auf Server in den Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt, sind nicht sicher. Die Entscheidung der Kommission, in der festgestellt wird, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau übermittelter personenbezogener Daten (sog. „Safe Harbor“ Abkommen) gewährleisten, ist ungültig.

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23. September 2015 Top-Urteil

Voraussetzung für die Löschung negativer Bewertungen bei Jameda.de

Stethoskop auf Laptop
Beschluss des OLG München vom 17.10.2014, Az. 18 W 1933/14

Auch negative Bewertungen bei Online-Bewertungsportalen wie jameda.de sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Bewertung die Grenze zur Schmähkritik überschreitet. Steht durch die Bewertung eines Patienten ersichtlich die Qualität der ärztlichen Tätigkeit und nicht dessen Herabsetzung als Person im Vordergrund, begründet dies keinen Löschungsanspruch. Ergänzt der Patient seine Meinungsäußerung „kein guter Arzt“ jedoch mit unwahren Tatsachenbehauptungen, dann kann nicht nur die Unterlassung der unwahren Tatsachenbehauptung verlangt werden, sondern auch der auf dieser beruhenden Werturteile.

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27. August 2015 Top-Urteil

Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten als Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Chatverlauf auf Smartphone
Urteil des LG Köln vom 10.06.2015, Az.: 28 O 547/14

Die Veröffentlichung privater WhatsApp- und Facebook-Nachrichten eines bekannten Sportlers, welche Details zu dessen Beziehungsverhältnisse bekannt geben, stellen einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Insbesondere liegt keine relevante Selbstöffnung des Betroffenen vor, welche die Privatsphäre einschränke, sodass in einer Gesamtabwägung der Persönlichkeitsschutz das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt.

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24. Juli 2015 Top-Urteil

„Trade-in-Programm“ von Amazon verstößt gegen die Buchpreisbindung

abgerundetes Bücherregal gefüllt mit vielen farbigen Büchern
Pressemitteilung Nr. 125/2015 zum Urteil des BGH vom 23.07.2015, Az.: I ZR 83/14

Der Internetversandhändler amazon.de hat mit seinem „Trade-in- Programm“ zur Jahreswende 2011/2012, welches dem Kunden beim Eintausch zweier gebrauchter Bücher einen Einkaufsgutschein von 5€ gewährte, gegen die Buchpreisbindung verstoßen. Ein solches Gutscheinscheinsystem vermehrt das Vermögen des Buchhändlers nicht um die Höhe des gebundenen Preises, da seitens des Kunden keine entsprechende Gegenleistung erfolgt, welche dem Wert des Rabattes entspricht. Somit liegt ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor.

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14. Juli 2015 Top-Urteil

Zur Berechnung der Verjährungsfrist bei rechtsverletzenden Dauerhandlungen

Schriftzug Verjährung hellorange hinterlegt
Urteil des BGH vom 15.01.2015, Az.: I ZR 148/13

a) Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.

b) Mit dem Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB kann die Herausgabe des durch die Verletzung eines Urheberrechts erlangten Gebrauchsvorteils im Wege der Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt werden.

c) Wegen einer Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 Satz 1 UrhG) kann nach § 97 Abs. 2 UrhG sowohl der Ersatz materiellen Schadens als auch der Ersatz immateriellen Schadens beansprucht werden. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Urheber nach § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dies setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Nur wegen des Schadens, der Vermögensschaden ist, kann der Urheber seinen Schadensersatzanspruch nach § 97 UrhG auch auf der Grundlage des Betrages berechnen, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Dabei kann die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen werden, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien) zu zahlen ist.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

BGH: Altkanzler Helmut Kohl kann Herausgabe der Tonbänder mit Interviews von Ghostwriter verlangen

Tonband, Kassette
Pressemitteilung Nr. 118/2015 zum Urteil des BGH vom 10.07.2015, Az.: V ZR 206/14

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat einen Anspruch auf Herausgabe der Tonbänder mit Interviews, die ein Journalist in den Jahren 2001 und 2002 mit ihm zum Zwecke der Erstellung von Kohls Memoiren geführt hat. Der Anspruch ergibt sich aus einem zwischen den Parteien bestehenden auftragsähnlichen Rechtsverhältnis. Nachdem Kohl die Zusammenarbeit beendet und somit den Auftrag widerrufen hat, ist der Journalist verpflichtet, diesem nicht nur zur Verfügung gestellte Dokumente, sondern auch die aufgezeichneten persönlichen Erinnerungen und Gedanken Kohls herauszugeben, die er zur Ausführung des Auftrags erhalten hat. Auf das Eigentum an den Tonbändern, auf denen sich die Aufnahmen befinden, kommt es dabei nicht an.

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10. Juli 2015 Top-Urteil

Urheberrechtliche Zulässigkeit des „Framing“

Zeitleiste eines Videos mit Wiedergabe-Knopf und Lautstärke-Regler
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 09.07.2015, Az.: I ZR 46/12

Die Einbindung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts im Wege des „Framing“ auf einer fremden Internetseite stellt keine Urheberrechtsverletzung des Internetseitenbetreibers dar, soweit diese Inhalte auf einer anderen Seite mit der Zustimmung des Rechteinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind. Umgekehrt erfolgt eine öffentliche Wiedergabe, wenn der Inhalt ohne Zustimmung des Rechteinhabers eingestellt wurde.

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